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   OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/2002, 1 U 130/02   

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https://dejure.org/2003,4356
OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/2002, 1 U 130/02 (https://dejure.org/2003,4356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2003 - 1 U 130/2002, 1 U 130/02 (https://dejure.org/2003,4356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2003 - 1 U 130/2002, 1 U 130/02 (https://dejure.org/2003,4356)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo - cic) bzw. zur Haftung bei öffentlicher Ausschreibung; Vorliegen der Unzuverlässigkeit eines Bieters

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25; VOB/A § 25 Abs. 1 Nr. 2
    Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung bei Vergabe einer öffentlich ausgeschriebenen Baumaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzuverlässigkeit des Bieters wg. früherer mangelhafter Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur gravierende Mängel aus einem früheren Auftrag indizieren die Unzuverlässigkeit des Bieters! (IBR 2003, 496)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1420
  • ZfBR 2003, 724 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02
    Er kann vielmehr auch den infolge der Nichterteilung des Auftrages entgangenen Gewinn dann verlangen, wenn der Auftrag vergeben wurde und bei rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens der Zuschlag allein ihm hätte erteilt werden können und dürfen (BGH WM 2002, 305; NJW 2000, 661; NJW 1998, 3636; NJW 1998, 3644; Heiermann/Riedl/Rusam-Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rn 67c zu A § 25; Ingenstau/Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Einl. Rn 55 f.).

    Berücksichtigung können nur solche Tatsachen finden, die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zuschlag feststehen und dem Auftraggeber bekannt sind (BGH NJW 2000, 661 = BauR 2000, 254).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02
    Er kann vielmehr auch den infolge der Nichterteilung des Auftrages entgangenen Gewinn dann verlangen, wenn der Auftrag vergeben wurde und bei rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens der Zuschlag allein ihm hätte erteilt werden können und dürfen (BGH WM 2002, 305; NJW 2000, 661; NJW 1998, 3636; NJW 1998, 3644; Heiermann/Riedl/Rusam-Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rn 67c zu A § 25; Ingenstau/Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Einl. Rn 55 f.).

    Bei öffentlichen Ausschreibungen wird die Eignung der Bieter, die u.a. durch das Merkmal der Zuverlässigkeit bestimmt wird (BGH WM 2002, 305), in der zweiten Wertungsstufe nach § 25 Nr. 2 VOB/A untersucht, während diese Prüfung bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe geprüft werden muss (Heiermann/Riedl/Rusam-Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rn 28 zu A § 25).

  • LG Heilbronn, 11.11.2002 - 5 O 1945/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11.11.2002 - 5 O 1945/00 Fe - abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11. November 2002, Az.: 5 O 1945/00 Fe abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 8.399,62 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02
    Er kann vielmehr auch den infolge der Nichterteilung des Auftrages entgangenen Gewinn dann verlangen, wenn der Auftrag vergeben wurde und bei rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens der Zuschlag allein ihm hätte erteilt werden können und dürfen (BGH WM 2002, 305; NJW 2000, 661; NJW 1998, 3636; NJW 1998, 3644; Heiermann/Riedl/Rusam-Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rn 67c zu A § 25; Ingenstau/Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Einl. Rn 55 f.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02
    Er kann vielmehr auch den infolge der Nichterteilung des Auftrages entgangenen Gewinn dann verlangen, wenn der Auftrag vergeben wurde und bei rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens der Zuschlag allein ihm hätte erteilt werden können und dürfen (BGH WM 2002, 305; NJW 2000, 661; NJW 1998, 3636; NJW 1998, 3644; Heiermann/Riedl/Rusam-Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rn 67c zu A § 25; Ingenstau/Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Einl. Rn 55 f.).
  • KG, 31.07.2017 - Verg 6/17

    Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren: Annahme der Unzuverlässigkeit

    Jedoch kann aus der Tatsache einer mangelhaften Leistung bei Durchführung eines früheren Auftrages durch den Bieter nur dann auf die Unzuverlässigkeit des Bieters im Rahmen einer aktuellen Ausschreibung geschlossen werden, wenn die Mängel gravierend waren (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2003, 1 U 130/02, Rdnr. 19 und Leitsatz 1 zit. nach Juris).

    Ein Mangel ist dann als gravierend anzusehen, wenn er zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht führt (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2003, 1 U 130/02, Rdnr. 19 und Leitsatz 2 zit. nach Juris).

    Denn eine gewisse Fehlerquote ist bei umfangreichen Aufträgen wie dem streitgegenständlichen bei keinem Auftragnehmer zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.2.2009, 11 Verg 19/08, Rdnr. 102 zit nach Juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.4.2003, 1 U 130/02, Rdnr. 19 zit. nach Juris).

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Aus einer mangelhaften Leistung bei einer früheren Beauftragung kann auf Unzuverlässigkeit des Unternehmers geschlossen werden, wenn der Mangel so gravierend ist, dass er zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht geführt hatte (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2003. Az. 1 U 130/02, BeckRS 2003, 30316981; Summa, in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. (Stand: 27.06.2019), § 16b VOB/A Rn. 42 f.; Steck, in: Ziekow/Völling, a.a.O., § 16b VOB/A Rn. 6).
  • VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10

    Unzuverlässigkeit des Bieters durch Vertragsverletzung?

    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • VK Südbayern, 08.08.2014 - Z3-3-3194-1-31-06/14

    Referenznachweise erfüllen Mindestanforderungen nicht: Bieter ist zwingend

    Voraussetzung für einen Angebotsausschluss wäre ein gravierender Mangel bei einem früheren Auftrag (OLG Stuttgart v. 29.04.2004 - 1 U 130/2002; VK Hamburg v. 25.04. - -Vgk FB 2/13).
  • VK Nordbayern, 12.06.2012 - 21.VK-3194-10/12

    Leistung mangelhaft: Bieter unzuverlässig?

    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung oder einer mangelhaften Leistung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Unternehmers gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, geführt hat ( OLG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496; VK Nordbayern, B. v. 18.12.2007 - Az.: 21.VK47/07 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 14.02.2014 - 3 VK LSA 3/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an einen Bieterausschluss wegen

    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung oder einer mangelhaften Leistung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist und dieser zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, geführt hat (OLG Stuttgart, Urteil v. 29.04.2003, 1 U 130/02).
  • VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10
    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • VK Nordbayern, 18.12.2007 - 21.VK-3194-47/07

    Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters

    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • VK Brandenburg, 11.07.2007 - 1 VK 23/07

    Bewertung der Zuverlässigkeit

    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 ­ 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • VK Hamburg, 25.04.2013 - Vgk FB 2/13

    Wann ist ein Bewerber als unzuverlässig einzustufen?

    Ganz allgemein setzt die Rechtsprechung zur Begründung für einen Angebotsausschluss einen gravierenden Mangel bei einem früheren Auftrag voraus (OLG Stuttgart, Bschl. v. 29.04.2003 - 1 U 130/2002 - JURIS).
  • VK Brandenburg, 17.12.2003 - VK 71/03

    Anforderungen an Rüge

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