Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00   

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https://dejure.org/2003,7576
OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2003,7576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2003,7576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2003,7576)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, Art 34 GG, § 4 AnfG, § 13 BRAGebO
    Amtshaftung für Finanzamtsbedienstete: Pflichtwidrige Ankündigungen der Anfechtung einer nicht anfechtbaren Vermögensverfügung; ersatzfähige Rechtsanwaltskosten des Steuerschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Amtshaftung für Finanzamtsbedienstete: Pflichtwidrige Ankündigungen der Anfechtung einer nicht anfechtbaren Vermögensverfügung; ersatzfähige Rechtsanwaltskosten des Steuerschuldners)

  • Judicialis

    BGB § 839; ; AnfG § 4; ; BRAGO § 13

  • amtspflichtverletzung.de

    Pflichtwidrige Anfechtungsankündigungen des Finanzamtes nach dem AnfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichtverletzung bei Anfechtung einer Vermögenserklärung durch Finanzbeamten; Gebühren des Rechtsanwalts bei Tätigwerden gegen mehrere Anfechtungsankündigungen in gleicher Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 265/89

    Rechtsweg für Geltendmachung des gesetzlichen Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    Die Anfechtungsankündigungen und das ihnen vorausgehende Verhalten des Finanzamts sind ungeachtet dessen als hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren, dass der sich aus dem AnfG ergebende Rückgewähranspruch zivilrechtlich einzuordnen ist (vgl. BGH NJW 1991, 1061 ff.).

    Der Kläger hätte zweifellos die negative Feststellungsklage (vgl. BGH NJW 1991, 1061 ff.) für seine Mandanten auf beide Anfechtungsankündigungen erstreckt.

  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    a) Jeder Amtsträger hat die Amtspflicht, sich bei seiner amtlichen Tätigkeit innerhalb der Grenzen von Recht und Gesetz zu halten (BGHZ 76, 16, 30; BGH NJW 1979, 642, 643; BGB-RGRK-Kreft, 12. Aufl., § 839 Rn. 152).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    b) Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (BGH NJW 1989, 99 ff. [unter II 1 a) der Entscheidungsgründe]; ähnlich NJW 1994, 3162 ff. [unter II 2 c) cc) der Entscheidungsgründe]); hierzu gehört regelmäßig auch eine vorherige Anhörung des Betroffenen (vgl. BGH NJW 1989, 99 ff. [unter II 1 a) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99

    Auftreten eines Ortsbürgermeisters in der Zwangsversteigerung zu Gunsten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass das Finanzamt gerade die Anfechtung durch Duldungsbescheid, also einen Verwaltungsakt angekündigt hat; die Ankündigung ist hinsichtlich ihrer Einordnung nicht von der angekündigten Handlung zu trennen (Kriterium der gewählten Rechtsform, vgl. z. B. BGH NJW 2000, 2810 ff. [unter II 1 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    a) Jeder Amtsträger hat die Amtspflicht, sich bei seiner amtlichen Tätigkeit innerhalb der Grenzen von Recht und Gesetz zu halten (BGHZ 76, 16, 30; BGH NJW 1979, 642, 643; BGB-RGRK-Kreft, 12. Aufl., § 839 Rn. 152).
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    a) Unter einer "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll (vgl. - auch zum Folgenden - BGHR BRAGO § 13 Abs. 2 Angelegenheit 1).
  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55

    Amtspflichten des Finanzamtsvorstehers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    Zum anderen dienten die Anfechtungsankündigungen wie die angekündigten Duldungsbescheide der Beitreibung der Steuerschuld (Kriterium des verfolgten Ziels, vgl. insbesondere BGHZ 110, 253, 255; 21, 359, 361).
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    Zum anderen dienten die Anfechtungsankündigungen wie die angekündigten Duldungsbescheide der Beitreibung der Steuerschuld (Kriterium des verfolgten Ziels, vgl. insbesondere BGHZ 110, 253, 255; 21, 359, 361).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00
    b) Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (BGH NJW 1989, 99 ff. [unter II 1 a) der Entscheidungsgründe]; ähnlich NJW 1994, 3162 ff. [unter II 2 c) cc) der Entscheidungsgründe]); hierzu gehört regelmäßig auch eine vorherige Anhörung des Betroffenen (vgl. BGH NJW 1989, 99 ff. [unter II 1 a) der Entscheidungsgründe]).
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   OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00   

