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   LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06   

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https://dejure.org/2007,27820
LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 (https://dejure.org/2007,27820)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 (https://dejure.org/2007,27820)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 1 TaBV 64/06 (https://dejure.org/2007,27820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsratsgröße, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer, beigestellte, wählbar, Mitzählen, Arbeitsvertrag, Betriebsangehöriger, Entleiher, Verleiher, Überlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Lübeck - 2 BV 31/06
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10

    Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen

    Hinzu kommt, dass der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG das traditionelle, klassische Leiharbeitsverhältnis zugrunde liegen dürfte, in dem der Beschäftigungsbetrieb häufig gewechselt wird, so dass neben dem aktiven Wahlrecht im Entleiherbetrieb die zusätzlichen Berechtigungen in den Sätzen 3 und 4 des § 14 Abs. 2 AÜG für die nur vorübergehend dort tätigen Leiharbeitnehmer/innen ausreichend erscheinen mögen; für dauerhafte Arbeitnehmerüberlassungen ohne Rückrufsvorbehalt wird aber sogar in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung das passive Wahlrecht in dem aufnehmenden Betrieb neben dem passiven Wahlrecht im Verleiherbetrieb für geboten erachtet (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 1 TaBV 64/06 - juris Rdnr. 65; Tümmner/Sparchholz, a.a.O. S. 322).
  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

    Deshalb ist in einem Beschlussverfahren, das um den Streit der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl geht, auch das Betriebsratsmitglied zu beteiligen, dessen Wählbarkeit streitig ist (vgl. LAG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06).

    Auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in dem Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 - eine entsprechende Anwendung des § 14 AÜG auf nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung wegen des Vorliegens einer besonderen Fallkonstellation abgelehnt.

  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    In der Instanzrechtsprechung wird vertreten, dass eine dauernde Gestellung für eine Überlassung im Sinne des AÜG nicht typisch ist und deshalb eine entsprechende Anwendung des AÜG ausscheide (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 3. Sept. 2007 - 8 TaBV 17/06 - Juris; beim BAG (7 ABR 9/08) am 11.11.2008 sonstige Erledigung; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24. Mai 2007 - 1 TaBV 64/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 98 = Juris; beim BAG (7 ABR 57/07) am 10.11.2008 sonstige Erledigung).
  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Ob etwas anderes in Fällen gelten müsste, in denen durch Ausgliederung bestimmter Unternehmensbereiche verschiedener Unternehmen letztlich ein neues Unternehmen gegründet wird (Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06), kann offen bleiben, da ein solche Situation im vorliegenden Fall nicht zur Beurteilung ansteht.
  • LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06

    Betriebsratswahl - passives Wahlrecht - beigestellter Arbeitnehmer - dauerhafte

    Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 24.05.2007 (1 TaBV 64/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 98) für die vorliegende Konstellation eine entsprechende Anwendung von § 14 AÜG abgelehnt und einen Verzicht auf das Erfordernis der arbeitsvertraglichen Bindung zum Betrieb, in dem der Betriebsrat gebildet werden soll, aus betriebsverfassungsrechtlichen Erwägungen für sachgerecht gehalten (a. a. O, Tz 64 ff).
  • LAG Köln, 22.06.2009 - 2 TaBV 74/08

    Personalgestellung; Wählbarkeit im Entleiherbetrieb; Betriebsratswahl

    Es wendet § 14 AÜG auf den vorliegenden Fall nicht entsprechend an und hat sich insoweit dem LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06) angeschlossen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, Leiharbeitnehmer, Berücksichtigung,

    Dieser Ansatz wurde auch schon von zwei Landesarbeitsgerichten aufgegriffen, und zwar vom Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 - zitiert nach juris, Rnr. 52 ff.) und vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 - zitiert nach juris, Rnr. 65).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 5 TaBV 38/10

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Größe des Betriebsrates,

    bb) Ob aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles eine andere Betrachtungsweise zur Betriebszugehörigkeit der Leiharbeitnehmer zum Entleiherbetrieb für den Fall geboten ist, wenn die Leiharbeitnehmer von vornherein ohne zeitliche Begrenzung oder aber wiederholt langfristig über die frühere öffentlich-rechtliche Begrenzung von zwei Jahren hinaus beim Entleiher eingesetzt werden und der Verleiher wie ein Arbeitsvermittler außer der Entgeltzahlung keinerlei Arbeitgeberrechte mehr ausübt (Dörner, Der Leiharbeitnehmer in der Betriebsverfassung, Festschrift für Wißmann, S. 298; vgl. auch LAG Hamburg Beschl. v. 03.09.2007 ­ 8 TaBV 17/06 ­ sowie LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 24.05.2007 ­ 1 TaBV 64/06 ­ jeweils zur Frage des aktiven Wahlrechts von ,,Fremdarbeitnehmern" im Falle einer dauerhaften Personalgestellung, zit. jeweils nach Juris), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
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