Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Anträge auf Entfernung einer oder mehrerer Abmahnungen und Zeugnisänderung
- Judicialis
RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 9 Satz 2; ; ZPO §§ 3 ff.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Gegenstandswert für Anträge auf Entfernung einer oder mehrerer Abmahnungen und Zeugnisänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.03.2009 - 9 Ca 2087/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06
Streitwert; Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Eine höhere Wertfestsetzung für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines solchen Zeugnisses sowie im Vergleich zu einem Schlusszeugnis aufgrund des insoweit geringeren wirtschaftlichen Wertes nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008 - 1 TA 155/08; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Anders als das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) ist das erkennende Gericht jedoch der Auffassung, dass bei mehreren, relativ kurzfristig aufeinanderfolgenden Abmahnungen bereits bei der zweiten Abmahnung lediglich ein Gegenstandswert von einem Drittel des Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 Ta 67/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07
Gegenstandswert - Kündigungsschutzklage - Arbeitspapiere
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II. 2. mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen, der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07
Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ta 11/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert, II. 2. mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen, der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt. - LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Gegenstandswert - Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Eine höhere Wertfestsetzung für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines solchen Zeugnisses sowie im Vergleich zu einem Schlusszeugnis aufgrund des insoweit geringeren wirtschaftlichen Wertes nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008 - 1 TA 155/08; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2). - LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00
Streitwert bei mehreren Abmahnungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Anders als das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) ist das erkennende Gericht jedoch der Auffassung, dass bei mehreren, relativ kurzfristig aufeinanderfolgenden Abmahnungen bereits bei der zweiten Abmahnung lediglich ein Gegenstandswert von einem Drittel des Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 Ta 67/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2006 - 9 Ta 305/05
Wertfestsetzung: Höhe des Gegenstandswerts bei Streitigkeit um die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
1. Nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung, der sich auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz angeschlossen hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2006 - 9 Ta 305/05) ist der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unter Beachtung der Ermessenskriterien von §§ 3 ff. ZPO in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten.
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Vergleich - Zeugnisberichtigung
Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob einzelne, mehrere Punkte oder gar das Gesamtzeugnis zwischen den Parteien streitig ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09; Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09; Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert/ Gegen standswert, II 2 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 1 Ta 284/09
Gegenstandswert - Reduzierung der Vergütung infolge Teilkündigung
Den Antrag auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte hat das Arbeitsgericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 23.04.2009 - 1 Ta 87/09) zutreffend mit einem Bruttomonatsverdienst i.H.v. 8.320,83 Euro bewertet. - LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2011 - 9 Ta 78/11
Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist der Wert eines Zeugnisrechtsstreits grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten (vgl. etwa LAG R-P, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09 - und Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 1 Ta 157/12
Gegenstandswert - Mehrwert für Vergleich
Der Gegenstandswert eines Rechtsstreits auf Erteilung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses ist regelmäßig mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2011 - 1 Ta 178/11
Wertfestsetzung - Antrag auf Überlassung einer Dienstwohnung und …
Auch den Antrag zu 3. auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat das Gericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 Ta 87/09) korrekt mit einem halben Bruttomonatsgehalt bewertet. - LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 Ta 70/10
Gegenstandswert - Antrag auf Entfernung einer erneuten Abmahnung - keine …
Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat eine Klage auf Entfernung einer Abmahnung in der Regel einen Gegenstandswert von einem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 Ta 87/09-).