Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13484
OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13484)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13484)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,13484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 103 Abs 1 GG, § 296 Abs 1 ZPO, § 340 Abs 3 S 3 ZPO, § 340 Abs 3 S 4 ZPO, § 538 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Versäumnisurteil: Auswirkungen einer Zustellung ohne Belehrung über die Folgen der Fristversäumnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer Belehrung über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1; ZPO § 340 Abs. 3 S. 2
    Rechtsfolgen des Unterbleibens der Belehrung über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht stellt grundsätzlich ein Versagen des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 62, 255; 69, 145; BVerfG, NJW 1989, 3212; BGH, NJW 1983, 822; NJW 2000, 142) und ist als schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzusehen.
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht stellt grundsätzlich ein Versagen des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 62, 255; 69, 145; BVerfG, NJW 1989, 3212; BGH, NJW 1983, 822; NJW 2000, 142) und ist als schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzusehen.
  • BVerfG, 16.03.1989 - 1 BvR 1433/88

    Rechtliches Gehör - Präklusionsschrift

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht stellt grundsätzlich ein Versagen des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 62, 255; 69, 145; BVerfG, NJW 1989, 3212; BGH, NJW 1983, 822; NJW 2000, 142) und ist als schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzusehen.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.04.2010 - 1 U 119/09
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht stellt grundsätzlich ein Versagen des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 62, 255; 69, 145; BVerfG, NJW 1989, 3212; BGH, NJW 1983, 822; NJW 2000, 142) und ist als schwerer Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzusehen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09   

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https://dejure.org/2009,12609
OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,12609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,12609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,12609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Schadenersatzklage einer deutschen GmbH aus einem Unfall in der Schweiz gegen einen französischen Haftpflichtversicherer

  • unalex.eu

    Art. 8, 9, 11 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Versicherungssachen - Versicherungssachen - Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem - Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer - Gerichtsstände für Klagen gegen einen Versicherer - Anwendungsbereich des Art. 9 Brüssel I-VO - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 9; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
    Eine durch einen Verkehrsunfall geschädigte juristische Person kann gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem Mitgliedstaat der EU an ihrem Sitz klagen

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1 lit. b; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Schadensersatzklage einer deutschen GmbH aus einem Unfall in der Schweiz gegen einen französischen Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1 lit. b; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Schadensersatzklage einer deutschen GmbH aus einem Unfall in der Schweiz gegen einen französischen Haftpflichtversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei einem Unfall in der Schweiz sind die deutschen Gerichte für die Direktklage eines Inländers gegen den Haftpflichtversicherer aus einem anderen Mitgliedsstaat zuständig

  • bld.de (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Auch bei einem Unfall in der Schweiz sind die deutschen Gerichte für die Direktklage eines Inländers gegen den Haftpflichtversicherer aus einem anderen Mitgliedsstaat zuständig

Besprechungen u.ä.

  • bld.de (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Auch bei einem Unfall in der Schweiz sind die deutschen Gerichte für die Direktklage eines Inländers gegen den Haftpflichtversicherer aus einem anderen Mitgliedsstaat zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 198
  • VersR 2011, 741
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 211/06

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    Somit stellt die Verordnung bei der Regelung der "Zuständigkeit für Versicherungssachen" allein nicht darauf ab, ob der Kläger eine natürliche oder juristische Person ist (vgl. auch: OLG Celle VersR 2009, 61 mit Anm. Tomson).

    Tomson, VersR 2009, 62 will die vom EuGH gemachte Ausnahme z.B. auf weltweit agierende Pharmaunternehmen mit eigener Schadensregulierungseinheit ausdehnen.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    - Rechtssache C - 463/06, VerR 2008, 111; im Anschluss daran: BGHZ 176, 276).
  • BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu den entscheidungserheblichen Fragen des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1563/08, juris - CZ10).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    Unter Hinweis hierauf kam der EuGH in seinem Urteil vom 13. Juli 2000 (C-412/98, juris) in einem Rechtsstreit zwischen Versicherer und Rückversicherer zu dem Ergebnis, dass dem Zweck der Vorschrift, den Vertragsteil zu schützen, der als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner (Anmerkung: Versicherer) anzusehen ist, ergebe sich, dass die in Rede stehenden Zuständigkeitsregeln nicht auf Personen erstreckt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (Tz 65).
  • OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08

    Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    Der Hinweis auf ein Urteil des OLG Celle vom 27.11.2008 (5 U 106/08 - juris) hilft der Beklagten nicht weiter.
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
    - Rechtssache C - 463/06, VerR 2008, 111; im Anschluss daran: BGHZ 176, 276).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-1 U 119/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12959
OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,12959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2010 - I-1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,12959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - I-1 U 119/09 (https://dejure.org/2010,12959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenersatz ist nur selten möglich - OLG Düsseldorf bestätigt die engen herrschenden Regeln

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    In Verkehrsunfallsachen ist regelmäßig eine 1, 3-fache Gebühr angemessen (BGH, NZV 2007, 181; Senat, Urteil vom 23.10.2006 Az.: I-1 U 110/06.

