Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 34 GG, § 839 BGB, § 139 ZPO, § 72 Abs 1 ZVG
Amtspflichtverletzung im Zwangsversteigerungsverfahren: Hinweispflicht des Rechtspflegers betr. die Wirkung von Übergeboten nach Widerspruch gegen ein Vorgebot; Amtshaftungsanspruch des sich selbst überbietenden Bieters/Erwerbers - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über Widerspruch gegen ein Versteigerungsgebot im Zuschlagsverkündungstermin; Notwendiger Umfang der Besicherung eines Gebotes; Amtshaftungsanspruch wegen Verstoß gegen Hinweispflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 34; BGB § 839; ZPO § 139; ZVG § 72 Abs. 1
Hinweispflichten des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren bei Widerspruch gegen ein Gebot - Amtshaftungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 23.05.2002 - 7 O 78/02
- OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1987 - III ZR 251/86
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02
Die Kollegialgerichts-Richtlinie greift dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Beamten aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (vgl. BGH VersR 1981, 851 ff. [unter 2 b) der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7). - BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86
Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch - Verschulden eines Beamten bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02
Die Kollegialgerichts-Richtlinie greift dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Beamten aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (vgl. BGH VersR 1981, 851 ff. [unter 2 b) der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7). - BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80
Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 1 U 112/02
Die Kollegialgerichts-Richtlinie greift dann nicht ein, wenn das Kollegialgericht das Verhalten des Beamten aus Gründen billigt, die dieser selbst nicht erwogen hat (vgl. BGH VersR 1981, 851 ff. [unter 2 b) der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 6 und 7).
- LG Gießen, 20.08.2009 - 7 T 37/09
Erlöschen eines Gebots aufgrund eines fehlenden sofortigen Widerspruchs gegen die …
Es kann dahinstehen, ob eine aus § 66 ZVG und § 139 ZPO sich ergebenden Hinweis- und Belehrungspflichten erfordert hätte, auf diese Rechtsfolge des § 72 Abs. 2 ZVG hinzuweisen (vgl. insoweit zur Hinweispflicht im Rahmen von § 72 ZVG sehr weitgehend OLG Frankfurt, Urteil v. 6.8.2003, 1 U 112/02 , hier zitiert nach [...]).