Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 30.04.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14   

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https://dejure.org/2015,42019
OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,42019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,42019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,42019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BGB §§ 640 Abs. 2, 634 Nr. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach rügeloser Abnahme

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauwerkvertrag: Feststellung der rügelosen Abnahme durch Indizien und Verlust von Ansprüchen mit Ausnahme des Mangelfolgeschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 640 Abs. 2, 634 Nr. 4
    Rügelose Abnahme; Schadensersatzanspruch; Mangelfolgeschaden

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 640 Abs. 2, 634 Nr. 4
    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach rügeloser Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung rügelos abgenommen: Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abnahme und Folgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach rügeloser Abnahme

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Abnahme trotz Kenntnis des Mangels: Nur noch Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens. Schadensersatz wegen Mangelbeseitigungskosten ausgeschlossen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach rügeloser Abnahme

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten nach rügeloser Abnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten bei Abmahne eines Hauses trotz Kenntnis des Mangels - Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden besteht jedoch

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ersatz der Mangelbeseitigungskosten nach rügeloser Abnahme

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abnahme eines mangelhaften Werks trotz Kenntnis des Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung rügelos abgenommen: Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht ersetzen! (IBR 2016, 212)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1744
  • MDR 2016, 327
  • NZBau 2016, 298
  • BauR 2016, 720
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Nach altem Schuldrecht ist allerdings angenommen worden, dass auch nach rügeloser Abnahme der Schadenersatzanspruch die Mangelbeseitigungskosten umfasst (BGHZ 77, 134, 136 ff.).

    Im entschiedenen Fall sollten die Voraussetzungen deswegen vorliegen, weil der Unternehmer die Mangelbeseitigung verweigert hatte (BGHZ 77, 134, 138).

    Zudem will der Senat von der bisherigen Rechtsprechung dazu, etwa in der Entscheidung BGHZ 77, 134 , abweichen.

  • OLG Koblenz, 06.11.2003 - 2 U 930/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Vorschussklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Neben der für den Mangelgewährleistungsanspruch im gesamten Umfang verjährungshemmenden Klage auf Vorschussleistung (OLG Koblenz, Urteil vom 06.11.2003, 2 U 930/99, Rn. 75 ff. bei [...]) dürfte ein Feststellungsantrag entbehrlich sein (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15, Aufl., Rn. 441).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Der Übergang vom Vorschussanspruch zum Schadenersatzanspruch stellt eine Klageänderung dar (BGH NJW-RR 1998, 1006, 1007; Zöller/Greger, ZPO , 30. Auflage, § 263 , Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00

    Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Soweit vertreten wird, es handele sich bei diesen unterschiedlichen Ausgestaltungen von Ansprüchen nur um eine Rechtsanwendung durch das Gericht, so dass der Anspruchsteller nicht klarstellen müsse, welchen Anspruch er geltend mache und von einem Anspruch auf den anderen übergehen könne (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 386 ), ist das angesichts der unterschiedlichen Anspruchsinhalte nicht überzeugend.
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Die (Teil-)Rücknahme der Berufung muss nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, solange sich der entsprechende Wille des Berufungsklägers eindeutig aus seiner Erklärung ergibt (BGH NJW-RR 2006, 862, 863).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
    Es besteht immer dann, wenn sich ein Schaden noch in seiner Entwicklung befindet, da eine endgültige Bezifferung als Voraussetzung einer Leistungsklage noch nicht möglich ist (BGH BauR 2008, 867, 868).
  • OLG Celle, 11.05.2016 - 7 U 164/15

    Rechte des Unternehmers bei Verweigerung der Abnahme wegen objektiv vorhandener

    In diese Richtung hat auch das OLG Schleswig (1 U 125/14 vom 18.12.2015) entschieden.
  • OLG Köln, 01.12.2021 - 16 U 115/21

    Werkvertrag; Abnahme ohne Mängelvorbehalt

    Diese Auffassung des Landgerichts entspricht der herrschenden Ansicht (s. BGH, Urt. v. 12.05.1980 - VII ZR 228/79 = BGHZ 77, 134 ff., zitiert nach juris, Rz. 12 ff.; OLG Köln, Urt. v. 14.02.2006 - 3 U 41/05, zitiert nach juris, Rz. 15; Busch in MüKo, BGB, 8. Aufl. 2020, § 640 Rz. 39 f.; Voit in BeckOK, BGB, Stand 1, 5,2020, § 640 Rz. 45; Kögl in BeckOGK, BGB, Stand 15.08.2021, § 640, Rz. 223; Erman/Rodemann, BGB, 16. Aufl., § 640 Rz. 15; Palandt/Retzlaff, BGB, 80. Aufl., § 640 Rz. 22; Genius in JurisPK-BGB, 9. Aufl., 2020, § 640, Rz. 60; Pause/Vogel in Kniffka, Bauvertragsrecht, 3. Aufl. 2018, § 640 BGB, Rz. 88; Jansen NZBau 2016, 688; Schwenker NJW 2016, 1747; Schmitt JR 2019, 1 ff.; anders OLG Schleswig Urt. v. 18.12.2015 - 1 U 125/14 = NZBau 2016, 298, Rz. 50 f. = NJW 2016, 1744; Buchwitz NJW 2017, 1777).

    (3) Die in § 640 Abs. 3 BGB statuierte Unterscheidung zwischen den verschuldensunabhängigen Rechten nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB und dem verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB ist auch - dies gerade entgegen der Wertung der Berufung und des OLG Schleswig (Urt. v. 18.12.2015 - 1 U 125/14 = NZBau 2016, 298, Rz. 50 f. = NJW 2016, 1744) - interessengerecht, denn es besteht kein Anlass, den Unternehmer im Fall einer rügelosen Abnahme auch von den Folgen schuldhafter Vertragsverletzung freizustellen (BGH, Urt. v. 12.05.1980, a.a.O., Rz. 12).

  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 62/16

    Seetransport von Maschinenteilen nach Korea: Übernahme der Pflicht zur Verpackung

    Soweit das OLG Schleswig die Auffassung vertritt, dass Schadensersatz hinsichtlich der Mangelbeseitigungskosten nach rügeloser Abnahme ausgeschlossen sei (NJW 2016, 1744, zitiert nach juris, Tz. 36 ff.), ist diese Entscheidung nicht einschlägig, weil sie Mangelbeseitigungskosten und nicht Mangelfolgeschäden betrifft (vgl. zur Differenzierung OLG Schleswig a.a.O., juris-Tz. 39).
  • OLG Köln, 23.05.2017 - 3 U 116/16

    Anforderungen an den Nachweis von Mängel einer Gaserzeugungsanlage mit

    Die Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB, auf die sie schriftsätzlich hingewiesen habe, sei mit Blick auf ein Urteil des OLG Schleswig (NJW 2016, 1744) richtig.
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 3 U 116/16

    Ablehnung der klageweise geltend gemachten Gewährleistungsansprüche, da die

    Dahinstehen kann daher auch, ob die diesbezüglichen Erwägungen des OLG Schleswig (NJW 2016, 1744) überzeugen.
  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 277/15

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention im erstinstanzlichen

    Soweit das OLG Schleswig die Auffassung vertritt, dass Schadensersatz hinsichtlich der Mangelbeseitigungskosten nach rügeloser Abnahme ausgeschlossen sei (NJW 2016, 1744, zitiert nach juris, Tz. 36 ff.), ist diese Entscheidung nicht einschlägig, weil sie Mangelbeseitigungskosten und nicht Mangelfolgeschäden betrifft (zur Differenzierung OLG Schleswig a.a.O., juris-Tz. 39).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 26 O 117/18
    Auch ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB im Hinblick auf Mangelbeseitigungskosten entfällt, wenn die Abnahme vorbehaltlos erklärt wird (vgl. OLG Schleswig MDR 2016, 327).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15026
OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Watschenrhetorik des Klägers": fehlende Missbrauchsgebühr bei Richterablehnungen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme im Verfahren der Richterablehnung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss - Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung - zuverlässige Anzeichen einer sachfremden Konfliktstrategie der Antragstellerseite

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 44 Abs. 3; ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 47
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss L

  • rechtsportal.de

    ZPO § 44 Abs 3; ZPO § 45 Abs 1; ZPO § 47
    Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme im Verfahren der Richterablehnung

  • ibr-online

    Schmähkritik an Rechtsauffassung: Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Soweit sich der Ablehnungsantrag gegen RiOLG Y. richtet, besteht dafür schon kein Rechtsschutzbedürfnis, weil der abgelehnte Richter aufgrund seiner Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts ... mit Wirkung zum 01.04.2015 inzwischen aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2011, 1358, Rn.10; Zöller-Vollkommer, 30. Auflage, Rn.18 zu § 46 ZPO).

    Denn eine Würdigung des Ablehnungsgesuchs - insbesondere eine materielle Befassung mit den Ablehnungsgründen - hat strikt zu unterbleiben (vgl. nur BGH NJW 2011, 1358, Rn.17; NJW-RR 2012, 61, Rn.11).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Denn eine Würdigung des Ablehnungsgesuchs - insbesondere eine materielle Befassung mit den Ablehnungsgründen - hat strikt zu unterbleiben (vgl. nur BGH NJW 2011, 1358, Rn.17; NJW-RR 2012, 61, Rn.11).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielten Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass es in dem vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 960; OLG Köln, MDR 2014, 242 Rn.13 jeweils im Anschluss an BFH/NV 1995, 687).
  • OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 13 U 195/12

    Richterablehnung: Offensichtlich unzulässiges und missbräuchliches

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielten Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass es in dem vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 960; OLG Köln, MDR 2014, 242 Rn.13 jeweils im Anschluss an BFH/NV 1995, 687).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher von vornherein entbehrlich (vgl. zuletzt Beschluss des BGH vom 7.3.2012 - AnwZ (B) 13/10 -, dort Rn.19 m.w.N.; MK-Gehrlein, 4. Aufl., Rn.9 zu § 44 ZPO; Musielak/Heinrich, 10. Aufl., Rn. 9 zu § 44 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2018 - 9 W 40/18

    Ablehnung eines Richters: Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach

    (Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Bamberg vom 30.04.2015 - 1 U 125/14 -, zitiert nach Juris. Denn in der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hatte der Senat dienstliche Stellungnahmen der abgelehnten Richter eingeholt; außerdem war das Ablehnungsgesuch nach Auffassung des Senats unzulässig.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung

    Insbesondere dient sie nicht dazu, im laufenden Verfahren die Beurteilung des Beschwerdegerichts zu einzelnen Rechtsfragen, Meinungsäußerungen oder Verfahrensschritten einzuholen, um dadurch eine frühzeitige "Korrektur" des Verfahrensverlaufs im Sinne eines Beteiligten durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.01.2014 - AnwZ (Brfg) 51/12 - Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss v. 03.06.2015 - I-32 W 12/15 - Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.04.2015 - 1 U 125/14 - Rn. 31, alle juris; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.03.1998 - 11 W 9/98 - Rn. 4, MDR 1998, 1052 m.w.N.; Bork in: Stein/Jonas, aaO Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielt Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass in den vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.04.2013, Az.: 13 U 195/12; OLG Köln, MDR 2014, 242; BFH, Beschl. v. 18.10.1994, Az.: VIII B 120/93, OLG Bamberg, Beschl. v. 30.04.2015, Az.: 1 U 125/14, Fundstelle jeweils juris).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2021 - 9 UF 143/21

    Antrag auf Übertragung eines alleinigen Sorgerechts für ein Kind Ablehnung eines

    Zulässig ist eine Selbstentscheidung unter anderem bei Anträgen ohne oder mit nur substanzloser Begründung und ohne hinreichenden Bezug zum konkreten Rechtsstreit (BGH BeckRS 2020, 21798; BeckOK ZPO/Vossler, a.a.O., § 45 Rn. 9 m.w.N.) sowie bloßer Schmähkritik (OLG Bamberg BeckRS 2015, 10892).
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