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https://dejure.org/2004,22152
OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2004,22152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2004 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2004,22152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2004 - 1 U 119/00 (https://dejure.org/2004,22152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 29.06.2000 - T-234/95

    DSG / Kommission

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) erhob ferner die HSW Klage gegen die Kommissionsentscheidung (Rs. T 234/95).

    Mit Beschluss des EuGH vom 10. Dezember 1996 wurde das Verfahren Rs. C-404/95 bis zur Verkündung des Urteils des EuG in Rs. T 234/95 ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 29. Juni 2000 wies das EuG im Verfahren Rs. T 234/95 die Nichtigkeitsklage ab.

    Da die Kommissionsentscheidung, welche die HSW aus eigenem Recht vor dem Europäischen Gericht erster Instanz fristgerecht angefochten hat (Rs. T 234/95), am 28.03.1996 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden ist, hat die HSW noch im Laufe des Jahres 1996 Kenntnis von der Entscheidung erlangt.

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Einzig zulässig sei der Einwand der absoluten Unmöglichkeit, die Entscheidung durchzuführen ( EuGH , Urteil vom 02.07.02 Az. C-499/99 Rz 21).

    Der Umsetzung der Kommissionsentscheidung dürfen deshalb rechtliche Schwierigkeiten des deutschen Rechts mit Ausnahme der absoluten Unmöglichkeit der Ausführung, d.h. das Fehlen jeglicher Rückforderungsvorschriften, nicht entgegengehalten werden ( EuGH , Urteil vom 02.07.2002 - C 499/99 - Kommission ./. Spanien - Nicolaysen, Europarecht II - Das Wirtschaftsrecht im Binnenmarkt, 1996, S. 301).

  • EuGH - C-404/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Deutschland / Kommission - Aufhebung der Entscheidung K(95)2754 der Kommission

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Gegen die Entscheidung erhob die Bundesrepublik Deutschland Nichtigkeitsklage vor dem EuGH (Rs. C-404/95).

    Mit Beschluss des EuGH vom 10. Dezember 1996 wurde das Verfahren Rs. C-404/95 bis zur Verkündung des Urteils des EuG in Rs. T 234/95 ausgesetzt.

  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Das folgt daraus, dass das Beihilfeverbot nach Art. 4 lit. c EGKSV im Unterschied zum Beihilfeverbot nach Art. 92 EGV primärrechtlich absolut und umfassend gilt, es bedarf keiner Konkretisierung durch Rechtsakte der Kommission ( EuGH , Slg. 1961, 3; 47; Nicolaysen, aaO., S. 283).
  • BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 56/63

    Bordellpacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Der Anspruchsausschluss nach § 817 Satz 2 BGB gilt bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot nur dann, wenn er nicht im Widerspruch zum Zweck der Verbotsnorm steht (BGHZ 41, 341-343).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Sie darf insbesondere die gemeinschaftsrechtlich gebotene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (Effizienzgebot, vgl. EuGH Slg. 1983, 2633, 2666 - Milchkontor; EuGH , EuZW 1997, 276- 279 - "Alcan").
  • EuGH - C-407/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Belgien / Kommission - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2358/95 der

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Die Bundesrepublik Deutschland hat als Konsequenz aus dem Urteil des EuGH vom 25.04.02 ihre Nichtigkeitsklage (Rs C-407/95) zurückgenommen.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 U 119/00
    Sie darf insbesondere die gemeinschaftsrechtlich gebotene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (Effizienzgebot, vgl. EuGH Slg. 1983, 2633, 2666 - Milchkontor; EuGH , EuZW 1997, 276- 279 - "Alcan").
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