Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12   

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https://dejure.org/2013,51288
LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,51288)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,51288)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,51288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Abmahnung: Betriebsrat, Betriebsrat: Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen differenziert zwar in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 - danach, ob ein betriebsverfassungsrechtlicher Beseitigungsanspruch gemäß § 78 BetrVG oder ein individualrechtlicher Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte geltend gemacht wird.

    Dies führt dazu, dass gemäß §§ 65, 88 ArbGG - selbst, wenn das Urteilsverfahren als richtige Verfahrensart für den Entfernungsanspruch des Beteiligten zu 3) angesehen würde - eine Abtrennung nicht mehr möglich wäre, sondern in der Beschwerdeinstanz in der Sache zu entscheiden ist (BAG Urt. v. 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 - BB 2012, 308; LAG Niedersachsen Beschl. v. 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10).

    Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 - einen Verstoß gegen § 78 BetrVG für möglich gehalten, wenn das gerügte Verhalten offensichtlich keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung beinhaltet, sondern nur das Betriebsratsmitglied durch die Rüge bedrängt werden soll.

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Da dies nicht geschehen ist, wäre die Rechtshängigkeit des Antrags für den Beteiligten zu 3) entfallen (BAG Beschl. v. 21.08.2012 - 3 ABR 20/10 - BB 2012, 3199).

    Nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts ist jedoch in einem solchen Fall eine Antragserweiterung in der zweiten Instanz zulässig (BAG Beschl. v. 21.08.2012 - 3 ABR 20/10 - BB 2012, 3199).

    Die erforderliche Betroffenheit ist gegeben, wenn sich der Antragsteller eigener Rechte berühmt und deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (BAG Beschl. v. 06.04.1976 - 1 ABR 84/74 - AP Nr. 7 zu § 83 ArbGG 1953; BAG Beschl. v. 21.08.2012 - 3 ABR 20/10 - BB 2012, 3199; LAG Hamm Beschl. v. 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09).

  • ArbG Detmold, 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98

    Anspruch auf Entfernung eines Abmahnschreibens nebst des darauf hinweisenden

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Das Arbeitsgericht Detmold hat in seiner Entscheidung vom 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98 (abgedruckt in AiB 1999, 41) - angenommen, dass die Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Amtspflichtverletzung unzulässig sei und aus der Personalakte zu entfernen sei.

    Die Unzulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung führt auch zu einem individualrechtlichen Entfernungsanspruch (ArbG Detmold Urt. v. 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98 - AiB 1999, 41).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Maßstab ist, ob ein verständiger Arbeitgeber die Pflichtverstöße ernsthaft für kündigungsrechtlich erheblich halten durfte (BAG Urt. v. 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Hessisches LAG Urt. v. 14.05.2003 - 2/1 Sa 1441/02 - AuA 2003, 44).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer außerdem in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG Urt. v. 13.12.1989 - 5 AZR 10/89; BAG Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    den Wiederholungsfall, sondern ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG und damit auch nur die Inaussichtstellung eines solchen Antrags für den Wiederholungsfall in Betracht kommen (BAG Urt. v. 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG Urt. v. 26.01.1994 - 7 AZR 640/92).

    Maßstab ist, ob ein verständiger Arbeitgeber die Pflichtverstöße ernsthaft für kündigungsrechtlich erheblich halten durfte (BAG Urt. v. 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Hessisches LAG Urt. v. 14.05.2003 - 2/1 Sa 1441/02 - AuA 2003, 44).

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Maßstab ist, ob ein verständiger Arbeitgeber die Pflichtverstöße ernsthaft für kündigungsrechtlich erheblich halten durfte (BAG Urt. v. 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Hessisches LAG Urt. v. 14.05.2003 - 2/1 Sa 1441/02 - AuA 2003, 44).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer außerdem in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG Urt. v. 13.12.1989 - 5 AZR 10/89; BAG Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).

  • ArbG Berlin, 10.01.2007 - 76 BV 16593/06

    Zulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Das Arbeitsgericht Berlin will anscheinend in seinem Beschluss vom 10.01.2007 - 76 BV 16593/06 - einen Anspruch des Betriebsrats auf Entfernung einer Abmahnung dann bejahen, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung handelt.

    Demgegenüber bejaht das Arbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 10.01.2007 - 76 BV 16593/06 - ausdrücklich die Möglichkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung.

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - AP Nr. 62 zu § 9 KSchG 1969; BAG Urt. v. 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 - BB 2012, 3008).

