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   OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16   

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OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,47376)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,47376)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,47376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Verzögerte Baugenehmigungserteilung - Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Grundsätzlich muss jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (BGH, NVwZ 1994, 405, 406).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 C 10495/12

    Ernsthaftes Verfolgen positiver Planungsziele beim Erlass einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Nachdem das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 29.11.2012 (1 C 10495/12.OVG) die Satzung für unwirksam erklärt hatte, genehmigte die Bauaufsichtsbehörde des Beklagten dem Kläger die begehrte Nutzungsänderung.
  • OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Dingliche oder schuldrechtliche Rechte anderer Personen in Bezug auf das Baugrundstück werden durch die Baugenehmigung nicht beeinflusst (OLG Koblenz, Urteil vom 23.5.2002 - 5 U 1620/01 - Rn. 36, 43, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1996 - 11 A 3535/94

    Einleitung eines Verwaltungsverfahren; Bauantrag; Baugenehmigung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Ein Sachbescheidungsinteresse ist zu verneinen, wenn außer Zweifel steht, dass der Antragsteller keinen Gebrauch von der erstrebten Genehmigung machen kann, weil ihrer Ausnutzung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse - dauerhaft - entgegen stehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.9.1996 - 11 A 3535/94 - VG Düsseldorf, Urteil vom 6.8.2007 - 4 K 2476/07 -, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Der Beklagte tritt in der Berufungsinstanz wohl nicht mehr der Rechtsauffassung entgegen, dass der Aufstellungsbeschluss erst mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wirksam wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.7.2001 - III ZR 282/00 - Rn. 14, juris).
  • OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen verzögerter Bearbeitung einer Bauvoranfrage;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    In einem Rechtsstaat hat jede Behörde die Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden (OLG Koblenz, Urteil vom 7.2.2007 - 1 U 248/06 - Rn. 23, juris).
  • VG Düsseldorf, 06.08.2007 - 4 K 2476/07

    Verlangung der Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Ein Sachbescheidungsinteresse ist zu verneinen, wenn außer Zweifel steht, dass der Antragsteller keinen Gebrauch von der erstrebten Genehmigung machen kann, weil ihrer Ausnutzung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse - dauerhaft - entgegen stehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.9.1996 - 11 A 3535/94 - VG Düsseldorf, Urteil vom 6.8.2007 - 4 K 2476/07 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1980 - 10 C 3/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Im Übrigen könnte die Veränderungssperre auch bereits deshalb zumindest nicht vor dem 22.3.2012 wirksam geworden sein, da Voraussetzung ihrer Wirksamkeit auch die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl., § 14 Rn. 6 unter Verweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 9.10.1980 - 10 C 3/80; BGH, Urteil vom 25.3.2004 - III ZR 227/02 -, juris), die erst zu diesem Datum erfolgte.
  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
    Im Übrigen könnte die Veränderungssperre auch bereits deshalb zumindest nicht vor dem 22.3.2012 wirksam geworden sein, da Voraussetzung ihrer Wirksamkeit auch die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl., § 14 Rn. 6 unter Verweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 9.10.1980 - 10 C 3/80; BGH, Urteil vom 25.3.2004 - III ZR 227/02 -, juris), die erst zu diesem Datum erfolgte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 2 B 1253/22

    Untersagung der Nutzung des Gebäudes als "Bürgerbüro und Parteibüro" nebst

    Der Bezug der Beschwerde auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Juni 2016 - 1 U 111/16 - (juris) verfängt schon im Ansatz nicht.
  • VG Arnsberg, 30.10.2023 - 8 K 3250/22
    Der Bezug der Beschwerde auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Juni 2016 - 1 U 111/16 - (juris) verfängt schon im Ansatz nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 1 U 111/16   

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OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,63344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,63344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,63344)
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. August 2016 - 1 U 111/16 (https://dejure.org/2016,40838)
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