Rechtsprechung
OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Amtshaftung: Haftungsprivileg bei Verkehrssicherungspflichten im Straßenverkehr; gesonderte Markierung von Bordsteinen bei dahinter liegender Vertiefung
- verkehrslexikon.de
Keine Amtshaftung bei fehlender gesonderte Markierung von Bordsteinen bei dahinter liegender Vertiefung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindlichkeit eines Schuldanerkenntnisses bzgl. eines Verkehrsunfalls des Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde; Verkehrssicherungspflicht in Form von Markierungen einer Fahrbahnbegrenzung an einer geraden, innerorts verlaufenden Straße aufgrund einer Baustelle auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1 S. 2; BayGO Art. 38 Abs. 2 S. 1
Verbindlichkeit eines Schuldanerkenntnisses bzgl. eines Verkehrsunfalls des Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde; Verkehrssicherungspflicht in Form von Markierungen einer Fahrbahnbegrenzung an einer geraden, innerorts verlaufenden Straße aufgrund einer Baustelle auf ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Mündliches Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht durch Bürgermeister
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Vorprozessuale mündliche Zusage einer Haftungsübernahme durch den Bürgermeister einer Gemeinde ist kein Anerkenntnis im juristischen Sinne
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 16.02.2011 - 33 O 591/10
- OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
- OLG München, 18.07.2011 - 1 U 1209/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
Haftungsbegründend wird eine Gefahr daher erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (vgl. BGH vom 6. Februar 2007 - VI ZR 274/05, aaO Rn. 15 mwN).Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. BGH vom 6. Februar 2007 - VI ZR 274/05, aaO, Rn. 16).
- BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …
Auszug aus OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
Wegen des Grundsatzes der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unanwendbar, soweit es um die Verletzung der als hoheitliche Aufgabe ausgestalteten allgemeinen Verkehrssicherungspflichten im Straßenverkehr geht (BGHZ 75, 134 ff;… vgl. auch Palandt, BGB, 70. Aufl., Rn. 57 zu § 839 BGB). - BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99
Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters
Auszug aus OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
Mängel der kommunalrechtlichen Erfordernisse führen grundsätzlich zur Unverbindlichkeit derartiger Erklärungen für die Gemeinde (vgl. grundlegend zu derartigen Fallkonstellationen und deren Rechtsfolgen: BGH vom 10.05.2001, AZ III ZR 111/99). - BGH, 15.02.2011 - VI ZR 176/10
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Schussgeräusche einer Jagd
Auszug aus OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH vom 15.02.2011, Az. VI ZR 176/10 m.w.N).
Rechtsprechung
OLG München, 18.07.2011 - 1 U 1209/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Amtshaftung: Haftungsprivileg bei Verkehrssicherungspflichten im Straßenverkehr; gesonderte Markierung von Bordsteinen bei dahinter liegender Vertiefung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Fahrbahnmarkierung an Einmündungen
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2
Erforderlichkeit einer Fahrbahnmarkierung an Einmündungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 16.02.2011 - 33 O 591/10
- OLG München, 27.05.2011 - 1 U 1209/11
- OLG München, 18.07.2011 - 1 U 1209/11