Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14785
LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00 (https://dejure.org/2000,14785)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 1 Ta 57/00 (https://dejure.org/2000,14785)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 1 Ta 57/00 (https://dejure.org/2000,14785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug; Erklärung eines entsprechenden Geschäftswillens der Parteien in einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung

  • Judicialis

    ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 103 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 1 Ta 57/00
    Die dort getroffene Kostenregelung ist nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätze auszulegen (BGH NJW 1993, 1995).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 3 Ta 56/04

    Keine zusätzliche Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO, wenn der Prozessvergleich auch

    Bei diesem Ergebnis ist auch nicht von Belang, ob der Vergleichswortlaut ausreichend eindeutig eine Abweichung von der Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG enthält (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 Ta 57/00 - www.lagbw.de/Ta/1ta5700.htm), wobei allerdings insoweit Übereinstimmung zwischen den Parteien über die entsprechende Auslegung zu bestehen scheint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht