Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13   

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LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,50568)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,50568)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,50568)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09

    Berechnung des Beschwerdewerts - Zugrundelegung der verkürzten Erstattungsbeträge

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13
    Ob die PKH-Entscheidung zukünftig unter den Voraussetzungen von § 120 Abs. 4 ZPO einmal dahingehend geändert werden kann, dass ab einem späteren Zeitpunkt Ratenzahlungen angeordnet werden können, ist dagegen völlig ungewiss (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2009 - 1 Ta 183/09, juris Rz. 18; LAG München vom 17.03.2009 - 10 Ta 394/07, juris; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770 (772)).
  • LAG München, 17.03.2009 - 10 Ta 394/07

    Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung; Einbeziehung nicht

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13
    Ob die PKH-Entscheidung zukünftig unter den Voraussetzungen von § 120 Abs. 4 ZPO einmal dahingehend geändert werden kann, dass ab einem späteren Zeitpunkt Ratenzahlungen angeordnet werden können, ist dagegen völlig ungewiss (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2009 - 1 Ta 183/09, juris Rz. 18; LAG München vom 17.03.2009 - 10 Ta 394/07, juris; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770 (772)).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 4 WF 33/12

    Beschwerdewert für Beschwerde gegen Festsetzung des Verfahrenswertes

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13
    Zwar wird zum Teil von der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit von der Differenz der unterschiedlichen Regelgebühren (Wahlanwaltsgebühren) ausgegangen (OLG Frankfurt vom 08.03.2012 - 4 WF 33/12, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 366/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 387/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG]).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens

    Der insoweit an sich zwar grundsätzlich immer noch in Betracht kommende Vergleichsmehrwert iHv 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer auf ein Bruttomonatsgehalt begrenzt (zuletzt LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.03.2014 - 17 Ta 93/14 - mwN; s.a. LAG Köln Beschluss vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13 - LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 - LAG Hessen Beschluss vom 31.07.2013 - 1 Ta 215/13 - alle in juris; Streitwertkatalog - Vergleichsmehrwert Nr. 25.2).
  • LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14

    Beschwerdewert; Prozesskostenhilfebewilligung; Streitwert

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13   

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https://dejure.org/2013,8619
LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,8619)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,8619)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,8619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, nachträgliche Bewilligung, Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Fehlen eines Vordruckes, Beendigung der Instanz, Nachfrist, Fristablauf, Fristversäumnis, schuldloses, Rechtsanwalt, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen zur Vervollständigung des Prozesskostenhilfeantrags nach Abschluss der Instanz bei schuldloser Versäumnis der Nachfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen zur Vervollständigung des Prozesskostenhilfeantrags nach Abschluss der Instanz bei schuldloser Versäumnis der Nachfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13
    Soweit dem Antragsteller eine solche gerichtliche Nachfrist, die nach dem Ende der Instanz liegt, gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - aber eingehalten werden (BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Juris, Rn 9 f).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13
    Unentbehrliches Hilfsmittel für die Fixierung der Fristen ist in erster Linie der Fristenkalender (BGH, Beschluss vom 05.02.2003 - VIII ZB 115/02 - Juris, Rn 7 f).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 28/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Arbeitsgericht zitierten Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (6 Ta 28/12).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 3 WF 570/03

    Rechtskraft von die Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschlüssen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13
    Ferner berechtigt die schuldlose Versäumung einer Mitwirkungsfrist zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Gottwald, Anmerkungen zu OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 in: FamRZ 2004, 1218; Zöller, § 117, Rn 2 b).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2013 - 1 Ta 40/13
    In Frage kommt aber, dass eine Partei bei Antragstellung glaubhaft macht, dass es ihr ohne Verschulden, tunlichst im strengen Sinne des § 233 ZPO nicht möglich ist, näher zu bezeichnende Belege dem Gesuch beizufügen und ihr dann die nachträgliche Vorlage zu ermöglichen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2006 - 16 WF 37/06 - Juris, Rn 11).
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Dies ist z. B. der Fall, wenn die Briefbeförderung sich verzögert (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. April 218 - 21 Ta 322/18 - juris, Rn. 19 ff.), eine ansonsten zuverlässige Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Partei die einzuhaltende Frist falsch berechnet (vgl. LAG Schleswig-Holstein 14. März 2013 - 1 Ta 40/13 - juris, Rn. 14 ff.), ein Hinweis des Gerichts auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Prozesskostenhilfegesuchs nicht rechtzeitig zugeht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 22. Januar 2015 - 5 Ta 198/14 - juris, Rn. 11 ff.) oder ein notwendiger Bescheid der Agentur für Arbeit zum Nachweis der Höhe des Arbeitslosengeldes verspätet erteilt wird (vgl. ArbG Regensburg 30. Januar 2002 - 2 Ca 3782/01 - juris, Rn. 5 f.).
  • LAG Köln, 29.06.2016 - 1 Ta 114/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    b) Der Kläger hat auch nicht hinreichend dargelegt, dass er nicht in der Lage gewesen sei, seine Einkommensverhältnisse rechtzeitig gegenüber dem Gericht geltend zu machen, das Fristversäumnis mithin schuldlos erfolgt sei (dazu LAG Schleswig-Holstein 14.03.2013 - 1 Ta 40/13).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 1 Ta 194/15

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Zwar ist es zutreffend und entspricht ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts und auch des Bundesarbeitsgerichts, dass Unterlagen, die entgegen einer wirksam gemäß § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO gesetzten Frist im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden, nicht zu berücksichtigen sind (LAG Schl.-Holst., u. a. Beschl. v. 14.03.2013 - 1 Ta 40/13 - Juris; BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Juris).
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 26.08.2013 - 1 Ta 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23658
LAG Sachsen-Anhalt, 26.08.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,23658)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,23658)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2013 - 1 Ta 40/13 (https://dejure.org/2013,23658)
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Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 604
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14

    Beschwerdewert; Prozesskostenhilfebewilligung; Streitwert

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
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