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   OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06   

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https://dejure.org/2010,4901
OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06 (https://dejure.org/2010,4901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2010 - 1 U 1137/06 (https://dejure.org/2010,4901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2010 - 1 U 1137/06 (https://dejure.org/2010,4901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 113 StGB, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Ersatzanspruch wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizisten; posttraumatische Belastungsstörung als zurechenbare Folge eines tätlichen Angriffs; Höhe eines Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen posttraumatischer Belastungsstörung von Polizeibeamten; Höhe des Schmerzensgeldes

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Täters auf Schmerzensgeld Ersatzanspruch wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizisten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 194; BGB § 253; BGB § 823; BGB § 830; BGB § 840; StGB § 113; StGB § 223; StGB § 224; StGB § 240; StGB § 22; StGB § 23
    Kausalität eines tätlichen Angriffs für eine posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten. Mit Anmerkung: Dr. Jan Luckey

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Schadensersatzansprüche wegen posttraumatischer Belastungsstörung von Polizeibeamten; Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld für in Notwehr schießende Polizeibeamte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traumatisierte Polizeibeamte - Aggressive Angreifer halten Bedrohung für "das übliche Berufsrisiko" von Polizisten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer müssen Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen - Tätlicher Angriff mit Schusswaffengebrauch kann nicht nur als Verwirklichung des „Berufswahlrisikos” gewertet werden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 938
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1161/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06
    Bereits der Kläger hat eine Teilnahme dieses früheren Beklagten an den den Schüssen unmittelbar vorausgegangenen Angriffshandlungen mit Sicherheit ausgeschlossen (Bl. 733 der BA 1 U 1161/06 - Zeugenvernehmung).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06
    Diese Sichtweise mit der hier eindeutig anzunehmenden Zurechnung ergibt sich auch aus dem von den Beklagten vorlegten Urteil (BGH v. 22.05.2007 - VI ZR 17/06; Bl. 425 ff. d.A.).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09

    Verjährung: Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06
    Dieser Anspruch unterliegt einer eigenständigen Verjährung (OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2009, 904 f.).
  • BGH, 17.04.2018 - VI ZR 237/17

    Haftung eines Amokläufers für die psychische Gesundheitsverletzung eines

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (VersR 2011, 938 Rn. 43) ist es für die Zurechnung psychischer Gesundheitsverletzungen eines Polizeibeamten, der bei einem Einsatz angegriffen wurde und von seiner Schusswaffe Gebrauch machen musste, ebenso wie für die Zurechnung körperlicher Schädigungen unerheblich, dass sich das Berufswahlrisiko des Polizeibeamten verwirklicht hat.
  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

    Einerseits wird vertreten, psychische Gesundheitsverletzungen seien physischen Verletzungen vollkommen gleichzustellen, da es keinen Anlass für eine Unterscheidung gebe (OLG Koblenz, VersR 2011, 938, 939 f., juris Rn. 43 [Polizeibeamter]; LG Darmstadt, Urteil vom 15. März 2019 - 8 O 132/18, juris Rn. 21 [Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr]; Luckey, JR 2019, 400, 402; ders., VersR 2011, 940, 941).
  • LG Duisburg, 28.09.2015 - 8 O 361/14

    Feuerwehrmann klagt erfolglos

    Gerade für Rettungskräfte (Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Notärzte) gehört es zu Ausbildung und Beruf, im Rahmen von Einsätzen mit dramatischen Ereignissen konfrontiert zu werden, etwa mit Explosionen, Großbränden, Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücken, bei denen Menschen bereits zu Schaden gekommen oder gestorben sind (hierzu auch Luckey VersR 2011, 938 (941)).

    Diesem Ergebnis stehen die vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Entscheidungen der Landgerichte Münster (Urteil vom 29. August 2002, 8 S 210/02, NJW-RR 2002, 1677) und Aachen (Urteil vom 29. Juli 2015, 8 O 555/12) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 8. März 2010, 1 U 1137/06, VersR 2011, 938) und der Vergleich des Landgerichts Nürnberg-Fürth (9 O 9532/10) nicht entgegen.

  • OLG Zweibrücken, 01.06.2017 - 4 U 124/16

    Haftung einer "Amokläufers" in einer Schule für psychischen Gesundheitsschaden

    Etwaige sich aus diesen Erfahrungen und Erlebnissen ergebende psychische Gesundheitsstörungen als Folge von traumatischen Erlebnissen bei dienstlichen Einsätzen gehören daher für Angehörige solcher Berufe grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko (vgl. Luckey VersR 2011, 940, 941, Anmerkung zu OLG Koblenz VersR 2011, 938; Stöhr NZV 2009, 161, 164; LG Duisburg, Urteil vom 28.09.2015, 8 O 361/14, Rdnrn. 34 ff, in juris, betreffend einen bei dem "Love Parade" - Unglück eingesetzten beamteten Hauptbrandmeister).

    Der Senat lässt im Hinblick auf die abweichende rechtliche Beurteilung der Ersatzpflicht für durch einen dienstlichen Einsatz hervorgerufene psychische Gesundheitsstörungen von Polizeibeamten im Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. März 2010 (1 U 1137/06, VersR 2011, 938) die Revision zu.

