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   OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03   

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https://dejure.org/2004,31049
OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03 (https://dejure.org/2004,31049)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.04.2004 - 1 U 121/03 (https://dejure.org/2004,31049)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. April 2004 - 1 U 121/03 (https://dejure.org/2004,31049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 308 Abs. 1 ZPO; § 3 UWG
    Einstweilige Verfügung gegen Telekommunkationsunternehmen ; Konkurrentenklage gegen Kundenwerbung des Mitbewerbers ; Vorliegen einer unlauteren Werbeaussage ; Materielle Überprüfbarkeit der versprochenen Leistung; Androhung eines Ordnungsgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gegen Telekommunkationsunternehmen ; Konkurrentenklage gegen Kundenwerbung des Mitbewerbers ; Vorliegen einer unlauteren Werbeaussage ; Materielle Überprüfbarkeit der versprochenen Leistung; Androhung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Irreführende Verfügbarkeitswerbung für DSL-Anschlüsse

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 547
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03
    Die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf jedenfalls nicht in wesentlichem Umfang dem Vollstreckungsgericht im Vollstreckungsverfahren überlassen werden (vgl. BGH GRUR 1992, 561, 562 [BGH 09.04.1992 - I ZR 171/90] ; BGH WRP 2000, 517, 519; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13, Rdnr.279).

    Die Grenze zur Unbestimmtheit wird überschritten bei Streit der Parteien über die Bedeutung der für die Umschreibung der Unterlassungsverpflichtung verwendeten Begriffe (vgl. BGH GRUR 1992, 561, 562) [BGH 09.04.1992 - I ZR 171/90] und bei Fehlen objektiver Kriterien zur Abgrenzung zulässigen und unzulässigen Verhaltens des Schuldners (vgl. Köhler/Piper, Vor § 13 UWG, Rdnr. 283).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03
    Es ist andererseits aber auch anerkannt, dass bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag und dementsprechend auch im Urteilstenor im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet sind, sofern durch eine solche Umschreibung das Charakteristische (der "Kern") der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1999, 421, 423).

    Ein zu weit gefasster, auch wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen umfassender Klageantrag ist teilweise oder evtl. auch ganz als unbegründet abzuweisen (vgl. BGH WRP 1999, 421, 424).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03
    Die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf jedenfalls nicht in wesentlichem Umfang dem Vollstreckungsgericht im Vollstreckungsverfahren überlassen werden (vgl. BGH GRUR 1992, 561, 562 [BGH 09.04.1992 - I ZR 171/90] ; BGH WRP 2000, 517, 519; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13, Rdnr.279).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.04.2004 - 1 U 121/03
    Eine solche Umschreibung "wörtlich oder sinngemäß" ist in der wettbewerbsrechtlichen Praxis seit langem üblich und jedenfalls regelmäßig zulässig, wie auch vom BGH bereits entschieden worden ist (vgl. BGH GRUR 1977, 114, 115; zustimmend Köhler/Piper, Vor § 13, Rdnr. 281).
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