Weitere Entscheidung unten: SG Detmold, 28.09.2004

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   OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04   

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https://dejure.org/2004,10963
OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,10963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2004 - 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,10963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,10963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 234 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei der Fristberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behebung von Hindernissen für die Fristwahrung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch einen Prozessbevollmächtigten; Fristbeginn für Wiedereinsetzungsgesuche; Pflicht des Rechtsanwaltes zur Überprüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen

  • Judicialis

    ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234
    Zum Hindernis der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu Lasten des Prozessbevollmächtigten des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
    Ein Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer Frist gebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung, etwa BGH VersR 2002, 211; NJW 1992, 1632).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
    Das ist regelmäßig der Fall, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist bzw. Begründungsfrist versäumt war (BGH NJW 2000, 592 m. w. N.).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
    Ein Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer Frist gebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung, etwa BGH VersR 2002, 211; NJW 1992, 1632).
  • OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04

    Umfang einer Prozessvollmacht; Voraussetzungen für eine Haftverschonung i.S.d.

    Die Verfügungsbeklagte beantragt die Aussetzung des unter Az. 1 W 57/04 anhängigen "Haftprüfungsverfahrens" bis zu dem Zeitpunkt, in dem das unter dem Az. 1 U 103/04 vor dem Oberlandesgericht Bamberg anhängige Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
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Rechtsprechung
   SG Detmold, 28.09.2004 - S 1 U 103/04   

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SG Detmold, 28.09.2004 - S 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,45262)
SG Detmold, Entscheidung vom 28.09.2004 - S 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,45262)
SG Detmold, Entscheidung vom 28. September 2004 - S 1 U 103/04 (https://dejure.org/2004,45262)
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