Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 234 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei der Fristberechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behebung von Hindernissen für die Fristwahrung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch einen Prozessbevollmächtigten; Fristbeginn für Wiedereinsetzungsgesuche; Pflicht des Rechtsanwaltes zur Überprüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen
- Judicialis
ZPO § 234
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234
Zum Hindernis der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu Lasten des Prozessbevollmächtigten des Klägers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.03.2004 - 7 O 314/03
- OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00
Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
Ein Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer Frist gebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung, etwa BGH VersR 2002, 211; NJW 1992, 1632). - BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
Das ist regelmäßig der Fall, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist bzw. Begründungsfrist versäumt war (BGH NJW 2000, 592 m. w. N.). - BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92
Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
Ein Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer Frist gebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung, etwa BGH VersR 2002, 211; NJW 1992, 1632).
- OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04
Umfang einer Prozessvollmacht; Voraussetzungen für eine Haftverschonung i.S.d. …
Die Verfügungsbeklagte beantragt die Aussetzung des unter Az. 1 W 57/04 anhängigen "Haftprüfungsverfahrens" bis zu dem Zeitpunkt, in dem das unter dem Az. 1 U 103/04 vor dem Oberlandesgericht Bamberg anhängige Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Rechtsprechung
SG Detmold, 28.09.2004 - S 1 U 103/04 |
Verfahrensgang
- SG Detmold, 28.09.2004 - S 1 U 103/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04
- BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B