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LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 1 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,7899)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Gesamtbetriebsrat, Gesemtbetriebsratssitzung, Erforderlichkeit, betriebsratsloser Standort, Kontrollrechte des Gesamtbetriebsrats
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sitzungen des Gesamtbetriebsrats; Gesamtbetriebsratssitzung in einem betriebsratslosen Betrieb
- rechtsportal.de
Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sitzungen des Gesamtbetriebsrats; Gesamtbetriebsratssitzung in einem betriebsratslosen Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sitzungsort des Gesamtbetriebsrats
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Wo darf der Gesamtbetriebsrat tagen?
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 26.06.2019 - 5 BV 6/19
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
Auch nach einer etwas neueren Entscheidung ist der Gesamtbetriebsrat nicht verpflichtet, seine Sitzungen oder die von ihm zu verantwortende Betriebsräteversammlung am Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens einzuberufen (BAG vom 29.04.1998- 7 ABR 42/97, Juris, Rn. 20). - BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10
Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der Gesamtbetriebsrat, sondern allein der örtliche Betriebsrat Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Beschluss vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10, Juris, Rn. 29). - BAG, 24.07.1979 - 6 ABR 96/77
Einberufung von Sitzungen des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19
cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Sitzungen des Gesamtbetriebsrats nicht zwingend am Sitz der Hauptverwaltung stattfinden (BAG vom 24.07.1979 - 6 ABR 96/77).