Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21227
OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98 (https://dejure.org/1999,21227)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.1999 - 1 U 1250/98 (https://dejure.org/1999,21227)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 1999 - 1 U 1250/98 (https://dejure.org/1999,21227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefälligkeitsfahrten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verursacht der Fahrer einen Unfall dadurch, daß er am Steuer einschläft, muß das Einnicken nicht notwendigerweise als grob fahrlässiges Fehlverhalten gewertet werden, das eine persönliche Haftung begründet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass sie eine künstliche Rechtskonstruktion aufgrund einer Willensfiktion darstelle und bei Vereinbarung der Fahrt an diesen Haftungsverzicht niemand gedacht habe (vgl. BGH NZV 1993, 430, 431).

    Durchgreifende Gesichtspunkte können insoweit aber nach der Überzeugung des Senats aus der bei Fahrtantritt gegebenen Sachlage ohne Berücksichtigung des Haftungsrisikos nicht gewonnen werden ( vgl. BGH NZV 1993, 430, 431).

    Denn der Umfang eines Haftpflichtversicherungsschutzes des Schädigers ist für die Annahme einer Haftungsbeschränkung von erheblicher Bedeutung ( vgl. BGH VersR 1980, 384, 385, BGH NZV 1993, 430 ff.) Versicherungsschutz genießt der Beklagte gegenüber den Haftpflichtansprüchen des Klägers aber, soweit diese sich nicht auf Ersatz von Sach- oder Vermögensschäden richten.

  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78

    Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter -

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Entsprechendes gilt für den Gesichtspunkt einer geringen Fahrpraxis des Schädigers, unter dem dem Geschädigten in der Rechtsprechung ein erhöhtes Risiko zugewiesen wird ( BGH VersR 1980, 384, 386).

    Denn der Umfang eines Haftpflichtversicherungsschutzes des Schädigers ist für die Annahme einer Haftungsbeschränkung von erheblicher Bedeutung ( vgl. BGH VersR 1980, 384, 385, BGH NZV 1993, 430 ff.) Versicherungsschutz genießt der Beklagte gegenüber den Haftpflichtansprüchen des Klägers aber, soweit diese sich nicht auf Ersatz von Sach- oder Vermögensschäden richten.

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85

    Forderungsübergang im Schadensfall

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Demgegenüber weist der Bundesgerichtshof daraufhin, daß der Regelung des § 10 Abs. 2 c AKB nach ihrem sachlichen Gehalt die Bedeutung einer Versicherung für fremde Rechnung zukomme und daß deshalb, nachdem § 11 Nr. 2 AKB in seiner ab 01.01.1977 geltenden Fassung Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den mitversicherten Fahrer wegen Personenschadens von der Versicherung nicht mehr ausschließt, kein überzeugender Grund ersichtlich sei, den Versicherungsnehmer insoweit die Eigenschaft eines Dritten im Sinne des § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz abzusprechen (vgl. BGH VersR 1986, S. 1010 ff.).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Doch selbst wenn man davon ausginge, daß der Beklagte am Steuer eingeschlafen ist und allein deshalb mit dem versicherten Fahrzeug bei Dunkelheit auf gerader Straße nach rechts von der Fahrbahn abgekommen ist, rechtfertigt dies allein noch nicht die Schlußfolgerung auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1977, 619, 620).
  • OLG Schleswig, 03.06.1981 - 9 U 201/80

    Ausschluß der Haftung; Erhöhte Risiken; Probefahrt; Privater Verkäufer; Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Dies gilt zunächst für das Interesse der Beteiligten an der Durchführung der Fahrt, von dem anerkannt ist, daß es, soweit es ausschließlich auf Seiten des Klägers liegt, für eine Haftungsbeschränkung spricht, während Gegenteiliges für ein beiderseitiges Interesse gilt ( OLG Schleswig, VersR 1982, 585 f.).
  • OLG Koblenz, 07.01.1983 - 8 U 322/82
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98
    Ein solchermaßen bedingtes pactum de non petendo entspricht den natürlichen Anschauungen und selbstverständlichen Erwartungen aller gerecht und billig Denkenden in vergleichbaren Situationen, so daß es als stillschweigendes Einverständnis hiermit zu werten ist, wenn man solchen Erwartungen nicht ausdrücklich entgegentritt ( OLG Koblenz, VersR 1983, 947 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht