Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07   

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https://dejure.org/2007,3125
OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 41 Abs 3 Nr 6 StVO
    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau befindlichen Kanaldeckels im Bereich einer Sperrfläche für den Straßenverkehr

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6
    Abhängigkeit der Verkehrssicherungspflicht für eine öffentliche Verkehrsfläche primär von deren Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, daß Fahrbahn für Fußgänger gefahrlos ist!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit des Umfangs einer Verkehrssicherungspflicht für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche von der Art des Verkehrs; Schutz der Fußgänger vor Gefahren durch ein Verbot des Überfahrens von Sperrflächen für den Straßenverkehr; Verpflichtung des ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tiefer gelegter Gullydeckel als Gefahrenquelle für Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 441
  • NZV 2008, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 26.10.1989 - 7 U 13/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Soweit die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.10.2007 auf drei Urteile (BGH NJW 1992, 1227 [juris Rnr. 23]; OLG Köln NZV 1990, 72; OLG Zweibrücken MDR 1966, 438) hinweist, aus denen sich der Schutz von Fußgängern auf derartigen Sperrflächen ergebe, sind diese rechtlich nicht einschlägig.
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Soweit die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.10.2007 auf drei Urteile (BGH NJW 1992, 1227 [juris Rnr. 23]; OLG Köln NZV 1990, 72; OLG Zweibrücken MDR 1966, 438) hinweist, aus denen sich der Schutz von Fußgängern auf derartigen Sperrflächen ergebe, sind diese rechtlich nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 27.03.1992 - 9 U 204/91

    Verkehrssicherungspflicht für Gehwege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Deshalb sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege oder der Fußgängerzonen, auf welche die Klägerin sich in der Berufungsbegründung erneut bezieht (etwa OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1442, und insbesondere diejenige des erkennenden Senats im Urteil vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 f) auf die hier in Rede stehende Situation nicht übertragbar.
  • OLG Celle, 15.06.1988 - 9 U 165/87

    Gefährlichkeit einer Unebenheit einer Straße; Verletzung eines Fußgängers durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Pflichten im Bereich von Straßen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Deshalb sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege oder der Fußgängerzonen, auf welche die Klägerin sich in der Berufungsbegründung erneut bezieht (etwa OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1442, und insbesondere diejenige des erkennenden Senats im Urteil vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 f) auf die hier in Rede stehende Situation nicht übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1992 - 7 U 56/91

    Kanaldeckel in Sackgasse - § 59 StrG, §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 208/03

    Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2013 - 1 U 140/13

    Verkehrssicherungspflicht für Gemeindestraßen: Keine Pflicht zur besonderen

    Deswegen folgt aus einer späteren Vorsichtsmaßnahme nichts für den Umfang einer insoweit bestehenden Verkehrssicherungspflicht (vgl. Senat, Urt. v. 18.10.2007 - 1 U 100/07, NZV 2008, 159 [juris Rn. 8]).
  • AG Hanau, 18.12.2019 - 39 C 110/19

    Zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines

    Aus der Tatsache, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger eine mögliche Gefahrenquelle beseitigt hat, ist nicht der Schluss zu ziehen, dass er hierzu im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auch verpflichtet gewesen wäre ( OLG Frankfurt, Urteil v. 18.10.2007, Az. 1 U 100/07 , juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30971
OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2011,30971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2011 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2011,30971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2011,30971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in England

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Art. 15 EUInsVO soll die Unterbrechungswirkung eines im Inland anhängigen Verfahrens gerade unabhängig von dem Recht des ausländischen Staates eintreten, in dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird (so für § 352 InsO OLG München, Urteil vom 22.12.2010, 20 U 3526/10, BeckRS 2010, 31119).
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Mit Zustimmung der Parteien, wie geschehen, kann das Zwischenurteil im schriftlichen Verfahren erlassen werden (BGH Urteil vom 13. Oktober 2009, Az.: X ZR 159/05, BeckRS 2009, 29126).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der Klage insgesamt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007; NJW 2004, 2983; NJW-RR 2006, 288), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 240/04

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007; NJW 2004, 2983; NJW-RR 2006, 288), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Da das Insolvenzverfahren kein Erkenntnisverfahren ist, sondern ein eilbedürftiges Vollstreckungsverfahren, ist er auf den Prozessrechtsweg zu verweisen (BGH ZInsO 2006, 145, 146).
  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 281/03

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07
    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007; NJW 2004, 2983; NJW-RR 2006, 288), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

    Erhöhte Anforderungen an die Darstellung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen des Insolvenzschuldners folgen aus der in der Präambel der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (dort zu 4) enthaltenen Begründung, dass im Interesse eines ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkts verhindert werden muss, dass es für die Parteien vorteilhafter ist, Vermögensgegenstände bzw. Rechtsstreitigkeiten von einem Mitgliedsstaat in einen anderen zu verlagern, um auf diese Weise eine verbesserte Rechtsstellung anzustreben ("forum shopping", vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 13.09.2011, 6 K 86/08, www.juris.de, dort Rn 50, mit Anm. Cranshaw, jurisPR-InsR 22/2011, Anm. 4; Bloching, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 18.09.2001, IX ZB 51/00, DStR 2002, 2185, dort zu 1.c. mwN; Münchener Kommentar-Reinhart, VO (EG) 1346/2000, 2. Auflage 2008, Art. 3, Rn 53 mwN in Fn 3; Zöller-Geimer, a.a.O., IZPR, Rn 58 ff. mwN; vgl. zum "Insolvenztourismus" als Maßnahme des Schuldners zwecks Begründung der internationalen Zuständigkeit ausländischer Gerichte auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2011, 1 U 100/07, www.juris.de, dort Rn 12; Renger, Wege zur Restschuldbefreiung nach dem Insolvency Act 1986, 2012, Seite 19/181 ff. mwN).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    In der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 25. Mai 2011 - 1 U 100/07 -, an der sich das Verwaltungsgericht offenbar orientiert habe, sei hingegen der zuständigkeitsbegründende Lebensmittelpunkt des Schuldners genau geprüft, dabei zwischen Privat- und Unternehmensvermögen differenziert und der Prozess im Ergebnis wegen des englischen Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden.
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