Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 28.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02   

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https://dejure.org/2002,11733
OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,11733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,11733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,11733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit formularvertraglicher Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe eines privaten Internatsschulvertrages; Berücksichtigungsfähigkeit der Kündigungsgründe bei der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile; Positiver Drogentest als Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § 628; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 5 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BGB § 628; AGBG § 9; AGBG § 11 Nr. 5 a
    Kündigung eines Internatsschulvertrages wegen eines positiven Drogentestergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83

    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02
    Entgegen der Berufung steht der ausgesprochenen fristlosen Kündigung nicht entgegen, dass die Klägerin nicht zunächst versuchte, auf das missbilligte vertragswidrige Verhalten des Kindes der Beklagten, dass sich diese gem. § 278 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. BGH NJW 1984, 2093 ff.), mit milderen pädagogischen Mitteln oder einer Abmahnung zu reagieren.
  • LG Frankfurt/Main, 29.04.1998 - 1 S 103/98

    Klage auf Zulassung zum schulischen Unterricht; Kündigung eines Schulvertrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02
    Die Schaffung eines absoluten Kündigungsgrundes verstößt jedoch wegen der Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 626 BGB gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG und ist deshalb nichtig (so für einen ähnlich gelagerten Vertrag auch LG Frankfurt a. M. NJW-RR 1999, 130 f.; vgl. zur Unwirksamkeit vertraglicher Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe ferner Schwerdtner in MüKo BGB 3. Aufl. § 626 Rdnr. 74).
  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02
    Hier ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte durchweg anerkannt, dass u. a. der Konsum von Rauschgift (ebenso wie die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler) den Ausschluss von der betreffenden Schule rechtfertigen kann (vgl. BayVerwGH München NVwZ-RR 1998, 239 f. m.w.N.), weil hierin eine ernsthafte Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule zu sehen ist.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02
    Zu berücksichtigen sei auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.6.2002 (NJW 2002, 2378), wonach es wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzulässig sei, im Falle einmaligen oder nur gelegentlichen Cannabis-Konsums von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde eine möglicherweise fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen und zur Überprüfung ein Drogen-Screening anzuordnen.
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 366/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit von Drogentests in einem

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichtsgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2002 - 1 U 107/02 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2268
OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,2268)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,2268)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 1 U 107/02 (https://dejure.org/2002,2268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Gewährung eines unbefristeten 20%igen Rabatts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 7 UWG
    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt; Wettbewerbswidrigkeit wegen unzulässigen Anlockens; Versprechen von Preisnachlässen; Zusätzliche Wertzuwendungen

  • aufrecht.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    20% Rabatt auf das gesamte Sortiment

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt; Wettbewerbswidrigkeit wegen unzulässigen Anlockens; Versprechen von Preisnachlässen; Zusätzliche Wertzuwendungen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 7

  • RA Kotz

    Werbung mit Rabatt in Höhe von 20 % auf das gesamte Warensortiment:

  • RA Kotz

    20 % Rabatt auf gesamtes Sortiment - ist statthaft!

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 7
    Kein Verstoss gegen UWG bei Rabatt auf das gesamte Warensortiment

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Werbeaktion - 20%iger Rabatt auf das gesamte Sortiment ist statthaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Dem ist nicht zu folgen, weil nicht die objektive Dauer der Vorteilsgewährung sondern das Verständnis der mit der werbenden Ankündigung angesprochenen Verbraucher maßgeblich ist (Gesamterscheinungsbild der Verkaufsaktion, wie sie sich nach ihrer werblichen Ankündigung dem Publikum darstellt - BGH GRUR 1997, 476 f - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Mit den guten Sitten im Wettbewerb sind solche Praktiken nur dann nicht zu vereinbaren, wenn der umworbene Verbraucher in unsachlicher Weise verleitet wird, seine Kaufentscheidung statt nach Preiswürdigkeit und Qualität der angebotenen Ware danach zu treffen, ob ihm beim Kauf besondere zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden (BGH GRUR 1999, 755 - Altkleidersammlung).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77

    Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor.
  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95

    Lager-Verkauf - Beschädigte Ware

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Man kann der Verfügungsbeklagten nicht verwehren, neue Marktstrategien einzuführen, die sich im Übrigen im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (vgl. BGH GRUR 1998, 585 - LagerVerkauf).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Beurteilungsmaßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (EuGH NJW 1998, 3183) unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2000, 619 - OrientTeppichmuster) gebotenen differenzierten Wertungen nach angebotenem Produkt, der Art und Weise des Angebots sowie der Wahrnehmungssituation.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Beurteilungsmaßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (EuGH NJW 1998, 3183) unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2000, 619 - OrientTeppichmuster) gebotenen differenzierten Wertungen nach angebotenem Produkt, der Art und Weise des Angebots sowie der Wahrnehmungssituation.
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81

    Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
    Denn Sonderangebote beziehen sich typischerweise nur auf einzelne nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren (BGH WM 1998, 1092, 1093 - Geburtstagsangebot).
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