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   OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 1049/07   

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OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 1049/07 (https://dejure.org/2008,31176)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.2008 - 1 U 1049/07 (https://dejure.org/2008,31176)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 2008 - 1 U 1049/07 (https://dejure.org/2008,31176)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Unabhängig davon, ob dieser in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. März 2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, Urteil vom 21. August 2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Schlussbescheid erst fünfzehn Jahre nach Vorlage der Verwendungsnachweise erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 6 ZB 21.1259

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Rücknahme eines

    Unabhängig davon, ob dieser u.a. in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, U.v. vom 12.3.2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, U.v. 21.8.2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht überhaupt heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Rückforderungsbescheid erst ca. sechs Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

    Nach § 198 Satz 1 BGB a.F. beginnt die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs, worunter im Zivilrecht regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt verstanden wird (vgl. bereits BGH, Urteil vom 17.02.1971, VIII ZR 4/70, [...]; OLG Koblenz, Urteil vom 12.03.2008, 1 U 1049/07, [...]).
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

    Nach § 198 Satz 1 BGB a.F. beginnt die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs, worunter im Zivilrecht regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt verstanden wird (vgl. bereits BGH, Urteil vom 17.02.1971, VIII ZR 4/70, [...]; OLG Koblenz, Urteil vom 12.03.2008, 1 U 1049/07, [...]).
  • FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09

    Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im

    Nach § 198 Satz 1 BGB a.F. beginnt die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs, worunter im Zivilrecht regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt verstanden wird (vgl. bereits BGH, Urteil vom 17.2.1971, VIII ZR 4/70, [...]; OLG Koblenz, Urteil vom 12.3.2008, 1 U 1049/07, [...]).
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