Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - I-1 U 103/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Vertrauensgrundsatz für einen von rechts kommenden, vorfahrtberechtigten Kraftfahrzeugführer bei "halber Vorfahrt"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
Deshalb kann ihm in diesen Fällen auch nicht der Einwand versagt werden, der ihm gegenüber Vorfahrtberechtigte habe den Kreuzungszusammenstoß durch überhöhte Geschwindigkeit mitverschuldet (…vgl. BGH aaO; BGH VersR 1985, 784).Auch die gesteigerten Sorgfaltspflichten eines "Idealfahrers", auf die die Feststellung eines unabwendbaren Ereignisses nach § 17 Abs. 3 StVG abzuheben hat, vermögen den Vertrauensgrundsatz hier nicht einzuschränken, so dass sich insoweit regelmäßig der Schutz des Vorfahrtberechtigten auch im Rahmen der Gefährdungshaftung voll durchsetzen muss (vgl. BGH VersR 1985, 784).
- BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81
Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
Zwar greift § 849 BGB auch im Rahmen der Gefährdungshaftungstatbestände nach §§ 7, 18 StVG ein; dort aber nur bei einer - hier nicht vorliegenden - Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis (vgl. Senat, U. v. 23.04.2007, I-1 U 204/06; BGH NJW 1983, 1614). - OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 1 U 204/06
Zur Anwendung des § 849 BGB auf den Fall eines "wirtschaftlichen Totalschadens"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
Zwar greift § 849 BGB auch im Rahmen der Gefährdungshaftungstatbestände nach §§ 7, 18 StVG ein; dort aber nur bei einer - hier nicht vorliegenden - Schadensabwicklung auf Totalschadensbasis (vgl. Senat, U. v. 23.04.2007, I-1 U 204/06; BGH NJW 1983, 1614). - BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10
Diese Vorschrift verfolgt ganz allgemein den Zweck, Zusammenstöße an gefährlichen und unübersichtlichen Straßenstellen, wie sie Kreuzungen ohne ausreichende Sicht auf die einmündenden Straßen immer darstellen, zu verhindern; sie dient damit auch dem Schutz des an sich wartepflichtigen, jeweils von links kommenden Verkehrsteilnehmers (vgl. BGH VersR 1977, 917).
- OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 3 U 183/16
Mitberücksichtigung der "halben Vorfahrt" bei einem Verkehrsunfall
Der von rechts kommende, in eine Kreuzung einfahrende, vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer hat nämlich in der Regel nicht die ihm gegenüber wartepflichtigen - von links kommenden - Verkehrsteilnehmer zu beobachten, sondern kann sein Augenmerk bei Annäherung an die Kreuzung allein auf den ihm gegenüber bevorrechtigten Verkehr von rechts richten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2011 - 1 U 103/10 - juris Rn. 4;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Auflage, Rn. 48 m. w. N.). - LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 30/23
Verkehrsunfall bei halber Vorfahrt gegenüber von rechts kommenden …
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO muss er seine Geschwindigkeit u.a. den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - I-1 U 103/10 -, Rn. 4, juris). - OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des …
Kann hingegen ein Verkehrsteilnehmer die für ihn von rechts einmündende Straße rechtzeitig und weit genug einsehen, so ist die Lage für ihn ähnlich übersichtlich, wie wenn er einen Vorfahrtstraße befährt, so dass er auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechtes ohne Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit vertrauen kann (Senat, Urteil vom 15. Februar 2011, Az.: I-1 U 103/10). - AG Berlin-Mitte, 13.12.2012 - 106 C 3044/11
Verkehrsunfall an Straßenkreuzung mit Vorfahrtsregelung "rechts vor links"
Andernfalls verstößt er nämlich grundsätzlich diesem gegenüber gegen § 3 Abs. 1 S. 2 StVO, weil er an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell gefahren ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2011, Az. 1 U 103/10 nach juris).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 1 U 103/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 233 ZPO; § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäunung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund mangelhafter EDV-Organisation in der Rechtsanwaltskanzlei; Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist ... - Wolters Kluwer
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäunung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund mangelhafter EDV-Organisation in der Rechtsanwaltskanzlei; Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist ...
- rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 2 S. 3; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen mangelnder Kenntnis der Kanzleimitarbeiter von dem Passwort des Rechtsanwalts in der EDV - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz
- brak-mitteilungen.de , S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Kein Zugriff auf Schriftsatz wegen Passwortschutz
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 29.07.2010 - 5 O 3607/09
- OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 1 U 103/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2305
- MDR 2011, 700