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   LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12   

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LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12 (https://dejure.org/2012,61088)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12 (https://dejure.org/2012,61088)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 1 TaBVGa 1/12 (https://dejure.org/2012,61088)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12
    Die Wahl darf aber nur dann abgebrochen werden, wenn sie nach aller Voraussicht als nichtig zu beurteilen ist (Anschluss an BAG 27.07.2011 - 7 ABR 61/10).

    Nach zutreffender, zuletzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigterund vertiefter Auffassung (BAG 27.7.2011 - 7 ABR 61/10)- ist eine Betriebsratswahl nur dann abzubrechen, wenn sievoraussichtlich nichtig ist.

  • LAG Hamm, 10.04.1975 - 8 TaBV 29/75

    Mehrere Betriebsräte in einem Unternehmen; Einstweilige Verfügung; Untersagung

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12
    AusVerhältnismäßigkeitserwägungen heraus sind gerade bei ablaufendenWahlen - entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts -regelmäßig Leistungsverfügungen einer Sicherungsverfügungvorzuziehen (LAG Hamm DB 1975, 1176; Kreutz GK-BetrVG § 18 Rn.67).
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12
    Eine Wahl ist nichtig, wenn gegen wesentliche Grundsätze derWahl in einem so hohen Maße verstoßen wurde, dass nicht einmal derAnschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (schon: BAG 2, 3.1955 AP BetrVG § 18 Nr. 1).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12
    Eine addierende Zusammenschau verschiedener Anfechtungsgründe ist nicht möglich (Anschluss an BAG 19.11.2003 AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12
    Es erfolgt weder eine Addition noch eine Gesamtwürdigungverschiedener Fehler (BAG 19.11.2003 BetrVG 1972 § 19 Nr. 54).Beispielsweise wurde dies angenommen für Fälle, in denen einBetriebsrat durch spontane Akklamation ins Amt gehoben wurde (BAG 12.10.1961 AP BGB § 611 Urlaubsrecht Nr. 84) oder wennNichtarbeitnehmer in die Wahl einbezogen wurden ((BAG 16.2.1995 APEinigungsvertrag Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10; ebenso: Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.02.2012,1 TaBVGa 1/12; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2012, 4 TaBVGa 1/12; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Damit würde ein betriebsratsloser Zustand aufrechterhalten, der nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes lediglich bei einer nichtigen Wahl eintreten darf (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; LAG Thüringen v. 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12, juris; LAG Düsseldorf v. 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11, juris; LAG Düsseldorf v. 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10, juris).
  • LAG Köln, 08.04.2014 - 7 Ta 101/14

    Einstweilige Verfügung; Abbruch der Betriebsratswahl; Betriebsbegriff

    Das Beschwerdegericht schließt sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dessen grundlegender Entscheidung vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, an, wonach der Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht kommt, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig ist (ebenso: Thüringer Landesarbeitsgericht vom 06.02.2012, 1 TaBVGa 1/12; LAG Schleswig-Holstein vom 05.04.2012,4 TaBVGa 1/12; LAG Hamm vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13; LAG Düsseldorf vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13).
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