    Die anwaltliche Bearbeitung eines üblichen Verkehrsunfalls stellt grundsätzlich eine durchschnittliche Angelegenheit dar (Senat, Urteil vom 23.10.2006 Az.: I-1 U 110/06.

  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis ist im Falle einer erheblichen Beschädigung grundsätzlich nur bei einer Fahrleistung von bis zu 1.000 km möglich (BGH, NJW 1976, 1202; NJW 1982, Seite 433; Senat, Urteil vom 02.03.2009, Az.: I-1 U 58/08).

    Nur in Ausnahmefällen ist eine gewisse Überschreitung dieser Kilometergrenze zulässig (so BGH, NJW 1982, Seite 433).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis ist im Falle einer erheblichen Beschädigung grundsätzlich nur bei einer Fahrleistung von bis zu 1.000 km möglich (BGH, NJW 1976, 1202; NJW 1982, Seite 433; Senat, Urteil vom 02.03.2009, Az.: I-1 U 58/08).
  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis ist im Falle einer erheblichen Beschädigung grundsätzlich nur bei einer Fahrleistung von bis zu 1.000 km möglich (BGH, NJW 1976, 1202; NJW 1982, Seite 433; Senat, Urteil vom 02.03.2009, Az.: I-1 U 58/08).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    In Verkehrsunfallsachen ist regelmäßig eine 1, 3-fache Gebühr angemessen (BGH, NZV 2007, 181; Senat, Urteil vom 23.10.2006 Az.: I-1 U 110/06.
  • BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08

    Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09
    Der Bundesgerichtshof hat in der oben zitierten Entscheidung bei einer Überschreitung der Laufleistung von 1.000 km den Zeitfaktor nicht für entscheidend gehalten, sondern nur darauf abgestellt, ob bei objektiver Beurteilung der frühere Zustand durch die Reparatur auch nicht annähernd wiederhergestellt werden kann (vgl.: Anmerkung von Ernst zu der Entscheidung des BGH vom 05.05.2009, DAR 2009, Seite 456).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof noch in seinem jüngsten Urteil vom 9. Juni 2009 (BGHZ 181, 242 - juris-Rdnr. 18) die sog. "Faustregel" einer Fahrleistung von 1.000 km als Regelgrenze für die Bewertung von Fahrzeugen als fabrikneu ausdrücklich bestätigt (ebenso KG, Beschluss vom 2. August 2010 - 12 U 49/10 - zitiert nach juris und OLG Düsseldorf, SVR 2010, 181 - juris-Rdnrn. 15 und 16).
  • LG Saarbrücken, 20.05.2011 - 13 S 27/11

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass dem Geschädigten die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB aus wirtschaftlichen Gründen gebotene Restitutionsmaßnahme nicht zugemutet werden kann, wenn dadurch der Wert nicht voll ausgeglichen wird, den das unfallbeschädigte Fahrzeug als praktisch neues für seinen Eigentümer noch gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1981 - VI ZR 234/80, VersR 1982, 163; bestätigt durch BGHZ 181, 242; Saarländisches OLG, DAR 1989, 345; OLG Karlsruhe, ZfS 1992, 12; OLG Stuttgart, Schaden-Praxis 1994, 214; OLG Schleswig, Schaden-Praxis 1998, 109; OLG Hamm, NZV 2000, 170; OLG Düsseldorf, SVR 2010, 181).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.11.2009 - 1 U 119/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31693
OLG Zweibrücken, 10.11.2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,31693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,31693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 U 119/09 (https://dejure.org/2009,31693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Berufung wegen fehlender Erfolgsaussicht aus den Gründen des Hinweisbeschlusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.11.2009 - 1 U 119/09
    Die Entscheidung hängt nicht davon ab, dass die fehlende Erfolgsaussicht offensichtlich ist (vgl. BVerfG NJW 2003, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02] ; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl. § 522 Rn. 21).
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