  • LG Darmstadt, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Nach dem Erleben eines schweren Verkehrsunfalls auftretende psychische

    Es sei in erster Linie Aufgabe der Dienststellen, die "Berufshelfer" auf solche Aufgaben vorzubereiten und für die notwendige Betreuung nach dem Einsatz zu sorgen (vgl. zu alledem: Stöhr: Psychische Gesundheitsschäden und Regress, NZV 2009, 161 ff.; vgl. ferner: Luckey: Kausalität eines tätlichen Angriffs für eine posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten, VersR 2011, 938, 941 [OLG Koblenz 08.03.2010 - 1 U 1137/06] m. w. N.).

    Auch Personen, die gefahrgeneigte Berufe ausüben, stehen jedenfalls bei unmittelbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen unter dem Schutze des Gesetzes (vgl. dazu: OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1137/06; abgedruckt VersR 2011, 938 ff.; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 9 U 242/04; abgedruckt VersR 2006, 1376 f.).

  • LG Bonn, 12.03.2021 - 1 O 460/12

    - Sexueller Mißbrauch - Kind - posttraumatische Belastungsstörung - ICD -

    Hieran anschließend orientiert sich der Betrag von 30.000,00 EUR zunächst an den für ähnlich gelagerte Beschwerdesymptome in der Rechtsprechung bei posttraumatischen Belastungsstörungen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträgen (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT beck-online, Stand 11.02.2021, jeweils unter der Rubrik "Entscheidungen Besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen" dort unter "Posttraumatische Belastungsstörung, Ängste und andere psychische Beeinträchtigungen"; etwa OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2020 - 1 U 1137/06 -: 18.000,00 EUR für chronische PTB eines Polizeibeamten nach gravierender Tätlichkeit; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18, aaO. : 12.000,00 EUR bei dreijähriger PTBS aufgrund von Nahtoderfahrungen; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15 - : 8.000,00 EUR bei latenter PTBS und körperlichem Dauerschaden; OLG München, Urteil vom 10.092015 - 8 U 1555/15 = NJW-RR 2016, 472ff.: 5.000,00 EUR für PTBS einer 47-jährigen Frau nach sexuellem Missbrauch; LG Bochum, Urteil vom 27.01.2010 - 6 O 78/08 - : 10.000,00 EUR bei PTB, Erwerbsunfähigkeit und depressiver Symptomatik nach Tod der Tochter; LG Bonn, Urteil vom 29.01.2007 - 3 O 334/06 -: 8.000,00 EUR für PTB und psychiatrische Behandlung der Mutter nach sexuellem Missbrauch der Töchter).
  • LG Duisburg, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Psychische Beeinträchtigungen als unmittelbare Unfallfolge bei Mitglied der

    Es sei in erster Linie Aufgabe der Dienststellen, die "Berufshelfer" auf solche Aufgaben vorzubereiten und für die notwendige Betreuung nach dem Einsatz zu sorgen (vgl. zu alledem: Stöhr: Psychische Gesundheitsschäden und Regress, NZV 2009, 161 ff.; vgl. ferner: Luckey: Kausalität eines tätlichen Angriffs für eine posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten, VersR 2011, 938, 941 m. w. N.).

    Auch Personen, die gefahrgeneigte Berufe ausüben, stehen jedenfalls bei unmittelbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen unter dem Schutze des Gesetzes (vgl. dazu: OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1137/06; abgedruckt VersR 2011, 938 ff.; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 9 U 242/04; abgedruckt VersR 2006, 1376 f.).

  • LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren einer Sicherheitskraft wegen erlittener

    Gerade für Rettungskräfte (Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Notärzte) gehört es zu Ausbildung und Beruf, im Rahmen von Einsätzen mit dramatischen Ereignissen konfrontiert zu werden, etwa mit Explosionen, Großbränden, Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücken, bei denen Menschen bereits zu Schaden gekommen oder gestorben sind (hierzu auch Luckey VersR 2011, 938 (941)).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 W 42/10

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Schmerzensgeld wegen eines Überfalls

    Vorliegend erachtet der Senat aufgrund der oben aufgeführten Verletzungsfolgen, insbesondere aber auch wegen der im Hinblick auf die Art und Weise der Tatbegehung - Überfall im Schlaf und im eigenen Haus unter Anwendung erheblicher körperlicher Gewalt und Todesdrohungen, um Geldverstecke in Erfahrung zu bringen - besonders ins Gewicht fallenden Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 23.000,00 EUR auch unter Einbeziehung vergleichbarer Entscheidungen in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1137/06, zitiert nach juris) für angemessen.
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1114/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Der Sachverständige hat in dem genannten Gutachten, wie auch in den beiden intensiven Gutachten in den beiden Parallelverfahren (Bl. 942 ff. d. BA 1 U 1137/06 - S...; Bl. 904 ff. d. BA 1 U 1161/06 - L...), in denen die klagenden Polizeibeamten ihre Ansprüche gegen die Beklagten verfolgen, und die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden sowie in seiner Anhörung vor dem Senat in den drei hierzu verbundenen Verfahren (Bl. 815 ff. d. A.) überzeugend dargelegt, dass diese Gutachten zum einen von ihm selbst verantwortet werden (s. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009, Bl. 788 ff. GA) und zum anderen, dass die besagten psychischen Erkrankungen bei beiden Polizeibeamten - kausal auf das obige Geschehen mit den Beklagten zurückführbar - sachverständig festgestellt tatsächlich gegeben sind.
  • LAG Hamm, 23.11.2016 - 4 Sa 657/16

    Deliktischer Ersatzanspruch bei Gesundheitsverletzung durch helfendes Eingreifen;

  • LAG Hamm, 23.11.2016 - 4 Sa 656/16

    Ersatzanspruch des Helfers bei körperlicher Verletzung; Psychischer Schaden als

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