Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2271; ZPO §§ 286 Abs. 1, 529 Abs. 1 Nr. 1; GVGA §§ 13, 16 Abs. 1 S. 1
Zur Zustellung des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments - erbrechtsiegen.de
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments - Wirksamkeit der Zustellung des Widerrufs
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 19.09.2016 - 11 O 391/15
- OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1251
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 16.07.1991 - 15 W 133/91
Unwirksamkeit des Widerrufs einer in einem gemeinschaftlichen Testament …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16
Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insoweit, worauf das Landgericht zutreffend verweist, maßgeblich von den Entscheidungen des BGH vom 19.10.1967 (III ZB 18/67) und des OLG Hamm vom 16.7.1991 (NJW-RR 1991, 1480).Gegenstand jener Entscheidungen waren Sachverhalte, bei denen jeweils noch zu Lebzeiten des Erklärenden zunächst nur eine beglaubigte Abschrift des Widerrufs zugestellt worden war und sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Willenserklärung nicht mehr "auf dem Weg" zum Erklärungsempfänger befand, weil zu diesem Zeitpunkt niemand mehr an die Zustellung der Widerrufserklärung dachte (…BGH a.a.O. Rn. 26; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1480, 1481).
- BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67
Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16
Maßgeblich dafür, ob nach dem Tod des Erklärenden der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments noch wirksam zugestellt werden kann, ist, dass der Widerrufende zu Lebzeiten alles dafür getan hat, dass seine Willenserklärung dem Erklärungsempfänger zugeht - sie sich bei seinem Tod also "auf dem Weg" zum Erklärungsempfänger befindet - und die Zustellung alsbald nachfolgt (BGH, Beschluss vom 19.10.1967 - III ZB 18/67 -, juris).Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insoweit, worauf das Landgericht zutreffend verweist, maßgeblich von den Entscheidungen des BGH vom 19.10.1967 (III ZB 18/67) und des OLG Hamm vom 16.7.1991 (NJW-RR 1991, 1480).
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16
Aufgrund der nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu beachtenden Bindungswirkung der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht darauf beschränkt, ob sie konkrete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachengrundlage des Erstgerichts begründet und daher eine erneute Beweisaufnahme gebietet (BGH, NJW 2004, 1876;… Zöller, 31. Aufl., ZPO, § 529 Rn. 8). - OLG Koblenz, 18.06.2014 - 5 U 187/14
Zur Pflicht des Gerichts, im Arzthaftungsprozess die auf Privatgutachten …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2017 - 1 U 1238/16
Es sei diesbezüglich von den Klägern in dem Verfahren 5 U 187/14 - LG Trier nicht hinreichend vorgetragen worden.