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   LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14   

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https://dejure.org/2014,6836
LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14 (https://dejure.org/2014,6836)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.03.2014 - 1 Ta 37/14 (https://dejure.org/2014,6836)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. März 2014 - 1 Ta 37/14 (https://dejure.org/2014,6836)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 30.09.2013 - 11 Ta 177/13

    Mängel bei PKH-Gesuch

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Aus diesem Grund und im Hinblick auf die gerichtliche Fürsorgepflicht ist das Gericht gehalten - unter Fristsetzung entsprechend § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO - auf Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs so rechtzeitig hinzuweisen, dass die Mängel von dem Antragsteller noch vor Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Köln v. 14.11.2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Köln v. 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - juris; LAG Hamm v. 27.05.2013 - 5 Ta 157/13 - juris; OLG Saarland v. 27.10.2011 - 9 Ws 85/11 - FamRZ 2012, 806; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014 § 117 Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Rn. 133 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Die Hinweispflicht folgt daraus, dass im Prozesskostenhilfeverfahren hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie im Hauptsacheverfahren (BVerfG v. 12.11.2007 - 1 BvR 48/05 - FamRZ 2008, 131).
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Zwar ist das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 114 S. 1 ZPO (a. F.) nur für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung möglich ist und ein ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag nebst Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und allen Belegen daher bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorliegen muss (BAG v. 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NJW 2012, 2828).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 12 Ta 28/11

    Prozesskostenhilfebewilligung - Vorliegen eines vollständigen Antrags vor

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Soweit das LAG Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 03.04.2012 (12 Ta 28/11) und nachfolgend das BAG (Beschluss v. 03.12.2012 - 3 AZB 40/12- ) eine Hinweispflicht verneint haben, sind die Entscheidungen nicht einschlägig, denn sie betreffen den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass in der Klageschrift angekündigt war, die Formularerklärung nachreichen zu wollen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Ratenzahlungsanordnung, sofortige

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Das Arbeitsgericht hat wegen Nichtbeachtung seiner Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 3 ZPO den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, mit der Folge, dass der Kläger so zu stellen ist, als wenn ein entsprechender Hinweis erfolgt und die nachträglich eingereichten Unterlagen noch vor Verfahrensbeendigung eingereicht worden wären (ebenso: LAG Schleswig-Holstein v. 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 - JurBüro 2013, 257).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Aus diesem Grund und im Hinblick auf die gerichtliche Fürsorgepflicht ist das Gericht gehalten - unter Fristsetzung entsprechend § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO - auf Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs so rechtzeitig hinzuweisen, dass die Mängel von dem Antragsteller noch vor Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Köln v. 14.11.2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Köln v. 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - juris; LAG Hamm v. 27.05.2013 - 5 Ta 157/13 - juris; OLG Saarland v. 27.10.2011 - 9 Ws 85/11 - FamRZ 2012, 806; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014 § 117 Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Rn. 133 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 157/13
    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Aus diesem Grund und im Hinblick auf die gerichtliche Fürsorgepflicht ist das Gericht gehalten - unter Fristsetzung entsprechend § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO - auf Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs so rechtzeitig hinzuweisen, dass die Mängel von dem Antragsteller noch vor Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Köln v. 14.11.2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Köln v. 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - juris; LAG Hamm v. 27.05.2013 - 5 Ta 157/13 - juris; OLG Saarland v. 27.10.2011 - 9 Ws 85/11 - FamRZ 2012, 806; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014 § 117 Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Rn. 133 m. w. N.).
  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Soweit das LAG Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 03.04.2012 (12 Ta 28/11) und nachfolgend das BAG (Beschluss v. 03.12.2012 - 3 AZB 40/12- ) eine Hinweispflicht verneint haben, sind die Entscheidungen nicht einschlägig, denn sie betreffen den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass in der Klageschrift angekündigt war, die Formularerklärung nachreichen zu wollen.
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2011 - 9 WF 85/11

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit einer Fristsetzung zur Vorlage des

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
    Aus diesem Grund und im Hinblick auf die gerichtliche Fürsorgepflicht ist das Gericht gehalten - unter Fristsetzung entsprechend § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO - auf Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs so rechtzeitig hinzuweisen, dass die Mängel von dem Antragsteller noch vor Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Köln v. 14.11.2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Köln v. 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - juris; LAG Hamm v. 27.05.2013 - 5 Ta 157/13 - juris; OLG Saarland v. 27.10.2011 - 9 Ws 85/11 - FamRZ 2012, 806; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014 § 117 Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Rn. 133 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    Das gilt erst recht in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Antrag die Erklärung enthält, der Vordruck nebst Belegen sei beigefügt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. Juli 2015 - 2 Ta 101/15 - juris, Rn. 2; LAG Köln 7. März 2014 - 1 Ta 37/14 - juris, Rn. 7; LAG Hamm 27. Mai 2013 - 5 Ta 157/13 - juris, Rn. 10).
  • LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15

    Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

    Dies ist teilweise für Konstellationen entschieden worden, in denen eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht worden war, die allerdings unvollständig war (LAG Köln 7. März 2014 - 1 Ta 37/14 - juris; LAG Köln 10. Dezember 2013 - 4 Ta 326/13 - juris; LAG Hamm 27. Mai 2013 - 5 Ta 157/13 - juris; LAG Schleswig-Holstein17. Januar 2013 - 5 Ta 10/13 - juris; vgl. auch LAG Köln 30. September 2013- 11 Ta 177/13 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2015 - 2 Ta 101/15

    Prozesskostenhilfe - fehlende Formularerklärung - Hinweispflicht

    In einem solchen Fall hat das Gericht den Antragsteller nach Eingang seines Antrags auf die fehlende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse rechtzeitig unter Fristsetzung hinzuweisen ( LAG Köln 07. März 2014 - 1 Ta 37/14 - Rn. 7 ff., juris; LAG Hamm 27. Mai 2013 - 5 Ta 157/13 - Rn. 10 ff., juris; LAG Köln 10. Dezember 2013 - 4 Ta 326/13 - Rn. 15, juris; LAG Köln 30. Januar 2008 - 9 Ta 24/08 - Rn. 10, NZA-RR 2008, 430; Zöller ZPO 30. Aufl. § 117 Rn. 17 ).
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