    Dies führt dazu, dass gemäß §§ 65, 88 ArbGG - selbst, wenn das Urteilsverfahren als richtige Verfahrensart für den Entfernungsanspruch des Beteiligten zu 3) angesehen würde - eine Abtrennung nicht mehr möglich wäre, sondern in der Beschwerdeinstanz in der Sache zu entscheiden ist (BAG Urt. v. 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 - BB 2012, 308; LAG Niedersachsen Beschl. v. 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Nach Auffassung der Beschwerdekammer liegt zwischen den Beteiligten zu 1) und 3) bezogen auf das vorliegende Verfahren eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 1. Altern. ZPO vor, da wenigstens der Antrag zu 1 auf Feststellung, dass die dem Beteiligten zu 3) mit Schreiben vom 14.12.2011 ausgesprochene Abmahnung als Betriebsrat unwirksam ist, nur für diese beiden Beteiligten gleich entschieden werden kann (BAG Urt. v. 29.06.2004 - 1 AZR 143/03 - AP Nr. 36 zu § 1 TVG; BAG Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 24/06 - AP Nr. 21 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Diese Grundsätze gelten auch im Beschlussverfahren (BAG Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 24/06 - AP Nr. 21 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - AP Nr. 62 zu § 9 KSchG 1969; BAG Urt. v. 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 - BB 2012, 3008).

    Ein Zurückweisungsantrag kann eine Klagerweiterung darstellen (BAG Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - AP Nr. 62 zu § 9 KSchG 1969).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.1988 - 14 Sa 724/88
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2011 - 6 Sa 713/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Kritik an der Unternehmensführung

  • LAG Hamm, 16.04.2010 - 13 Sa 1480/09

    Unwirksame Abmahnung einer Betriebsratsvorsitzenden bei unklarer Unterscheidung

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 13 TaBV 4/12

    Geltendmachung eines individualrechtlichen Anspruchs durch den Betriebsrat -

  • LAG Köln, 27.04.2011 - 5 Ta 438/10

    Verfahrensart bei Abmahnung eines Mitglieds der Personalvertretung mit

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02

    Anspruch auf Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit; Einstweilige

  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 84/74

    Aktivlegitimation - Passivlegitimation - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09

    Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 2. Juli 2013 - 1 TaBV 35/12 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45029
LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,45029)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,45029)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 TaBV 35/12 (https://dejure.org/2013,45029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 S 1 BetrVG, § 4 Abs 1 S 2 BetrVG, § 4 Abs 1 S 3 BetrVG, § 25 BetrVG, § 29 Abs 2 BetrVG
    Betriebsratswahl - Abstimmung im Betriebsteil - Beschlussfassung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Betriebsrat, Rücktritt, Betriebsbegriff, Betriebsteil, Abstimmung im Betriebsteil, Rechtmäßigkeit, Wahlverfahren, Beschlussfassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstimmung in Betriebsteil zur Teilnahme an Betriebsratswahl im Hauptbetrieb bei überlanger Abstimmungsdauer und unwirksamer Beschlussfassung; Anträge des Betriebsrats zur Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Abstimmung in Betriebsteil zur Teilnahme an Betriebsratswahl im Hauptbetrieb bei überlanger Abstimmungsdauer und unwirksamer Beschlussfassung; Anträge des Betriebsrats zur Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abstimmung in Betriebsteil über Teilnahme zur Wahl am Hauptbetrieb ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 5 TaBV 3/11

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Wahlvorschlagsliste, Stimmzettel,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12
    Mit Beschluss vom 15.09.2011 erklärte das LAG Schleswig-Holstein die Wahl für unwirksam (5 TaBV 3/11).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 TaBV 67/14

    Anforderungen an die Abstimmung hinsichtlich der Teilnahme eines selbständigen

    Die Abstimmung soll ohne ein bestimmtes förmliches Verfahren sogar im Umlaufverfahren erfolgen können, ohne dass es einer Versammlung bedarf (BT-Drs. 14/6352 S. 54; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12, NZA-RR 2014, 242 Rn. 96; Fitting a.a.O. Rn. 29; a.A. Richardi, BetrVG 14. Aufl. 2014, § 4 Rn. 39).

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 BetrVG kann die Abstimmung auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden, was indes einen entsprechenden Betriebsratsbeschluss erfordert (LAG Schleswig-Holstein 17.12.2013 a.a.O. Rn. 102 ff.).

  • ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13

    Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als

    Zu den wesentlichen personellen Angelegenheiten zählen vor allem Einstellungen und Entlassungen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12, juris).
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