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   OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - I-1 U 120/03   

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https://dejure.org/2004,4720
OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - I-1 U 120/03 (https://dejure.org/2004,4720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2004 - I-1 U 120/03 (https://dejure.org/2004,4720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2004 - I-1 U 120/03 (https://dejure.org/2004,4720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Ersatzpflicht eines Haftpflichtversicherers für einen Fahrzeugschaden; Einbeziehung der Mehrwertsteuer in den ersatzfähigen Schadensbetrag bei Abrechnung auf Totalschadenbasis; Wiederbeschaffungswert unter Zugrundelegung eines geschätzten ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 119; ; BGB § ... 121 Abs. 1; ; BGB § 145 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 249; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 n. F.; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 n. F.; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 251; ; BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2; ; ZPO § 93; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; UStG § 1; ; UStG § 10; ; UStG § 25 a; ; StVG § 7; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs die Ersatzbeschaffung als ein unter § 249 BGB n. F. zu subsumierender Restitutionsfall darstellt oder ob ein unter § 251 BGB zu fassender Kompensationsfall vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - OLG Düsseldorf zum neuen Schadenrecht und zum Restwert

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Macht bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges der Geschädigte von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB (nunmehr § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.) Gebrauch und will er den Schaden durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges beheben, dann ist bei der Bemessung des erforderlichen Betrages, den der Geschädigte zur Finanzierung des Aufwandes für die Ersatzbeschaffung verlangt (Wiederbeschaffungsaufwand), der Restwert des beschädigten Fahrzeuges vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen (BGH NJW 1993, 1849, 1850 mit Hinweis auf BGHZ 115, 365, 372 sowie weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Auf höhere Ankaufspreise spezieller Restwertankäufer braucht er sich in aller Regel nicht verweisen zu lassen (BGH NJW 1993, 1849).

    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung nicht die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen werden (BGH NJW 1993, 1849, 1850; BGH NJW 2000, 800, 802).

    Das beruht auf dem Gedanken, dass er bei der Ersatzbeschaffung nur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen darf (BGH NJW 2000, 800, 801 mit Hinweis auf BGH NJW 1992, 903 sowie BGH NJW 1993, 1849).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung nicht die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen werden (BGH NJW 1993, 1849, 1850; BGH NJW 2000, 800, 802).

    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gem. § 249 Satz 2 BGB - nunmehr § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. - im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGH NJW 2000, 800, 801 mit Hinweis auf BGHZ 115, 364, 368 f.; BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 132, 373, 376).

    Das beruht auf dem Gedanken, dass er bei der Ersatzbeschaffung nur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen darf (BGH NJW 2000, 800, 801 mit Hinweis auf BGH NJW 1992, 903 sowie BGH NJW 1993, 1849).

    Vielmehr kann er auch aus dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken der Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB gehalten sein, unter besonderen Umständen von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere sich ihm darbietende Möglichkeiten der Verwertung im Interesse der Geringhaltung des Schadens im Rahmen des Zumutbaren zu ergreifen (BGH NJW 2000, 800, 801).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97

    Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    So hat auch der Senat entschieden, dass der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug dann nicht mehr ohne Weiteres zu demjenigen Preis verwerten darf, den der von ihm eingeschaltete Sachverständige als Restwert geschätzt hat, wenn ihm rechtzeitig vor Abschluss des Kaufvertrages bzw. der Vereinbarung über eine Inzahlungnahme ein wesentlich höherer Ankaufpreis von Seiten des Haftpflichtversicherers angeboten worden ist (Senat, Urteil vom 22. Dezember 1997, Aktenzeichen: 1 U 53/97, veröffentlicht in VersR 1998, 518).

    Nur wenn der Geschädigte sich bereits bindend dazu verpflichtet hat, sein Unfallfahrzeug zu dem Restwert abzugeben, den der durch ihn eingeschaltete Sachverständige seines Vertrauens angegeben hat, braucht er sich auf ein nach diesem Zeitpunkt eingehendes höheres Angebot aus der Sphäre des Versicherers nicht mehr einzulassen (Senat VersR 1998, 518, 519).

  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst nach ihrem Normzweck nicht nur die Schadensalternative der Beschädigung, sondern auch diejenige der Zerstörung, wenn durch die Anschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes eine Restitution durchführbar ist (OLG Köln ZGS 04, 38; LG Bochum a.a.O.; LG Osnabrück a.a.O.; AG Leverkusen a.a.O.; Schirmer/Marlow DAR 2003, 441, 443 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Schneider NZV 2003, 555, 556; Riedmeyer DAR 2003, 159; Heß, NZV 2004, 1, 5; Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 1, Rdnr. 166).

    Andererseits kann allein wegen dieses Alters nicht von der Annahme ausgegangen werden, dass der verunfallte VW-Bus des Klägers als ein nicht mehr im gewerblichen Fahrzeughandel stehendes Objekt behandelt werden muss (so aber OLG Köln ZGS 2004, 38 für einen fast sieben Jahre alten Pkw).

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Denn sie lässt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unberücksichtigt, derzufolge die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges nach einem Totalschaden kein Fall der Kompensation gem. § 251 BGB ist, sondern eine Form der Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB (BGHZ 66, 239; BGHZ 92, 85, 87 ff.; BGH VersR 1985, 593, 594; BGHZ 115, 365, 368; BGH VersR 1998, 1849, 1850).

