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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07   

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https://dejure.org/2007,6390
LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07 (https://dejure.org/2007,6390)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07 (https://dejure.org/2007,6390)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 2007 - 1 Ta 80/07 (https://dejure.org/2007,6390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gesonderten Bewertung hinsichtlich des Gegenstandswertes bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag; Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Identität zwischen Streitgegenständen

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 4
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage und Entgeltklage - keine gesonderte Bewertung bei wirtschaftlicher Identität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, wirtschaftliche Identität, § 42 Abs. 4 GKG, §§ 23 Abs. 1, 33 Abs. 3 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1046
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 2 Ta 51/06

    Streitwert, Kündigungsschutzantrag und Lohnklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06) sind im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten, sondern es ist auf den jeweils höheren abzustellen.
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2007 - 1 Ta 80/07
    Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (vgl. auch LAG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 167/07

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07) sind im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten, sondern es ist auf den jeweils höheren abzustellen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2008 - 1 Ta 60/08

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungsschutzanträgen nebst Anträgen auf

    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07

    Streitgegenstand - Gegenstandswert - Mehrwertvergleich hinsichtlich

    Dabei liegt eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände dann vor, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 10.04.2007 - 1 Ta 80/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06; ebenso BAG, Beschluss vom 16.01.1968, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953; a.A. etwa Sächsisches LAG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 Ta 10/07 - mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
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