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LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 1 Ta 57/00 (https://dejure.org/2000,14785)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug; Erklärung eines entsprechenden Geschäftswillens der Parteien in einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung
- Judicialis
ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 103 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 18.07.2000 - 16 Ca 4713/96
- LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00
Die dort getroffene Kostenregelung ist nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätze auszulegen (BGH NJW 1993, 1995).
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 3 Ta 56/04
Keine zusätzliche Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO, wenn der Prozessvergleich auch …
Bei diesem Ergebnis ist auch nicht von Belang, ob der Vergleichswortlaut ausreichend eindeutig eine Abweichung von der Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG enthält (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 Ta 57/00 - www.lagbw.de/Ta/1ta5700.htm), wobei allerdings insoweit Übereinstimmung zwischen den Parteien über die entsprechende Auslegung zu bestehen scheint.