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   OLG Frankfurt, 28.12.1992 - 1 U 126/91   

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https://dejure.org/1992,21841
OLG Frankfurt, 28.12.1992 - 1 U 126/91 (https://dejure.org/1992,21841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.12.1992 - 1 U 126/91 (https://dejure.org/1992,21841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 1 U 126/91 (https://dejure.org/1992,21841)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
    Reichweite der Erkundigungspflicht nach der Kabelschutzanweisung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 445
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01

    Amtspflichten der Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde; Herauszögerung der

    Der Senat sieht sich an dieser Einschätzung der Rechtslage auch nicht durch seine - vom Landgericht in Bezug genommene - Entscheidung vom 27. März 1992 (Az. 1 U 126/91) gehindert.

    In der vom Landgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls angesprochenen, in jenem Verfahren zum Az 1 U 126/91 ergangenen und zur Aufhebung des Berufungsurteils führenden Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.9.1993 heißt es hierzu nämlich: "Die Regelung des § 71 Abs. 1 Satz 3 HBauO ... rechtfertigt seinem Wortlaut nach nicht den Erlass eines Zurückstellungsbescheids, bevor die genannten Voraussetzungen gegeben sind.

    Selbst wenn aber die Entscheidung des Senats vom 27. März 1992 (Az. 1 U 126/91) anders zu verstehen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest, sondern beschränkt die Anwendbarkeit von § 71 Abs. 1 Satz 3 HBauO auf die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen.

  • VG Köln, 29.03.2019 - 9 K 15283/17
    vgl. in einem ähnlichen Fall bei ausdrücklich als unvollständig bezeichneten Planunterlagen: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Dezember 1992 - 1 U 126/90 -, VersR 1994, 445.

    Auch an diese Pflichten stellt die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten im Verlegungsbereich von Telekommunikationslinien besonders hohe Anforderungen, vgl. hierzu im Rahmen von § 823 BGB: BGH, Urteil vom 9. November 1982 - VI ZR 129/81 -, juris Rn. 6; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Dezember 1992 - 1 U 126/90 -, VersR 1994, 445.

  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

    Welchen Anforderungen insoweit zu genügen ist, ergibt sich aus den von den Versorgungsunternehmen erstellten Merkblättern, die zwar nicht den Charakter von Rechtsnormen haben, aber Ausdruck dessen sind, was den Tiefbauunternehmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, RdE 1993, S. 119; OLG Frankfurt, VersR 1994, S. 445).

    Besteht Unsicherheit, ob Leitungen gefährdet sind, so bedarf es in jedem Falle eigener Erkundigungen und Überprüfungen (OLG Frankfurt, VersR 1994, S. 445 f.).

  • OLG Dresden, 16.10.1998 - 6 U 1049/98

    Schadensersatz; Grundstück; Überschwemmung; Kanalisation; Haftpflicht

    Wenn aber dem Zeugen B bekannt war, dass trotz gegenteiliger Erklärung des Bürgermeisters Wasser in dem Kanal floss und damit offensichtlich dessen Erklärung nicht richtig war, so könnte die Klägerin, wenn sie sich die Kenntnis des Zeugen B zurechnen lassen muss, verpflichtet gewesen sein, durch Einsichtnahme in die Unterlagen zu überprüfen, ob der Kanal völlig stillgelegt war bzw., wenn dieses nicht möglich gewesen sein sollte, auf andere Weise hinreichend sichere Feststellungen zu treffen (OLG Frankfurt/Main, U. v. 28.12.1992, Az: 1 U 126/91, VersR 1994, 445).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02

    Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers im

    Denn die Schuldnerin ist verpflichtet gewesen, durch eigene Nachforschungen die Richtigkeit solcher durch Dritte erteilter Informationen zu überprüfen (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 445, 446, OLG Düsseldorf, VersR 1993, 106, 107; Staudinger/Hager, a.a.O.).
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