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LAG Hamburg, 02.07.2001 - 1 Ta 5/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen auf Grund gerichtlicher Verurteilung
- Judicialis
ZPO § 888
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.04.2001 - 22 Ca 460/00
- LAG Hamburg, 02.07.2001 - 1 Ta 5/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86
Kündigungsschutzverfahren; Weiterbeschäftigungsantrag; Arbeitsbedingungen; …
Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2001 - 1 Ta 5/01
Die Frage, ob die Beklagte als Arbeitgeberin befugt ist, den Kläger im Rahmen ihres Direktionsrechts mit den jetzigen Aufgaben als Erzieher zu beschäftigen, kann jedoch nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren geprüft werden, sondern ist einem neuen Erkenntnisverfahren vorbehalten (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 07.01.86 in NZA 86, 196; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 06.01.87 in NZA 87, 322; LAG Hamburg, Beschluss v. 29.08.88 2 Ta 22/88 nicht veröffentlicht; LAG Frankfurt/Main, Beschluss v. 27.11.92, LAGE § 188 ZPO, Nr. 30; LAG Nürnberg, Beschluss v. 17.03.93, LAGE § 188 ZPO, Nr. 128). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 1 Ta 302/85
Unveränderte Arbeitsbedingungen; Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; …
Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2001 - 1 Ta 5/01
Die Frage, ob die Beklagte als Arbeitgeberin befugt ist, den Kläger im Rahmen ihres Direktionsrechts mit den jetzigen Aufgaben als Erzieher zu beschäftigen, kann jedoch nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren geprüft werden, sondern ist einem neuen Erkenntnisverfahren vorbehalten (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 07.01.86 in NZA 86, 196; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 06.01.87 in NZA 87, 322; LAG Hamburg, Beschluss v. 29.08.88 2 Ta 22/88 nicht veröffentlicht; LAG Frankfurt/Main, Beschluss v. 27.11.92, LAGE § 188 ZPO, Nr. 30; LAG Nürnberg, Beschluss v. 17.03.93, LAGE § 188 ZPO, Nr. 128).