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   LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 Ta BV 59/93   

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https://dejure.org/1993,2718
LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 Ta BV 59/93 (https://dejure.org/1993,2718)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.1993 - 1 Ta BV 59/93 (https://dejure.org/1993,2718)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 1993 - 1 Ta BV 59/93 (https://dejure.org/1993,2718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 118 BetrVG ; § 98 ArbGG ; § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG
    Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt, Raumfahrt und Energietechnik; Zuständigkeit einer betrieblichen Einigungsstelle bei Vorliegen eines Tendenzbetriebes; Altruistische Betätigung eines Unternehmens im Bereich der Luftfahrt, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt, Raumfahrt und Energietechnik; Zuständigkeit einer betrieblichen Einigungsstelle bei Vorliegen eines Tendenzbetriebes; Altruistische Betätigung eines Unternehmens im Bereich der Luftfahrt, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 76 Abs. 1, §§ 111, 118
    Einigungsstelle: Zuständigkeit bei Streit um Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen in Tendenzbetrieben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 98
    Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Streit um Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen in Tendenzbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 2540
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93
    Die sich aus der Unterschrift mit dem Zusatz i.V. des Rechtsanwalts ... ergebenden Zweifel zur ordnungsgemäßigen Beschwerdeeinlegung (vgl. dazu BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - = EzA § 518 ZPO Nr. 32) sind im Anhörungstermin ausgeräumt worden.
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93
    Als "wissenschaftlich" ist nämlich jede Tätigkeit anzusehen, die sich als "planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit" darstellt (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - = EzA § 118 BetrVG Nr. 57 = NzA 1991, 515; BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - = EzA § 111 BetrVG Nr. 14; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither BetrVG 17. Auflage § 118 Rz 22).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93
    Als "wissenschaftlich" ist nämlich jede Tätigkeit anzusehen, die sich als "planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit" darstellt (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - = EzA § 118 BetrVG Nr. 57 = NzA 1991, 515; BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - = EzA § 111 BetrVG Nr. 14; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither BetrVG 17. Auflage § 118 Rz 22).
  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Werden die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt, bleibt eine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzuständigkeit außer Betracht (HM; z. B. LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 = LAGE § 98 ArbGG 1990 Nr. 43; Hessisches LAG vom 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 = ArbuR 2006, 413; LAG Niedersachsen vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 27; ErfK/Eisemann 9. Aufl. 2009, § 98 Rn. 3; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl., 2005 § 98 Rn. 17).
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Entsprechend verhält es sich, wenn unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen im Schrifttum vertreten werden und eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht (LAG Niedersachsen vom 11.11.1993, 1 TaBV 59/93 , § 98 ArbGG 1979 Nr. 27 = DB 93, 2540 - LS -).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchst-richterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Koch, 11. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91- NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 TaBV 83/06

    Anspruch auf Einrichtung einer Einigungsstelle zur Regelung eines Sozialplans im

    Zweifelhaft ist dagegen, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zu einer möglicherweise einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegenden Regelungsfrage anzunehmen ist, wenn unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen im Schrifttum zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates existieren und eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aussteht (vgl. LAG Niedersachsen vom 11. November 1993, 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27; Düwell/ Lipke/Koch, ArbGG, 2. Aufl., § 98 Rz. 17).
  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    So könnte darin eine "offene Rechtsfrage" zur Reichweite eines Mitbestimmungsrechts nach § 111 BetrVG vorliegen, die gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle spräche (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 23 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; erk. Kammer vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 17).
  • LAG Niedersachsen, 22.05.2007 - 1 TaBV 27/07

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren, Betriebsänderung, EDV-Programm

    So könnte darin eine "offene Rechtsfrage" zur Reichweite eines Mitbestimmungsrechts nach § 111 BetrVG vorliegen, die gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle spräche (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 23 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; erk. Kammer vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 17).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans bei gehäufter Schließung

    Eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist dagegen nicht anzunehmen, wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt und eine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt (erkennendes Gericht vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 27; LAG Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 - DB 2007, 924).
  • LAG Niedersachsen, 31.07.2012 - 1 TaBV 42/12

    Einwand des Rechtsmissbrauchs bei einer Ausnahme von der Sozialplanfpflicht nach

    Bereits unter diesem Gesichtspunkt lässt sich eine offensichtliche Unzuständigkeit der hier beantragten Einigungsstelle nicht begründen (vgl. dazu LAG Niedersachsen vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93, zu 2 c der Gründe LAGE Nr. 27 zu § 98 ArbGG 1979, ErfK-Koch, 12. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 3).
  • LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98

    Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit

    Gibt es indessen im Schrifttum unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen zum Beteiligungsrecht eines Betriebsrates und steht hierzu noch eine höchstrichterliche Klärung der Streitfrage aus, verbietet es sich von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle auszugehen (erkennende Kammer 11. November 1993 -- 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27 = DB 1993, 2540 ; ebenso LAG Köln a.a.O.).
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