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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08   

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https://dejure.org/2008,6519
LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08 (https://dejure.org/2008,6519)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08 (https://dejure.org/2008,6519)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 (https://dejure.org/2008,6519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen der wirtschaftlichen Identität der Streitgegenstände einer Entgeltklage und einer Kündigungsschutzklage; Streitwertaddition für die Fälle der objektiven ...

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4 Satz 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3, 4
    Keine gesonderte Bewertung von Kündigungsschutzantrag und Entgeltantrag bei wirtschaftlicher Identität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 167/07

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 2 Ta 51/06

    Streitwert, Kündigungsschutzantrag und Lohnklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08
    Allerdings seien die Beschwerdeführer an dieser Stelle gerade auf die von ihnen selbst zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 16.01.1968, AP § 12 ArbGG 1953 Nr. 17) hingewiesen, in der das BAG trotz der prozessualen Selbständigkeit von Entgeltansprüchen und dem Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eine wirtschaftliche Identität annimmt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich mehrfach ebenfalls in diesem Sinne positioniert (LAG Rheinland-Pfalz 11. August 2009 - 1 Ta 170/09 - zu II 2 a der Gründe, BeckRS 2009, 71218; LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2008 - 1 Ta 123/08 - zu II 2 der Gründe, BeckRS 2008, 55842; LAG Rheinland-Pfalz 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - zu II der Gründe, BeckRS 2008, 52598; LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - zu II der Gründe [mit Darstellung des Streitstands und Betonung des sozialen Schutzzwecks des Kündigungsschutzverfahrens], BeckRS 2006, 41313).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzklage und Entgeltklage, deren Grundsätze auch auf das Zusammenspiel zwischen Entfristungsklage und Entgeltklage Anwendung finden, dann zu bejahen, wenn das Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06-, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07 -, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 123/08

    Gegenstandswert - Reichweite der wirtschaftlichen Identität zwischen

    Dabei ist eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird und sich die beiden Zeiträume miteinander decken (so zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 229/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutz- und

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08

    Gegenstandswert - Wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 1 Ta 227/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Kündigungsschutzantrag und

    Dabei ist eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.07.2008 - 1 Ta 123/08; Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 5 Ta 130/09

    Streitwert - Bemessung des Gebührenstreitwerts im Falle des Zusammentreffens von

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2010 - 1 Ta 60/10

    Wertfestsetzung - mehrere Kündigungen - Kündigung und Annahmeverzugslohnanspruch

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird(vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschl. v. 21.04.2008 - 1 Ta 65/08).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 5 Ta 135/11

    Streitwert; Annahmeverzug und Bestandsschutz

    "Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
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