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   LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13   

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https://dejure.org/2013,42142
LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,42142)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,42142)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,42142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Auflösung, Betriebsratsvorsitzende, Ausschluss, Pflichtverletzung, grobe, Zurechnung, Hilfsantrag, Zulässigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussverfahren über den Antrag von Beschäftigten auf Auflösung des Betriebsrats und Hilfsantrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat; Zulässiger Beitritt weiterer Beteiligter in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1; ZPO § 533
    Beschlussverfahren über den Antrag von Beschäftigten auf Auflösung des Betriebsrats und Hilfsantrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat; zulässiger Beitritt weiterer Beteiligter in der Berufungsinstanz

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13
    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 -, Juris, Rn 53).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, BetrVG § 23 , Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13, juris, Rn. 74).
  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (vgl. Erk/Koch, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13; vgl. zum ganzen Absatz LAG C.-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, Rn. 39).
  • ArbG Elmshorn, 23.08.2023 - 3 BV 31 e/23

    Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des

    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15

    Auflösung des Betriebsrats - Pflichtverstoß einzelner Mitglieder

    Maßgeblich für die entsprechende Beurteilung ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung und nicht der der Verfahrenseinleitung (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/13 bei Juris fälschlich als 11/33 bezeichnet).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (ErfK/Koch, 21. Aufl. 2021, BetrVG § 23, Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013- 1 TaBV 11/13, juris, Rn. 74).
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