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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 66/09   

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https://dejure.org/2009,16584
LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 (https://dejure.org/2009,16584)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 (https://dejure.org/2009,16584)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. April 2009 - 1 Ta 66/09 (https://dejure.org/2009,16584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhilfeverfahren bei unzulässiger Beschwerde im Verfahren zur Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1 1. Halbsatz; ; ZPO § 572 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhilfeverfahren bei unzulässiger Beschwerde im Verfahren zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 66/09
    Der Rechtspfleger wird daher zu prüfen haben, ob er der Beschwerde abhelfen konnte, zumal Entscheidungen in Prozesskostenhilfesachen grundsätzlich nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 2004, 1805; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe A IV.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09).
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