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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04   

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https://dejure.org/2005,8789
LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04 (https://dejure.org/2005,8789)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04 (https://dejure.org/2005,8789)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2005 - 1 TaBV 40/04 (https://dejure.org/2005,8789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung einer Schulungsveranstaltung zum Thema "Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen"; Erforderlichkeit einer Schulung bei Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in einem modernen Krankenhaus; Voraussetzungen des Anspruchs eines Betriebsrate auf Teilhabe an ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37; ; BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 38 Abs. 4; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 511 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2, 6 § 38 Abs. 4
    Kein Teilhabeanspruch des Betriebsrates an Schulungsveranstaltung zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen bei nur geringer Bedeutung für konkrete Betriebsratstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Betriebsrat, Schulungsveranstaltung, Erforderlichkeit der -

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).

    Für die Beurteilung ist der Maßstab eines "vernünftigen Dritten" in der Rolle des Betriebsrats aus der Perspektive zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beachtlich (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 [1037]; 20.10.1993, NZA 1994, 190).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).

    Für die Beurteilung ist der Maßstab eines "vernünftigen Dritten" in der Rolle des Betriebsrats aus der Perspektive zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beachtlich (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 [1037]; 20.10.1993, NZA 1994, 190).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Dies kann auch eine andere Person als der Veranstalter der Schulung selbst sein (vgl. BAG, 28.6.1995, NZA 1995, 1216).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).
  • ArbG Wetzlar, 22.11.1995 - 2 BV 8/95

    Tragen der Kosten einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit des Besuchs der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Zudem ist eine fünfwöchige Schulung für mehr als 4.000,- EURO Schulungskosten allein im Hinblick auf eine einzuführende EFQM-Qualitätssicherung schon ihrem Betrag und ihrer Dauer nach nicht ohne weiteres für angemessen zu erachten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996, NZA-RR 1997, 215 [216 f.]; ArbG Wetzlar, 22.11.1995, NZA-RR 1996, 336 f.).
  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996 - 3 TaBV 23/96

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
    Zudem ist eine fünfwöchige Schulung für mehr als 4.000,- EURO Schulungskosten allein im Hinblick auf eine einzuführende EFQM-Qualitätssicherung schon ihrem Betrag und ihrer Dauer nach nicht ohne weiteres für angemessen zu erachten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996, NZA-RR 1997, 215 [216 f.]; ArbG Wetzlar, 22.11.1995, NZA-RR 1996, 336 f.).
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