    In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in der Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 249 BGB (Bundestag-Drucksache 14/7752, Seite 13 f.) ausdrücklich berücksichtigt ist, dass "§ 249 BGB von der Rechtsprechung (BGHZ 92, 85, 87 f.) - unabhängig davon, ob es sich um die Beschädigung eines Kfz oder einer anderen Sache handelt - immer dann herangezogen wird, wenn eine Herstellung der beschädigten Sache selbst oder die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Ersatzsache möglich ist"; hingegen wird "§ 251 BGB von der Rechtsprechung (BGHZ 92, 85) nur in den seltenen Fällen herangezogen, in denen die Sache zerstört und auch die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Ersatzsache nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist").

  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 24/84

    Kollision von Unterhaltsbestimmung durch die Unterhaltsverpflichteten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn durch das Verhalten des Berechtigten ein Vertrauenstatbestand entstanden ist und das Vertrauen des anderen Teils auf das Verhalten des Berechtigten schutzwürdig ist (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., § 242, Rdnr. 56 mit Hinweis auf BGHZ 94, 351, BGH NJW 1985, 2590 sowie BGH NJW 1986, 2107).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Eine solche ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des als Vertreter Auftretenden nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., § 173 Rdnr. 14 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1728; BGH NJW 1998, 1854 und weiteren Rechtssprechungsnachweisen).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gem. § 249 Satz 2 BGB - nunmehr § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. - im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGH NJW 2000, 800, 801 mit Hinweis auf BGHZ 115, 364, 368 f.; BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 132, 373, 376).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gem. § 249 Satz 2 BGB - nunmehr § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. - im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGH NJW 2000, 800, 801 mit Hinweis auf BGHZ 115, 364, 368 f.; BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 132, 373, 376).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn durch das Verhalten des Berechtigten ein Vertrauenstatbestand entstanden ist und das Vertrauen des anderen Teils auf das Verhalten des Berechtigten schutzwürdig ist (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., § 242, Rdnr. 56 mit Hinweis auf BGHZ 94, 351, BGH NJW 1985, 2590 sowie BGH NJW 1986, 2107).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

  • AG Landshut, 25.11.1997 - 11 C 2090/97
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

  • LG Bochum, 17.10.2003 - 5 S 109/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mehrwertsteuer-Abzug vom

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Wiederholt hat er entschieden, dass so genannte Internet-Angebote unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein können, eine Schadensminderungsobliegenheit des Geschädigten auszulösen (zuletzt Urteil vom 1.3.2004, 1 U 120/03; siehe auch Urteil vom 22.12.1997, 1 U 53/97, VersR 1998, 518).

    Das hier in Rede stehende Restwertangebot über 13.110 EUR stammt erkennbar von der Fa. L. Dadurch, dass ausdrücklich die kostenlose Abholung des Unfallfahrzeugs angeboten wird, und das Angebot zudem als "verbindliches Kaufangebot" bezeichnet ist, erfüllt es auch inhaltlich wesentliche Anforderungen, die der Senat an die Akzeptanz von Restwertangeboten stellt (vgl. Urteil vom 01.03.2004, 1 U 120/03).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06

    Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von

    Entscheidend ist nicht die Herkunft dieser Angebote, sondern deren inhaltliche Akzeptanz (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Urteil vom 07.06.2004, I-1 U 12/04; Urteil vom 01.03.2004, I-1 U 120/03; Urteil vom 22.12.1997, VersR 1998, 518).

    Der erkennende Senat hat die Angebotsqualität von "Geboten" im Rahmen der streitgegenständlichen Internetplattform "c" auch bereits in seiner Entscheidung am 01.03.2004 (I-1 U 120/03) bejaht.

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Dabei ist maßgeblich auf den regionalen Markt abzustellen (vgl. OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf ZGS 2004, 395; KG aaO).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06

    Fahrzeugschaden: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung;

    Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03

    Zur Höhe des anzurechnenden Fahrzeugrestwertes bei der Frage des Schadensersatzen

    Anders können die Dinge im Zusammenhang mit dem Restwert liegen, wenn der Geschädigte der Versicherung ausdrücklich anheim stellt, ein höheres Restwertangebot einzuholen und ihm zu vermitteln (vgl. zu dieser Konstellation Senatsurteil vom 01.03.2004, 1 U 120/03).
  • SG Berlin, 11.07.2005 - S 13 RA 2575/03

    Kraftfahrzeughilfe - Beschaffung eines Gebrauchtwagens - Bestimmung des

    Es entspricht mittlerweile der ganz herrschenden Auffassung im zivilrechtlichen Schrifttum und der Judikatur, dass im Verkaufspreis von Gebrauchtwagen, die von einem Gebrauchtwagenhändler erworben werden, eine Umsatzsteuer in Höhe von pauschalisiert 2 % berücksichtigt ist (vgl. Heinrich aa0. und für die Rechtsprechung nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.3.2004 - Az.: 1 U 120/03 = ZGS 2004, 395; OLG Köln, Urteil vom 29.6.2004 - Az.: 9 U 176/03 = recht+schaden 2005, 127; OLG Rostock, Urteil vom 18.2.2004 - Az.: 8 U 75/04).
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