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   OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85   

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OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85 (https://dejure.org/1986,4797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.1986 - 1 U 124/85 (https://dejure.org/1986,4797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 1986 - 1 U 124/85 (https://dejure.org/1986,4797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Vielmehr ist hier im Wege einer Gesamtschau eine Gesamtabwägung vorzunehmen, deren Sinn und Zweck es ist, den bei Zugrundelegung der bloßen Einzelabwägung nach seinem Kausalbeitrag benachteiligten Geschädigten besser zu stellen; die Schadensquote ist auch im Wege der Gesamtschau zu gewinnen, wenn sich nach der Inanspruchnahme eines Schädigers die Frage des Ausgleichs stellt (BGH VersR 74, 34 = NJW 73, 2022 (2023).

    Ausreichend ist der Umstand, daß sich die Personen "in der Schaffung und Aufrechterhaltung der gefährdenden Verkehrslage zusammengefunden" haben (BGH VersR 74, 34= NJW 73, 2022).

    Das Ziel der Kl., von der Bekl. einen Ausgleich zu verlangen, liefe auf eine doppelte Berücksichtigung des gemeinsamen Kausalbeitrags der Einheit hinaus (BGH VersR 74, 34 = NJW 73, 2024).

  • BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Für die Annahme einer Zurechnungseinheit genügt es, daß sich die Verursachungsbeiträge vor dem eigentlichen Unfallgeschehen in dem gefährlichen Umstand verschmolzen haben (vgl. BGH NJW 78, 2392).

    Unterschiedlich gewichtige Verursachungsbeiträge der zur Einheit Gehörenden sind gegebenenfalls innerhalb der Einheit auszugleichen (BGH aaO; vgl. auch BGH NJW 78, 2392).

    Hat der außerhalb der Einheit Stehende mehr gezahlt, als seiner Schuld der Haftungseinheit gegenüber entspricht, hat er unter Umständen den in der Haftungseinheit stehenden Mitschädiger von einem internen Ausgleichsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch befreit, wenn der ersatzfähige Schaden des Geschädigten ausgeglichen ist (vgl. BGH NJW 78, 2392).

  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Bei zwingender Notwendigkeit darf auch auf der Autobahn gehalten werden; hierzu genügt die Möglichkeit eines ernsten Unfalls, die die Nachkommenden zur Hilfeleistung gem. § 323 c StGB verpflichtet (BGH VersR 75, 1024 = NJW 75, 1834).

    Der Fahrer muß sofort vom rechten Fahrstreifen weg beiseite fahren, und er ist gem. § 15 StVO zum sofortigen Einschalten der Warnblinkanlage und zum Aufstellen eines auffällig warnenden Zeichens in etwa 100m Entfernung verpflichtet, wobei vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke zu verwenden sind (Jagusch aaO BGH VersR 75, 1024 - NJW 75, 1834 (1835).

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Das Verfahren der Gesamtabwägung beruht auf dem Grundsatz, daß es bei Beteiligung mehrerer Schädiger nicht sachgerecht wäre, wenn der Geschädigte im Ergebnis nicht über die Höchstquote hinauskäme, die sich bei der Einzelabwägung im Verhältnis zu dem am stärksten beteiligten Schädiger ergibt (BGH VersR 70, 1110 = NJW 71, 33).

    Bilden mehrere eine sogenannte Haftungs- oder Zurechnungseinheit bzw. führen die Verhaltensweisen sämtlicher Schädiger zu einem und demselben unfallursächlichen Umstand, fehlt es an einem Sachgrund für die Bevorzugung des Geschädigten (vgl. zu allem BGH VersR 70, 1110 (1111) = NJW 71, 33 (34).

  • BGH, 14.07.1964 - VI ZR 129/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Zwar kommt in erster Linie ein Anspruch auf Rückerstattung des zuviel Geleisteten gegen den Geschädigten in Betracht, doch darf der Entreicherte auch nachträglich erklären, daß er auf Bereicherungsansprüche gegen den Leistungsempfänger verzichtet und daß die zum Ausgleich der Unfallschäden erbrachten Leistungen, soweit sie über seine Verpflichtungen hinausgehen, als solche für den aus dem Unfall haftpflichtigen Mitschädiger gelten sollen (BGH VersR 64, 1145 = NJW 64, 1898); dann ist diesem gegenüber ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegeben.
  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Wird ein Schaden durch mehrere selbständige Einzelhandlungen bewirkt, reicht allerdings ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den Einzelhandlungen grundsätzlich nicht aus, um bei der Abwägung jeden Täter mit den Unfallbeiträgen der anderen zu belasten (vgl. BGH VersR 59, 830= NJW 59, 1772 (1773).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
    Wird ein Schaden durch mehrere selbständige Einzelhandlungen bewirkt, reicht allerdings ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den Einzelhandlungen grundsätzlich nicht aus, um bei der Abwägung jeden Täter mit den Unfallbeiträgen der anderen zu belasten (vgl. BGH VersR 59, 830= NJW 59, 1772 (1773).
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   OLG Saarbrücken, 18.12.1985 - 1 U 124/85   

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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 1 U 124/85 (https://dejure.org/1985,6594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 310
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 29.01.1991 - 5 U 6609/90

    Limitierungsvereinbarung und die Eigenschaft als Werkschöpferin als

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