Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1993 - 1 Ta 54/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5176
LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1993 - 1 Ta 54/93 (https://dejure.org/1993,5176)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.1993 - 1 Ta 54/93 (https://dejure.org/1993,5176)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 1 Ta 54/93 (https://dejure.org/1993,5176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO §§ 8 Abs. 2 Satz 2, ArbGG § 98
    Gegenstandswert im Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten; Gegenstandswert; Interesse des Betriebsrats; Vermögensverhältnisse der Beteiligten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1520
  • DB 1993, 2088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    Denn zum einen stellen diese Regelungen speziell auf Individualstreitigkeiten zugeschnittene und von sozialen Erwägungen maßgeblich beeinflusste Wertnormen dar, die auf kollektive Streitigkeiten der vorliegenden Art schon wegen des völlig anderen Regelungsgegenstandes keine Anwendung finden können, und zum anderen würde durch die wohl von der herrschenden Meinung vertretene Anwendbarkeit dieser Wertregelungen die aufgezeigte gesetzgeberische Entscheidung in § 8 Abs. 2 Halbsatz 2 zweiter Alternative BRAGO, die eine Spezialregelung für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten enthält, umgangen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, 3 Ta 10/95, NZA - RR 96, 419 = LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 29; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.01.1996, 4 Ta 140/95, arbeitsrechtliche Entscheidungen Heft 2/96, S. 59; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, 2 Ta 12/93 n. v.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.1994, 4 TaBV 19/94 n. v.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.1993, 1 Ta 54/93, LAGE § 8 BRAGO; Entsch.

    Der letztere Gesichtspunkt kommt in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht zum Tragen, weil der Betriebsrat als Auftraggeber des Rechtsanwaltes weder Einkommen noch Vermögen besitzt (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.1993, a. a. O.).

    Diese Kriterien sind nach den genannten gesetzlichen Regelungen zu beachten, obwohl es - wie das LAG Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 06.05.1993, a. a. O., zu Recht anführt - bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Höhe der anwaltlichen Gebühr keine Rolle spielt, ob der Rechtsanwalt viel oder wenig Arbeit in einer Sache investiert hat und ob sie schwierig war oder nicht.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung,

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen, die den Arbeitnehmern Beteiligungsrechte einräumen, ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung im Betrieb - BVerfGE 28, 314 ff. (323); LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.1993, 1 Ta 54/93 (DB 93, 2088 LS) -.
  • LAG Hamburg, 28.10.2002 - 3 TaBV 5/02

    Anwaltsvergütung; Festsetzung des Gegenstandswertes; Wertfestsetzung im

    Die beschließende Kammer hat in ihrem Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 Ca 23/96 - (n.v.) im Anschluss an den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 06. Mai 1993-1 Ta 54/93 - (LAGE § 8 BRAGO Nr. 21 für die Gegenstandswertbemessung bei Verfahren gemäß § 98 ArbGG eine Bewertung nach folgenden Grundsätzen für angemessen erachtet, an denen fest zu halten ist:.

    Hiernach ist z. B. ein Einigungsstelleneinsetzungsverfahren wegen eines vom Betriebsrat geforderten Sozialplanes für eine größere Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG, für den die Arbeitgeberseite das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bestreitet, wegen der besonderen Bedeutung für die betroffenen Arbeitnehmer entsprechend dem Beschluss der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 06. Mai 1993 (a.a.O.) regelmäßig der volle Hilfswert in Ansatz zu bringen.

  • VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93

    Anfechtung einer Personalratswahl - Gegenstandswert

    Bei nicht vermögensrechtlichen Gegenständen kommt es allein auf das objektive Interesse des Auftraggebers am Erfolg des Verfahrens an (vgl. Göttlich/ Mümmler, BRAGO, 17. Aufl. 1989, Sonstige Angelegenheiten Nr. 4.3221; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 6. Mai 1993 - 1 Ta 54/93 - BB 1993, 1520).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93

    Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 3 Ta 79/95

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen

    Außerdem ist die sozialstaatliche und grundrechtliche Dimension des Betriebsverfassungsrechts zu berücksichtigen (LAG Schleswig-Holstein BB 1993 S. 1520).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht