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   OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05   

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https://dejure.org/2005,13445
OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05 (https://dejure.org/2005,13445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2005 - 1 U 104/05 (https://dejure.org/2005,13445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2005 - 1 U 104/05 (https://dejure.org/2005,13445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung notwendiger Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Rechtsverteidigung im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 3 O 287/04
  • OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.10.2003 - 6 U 170/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Aussicht, dass die Berufung des Gegners

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05
    Trotz der vorliegenden Berufungsbegründung der Klägerin war es der Beklagten zuzumuten, abzuwarten, ob das Berufungsgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Berufung der Klägerin nach Versagung von Prozesskostenhilfe und nach einem Hinweis auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 - 659; OLG Celle, MDR 2004, 598; Musielak, a.a.O., § 119 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 4 UF 188/02

    Beantragung von Prozesskostenhilfe durch den Berufungsbeklagten bei angekündigter

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05
    Trotz der vorliegenden Berufungsbegründung der Klägerin war es der Beklagten zuzumuten, abzuwarten, ob das Berufungsgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Berufung der Klägerin nach Versagung von Prozesskostenhilfe und nach einem Hinweis auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 - 659; OLG Celle, MDR 2004, 598; Musielak, a.a.O., § 119 Rn. 14).
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05
    Voraussetzung für die Bewilligung ist jedoch nach allgemeiner Meinung, dass die Durchführung des Rechtsmittels feststeht, mithin die Rechtsverteidigung des Rechtsmittelgegners notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 1988, 942; OLGR Düsseldorf 2003, 64; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 119 Rn. 16; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 55).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Allein der Umstand, dass eine Stellungnahme des Berufungsbeklagten im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne nachteilige Folgen für diesen unterbleiben könne, stehe einem berechtigten Interesse, sich gleichwohl zu äußern, nicht entgegen (vgl. OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).
  • OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05

    Notwendige Prozesskostenhilfe vor Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006, 190).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.

  • BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    bb) Nach der Gegenansicht kann dem erstinstanzlichen obsiegenden Berufungsbeklagten Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden, dass infolge einer noch ausstehenden Entscheidung über eine Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverteidigung noch nicht notwendig sei (OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).
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