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   LAG Hamm, 25.10.2005 - 1 Ta 653/05   

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https://dejure.org/2005,9622
LAG Hamm, 25.10.2005 - 1 Ta 653/05 (https://dejure.org/2005,9622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2005 - 1 Ta 653/05 (https://dejure.org/2005,9622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 1 Ta 653/05 (https://dejure.org/2005,9622)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Vorliegen einer wirksamen Kündigungserklärung und Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5
    Nachträgliche Klagezulassung; Gegenstand des Zulassungsverfahrens; Zugang der Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2002 - 15 Ta 291/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prüfungsumfang, Verspätungsfrage,

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 1 Ta 653/05
    Es ist zudem nicht überzeugend, sie teilweise dem nachträglichen Klagezulassungsverfahren mit seiner erleichterten Beweisführung und seinem Zwei-Instanzen-Zug zu überantworten, andere Klärungen aber dem den Strengbeweis fordernden Hauptsacheverfahren, ggf. mit der Möglichkeit der Revision, zu unterwerfen, obwohl von ihnen oft genug der Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens in gleicher Weise abhängt (ebenso z. B. LAG Sachsen-Anhalt v. 22.10.1997 - LAGE § 5 KSchG Nr. 92; LAG Köln v. 17.08.2001 - RzK I 10 d Nr. 109; LAG Hessen v. 24.08.2004 a. a. O., LAG Düsseldorf v. 17.07.2002 - 15 Ta 291/02 -).
  • ArbG Iserlohn, 23.08.2005 - 5 Ca 939/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 1 Ta 653/05
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.08.2005 - 5 Ca 939/05 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2007 - 19 Ta 199/07

    Zum Erfordernis einer Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren und zur

    Dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 9 Abs. 1 ArbGG, in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten gemäß § 61a Abs. 1 ArbGG, wird dadurch entsprochen, dass das Beschwerdegericht unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht selbst entscheiden kann (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Ta 653/05; LAG Köln, Beschluss vom 01.03.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Berlin, Beschluss vom 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04; Zöller-Gummer, § 572 Rdnr. 4).
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