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   LAG Hamburg, 30.08.1991 - 1 Ta 7/91   

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https://dejure.org/1991,8195
LAG Hamburg, 30.08.1991 - 1 Ta 7/91 (https://dejure.org/1991,8195)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.1991 - 1 Ta 7/91 (https://dejure.org/1991,8195)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 1991 - 1 Ta 7/91 (https://dejure.org/1991,8195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Gegenstandswertes; Versetzung; Zuweisung einer anderen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das LAG Hamburg geht bisher davon aus, die Festsetzung des Gegenstandswerts sei uneingeschränkt zu überprüfen, das Beschwerdegericht habe eigenes Ermessen auszuüben (Beschluss v. 4.8. 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; Beschluss v. 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -LAGE§ 12 ArbGG 79 Nr. 93 ; Beschluss v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Niedersachsen v. 26.11.1984 - 10 Ta 28/84 - NZA 85, 260; LAG Rheinland-Pfalz v. 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88;GK-Wenzel Stand: 3/05 § 12 ArbGG Rz 386).
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Das Beschwerdegericht ist nicht auf eine Überprüfung der Ermessensausübung durch das Vordergericht beschränkt, vielmehr tritt es insoweit an die Stelle des Vordergerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 93; dasselbe, Beschluss vom 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 -, LAGE, § 10 BRAGO Nr. 2 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, seit dem Beschluss vom 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 88 m.w.N.; zumindest für den Fall, dass das Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Ermessen ausgeübt hat bzw. dies wegen Fehlens einer Begründung nicht nachvollziehbar ist: BAG, DB 1988, 187, 188).
  • LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99

    Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung

    Andererseits nimmt das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 30.08.1991 - 1 Ta 7/91 -, LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 93 an, dass bei einer arbeitgeberseitigen Versetzung des Arbeitnehmers, bei der dem Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner bisherigen Vergütung lediglich eine andere Tätigkeit zugewiesen worden ist, der Streitwert gemäß § 3 ZPO die Höhe eines Bruttomonatsverdienstes des Arbeitnehmers ausmache.
  • LAG Nürnberg, 27.12.1994 - 8 Ta 150/94

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit

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