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   LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19   

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https://dejure.org/2020,7899
LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,7899)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,7899)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 1 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,7899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sitzungen des Gesamtbetriebsrats; Gesamtbetriebsratssitzung in einem betriebsratslosen Betrieb

  • rechtsportal.de

    Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sitzungen des Gesamtbetriebsrats; Gesamtbetriebsratssitzung in einem betriebsratslosen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sitzungsort des Gesamtbetriebsrats

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wo darf der Gesamtbetriebsrat tagen?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
    Auch nach einer etwas neueren Entscheidung ist der Gesamtbetriebsrat nicht verpflichtet, seine Sitzungen oder die von ihm zu verantwortende Betriebsräteversammlung am Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens einzuberufen (BAG vom 29.04.1998- 7 ABR 42/97, Juris, Rn. 20).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der Gesamtbetriebsrat, sondern allein der örtliche Betriebsrat Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Beschluss vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10, Juris, Rn. 29).
  • BAG, 24.07.1979 - 6 ABR 96/77

    Einberufung von Sitzungen des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Sitzungen des Gesamtbetriebsrats nicht zwingend am Sitz der Hauptverwaltung stattfinden (BAG vom 24.07.1979 - 6 ABR 96/77).
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