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   OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - I-1 U 131/12   

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https://dejure.org/2013,80212
OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - I-1 U 131/12 (https://dejure.org/2013,80212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2013 - I-1 U 131/12 (https://dejure.org/2013,80212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2013 - I-1 U 131/12 (https://dejure.org/2013,80212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Verursachungs- und Verschuldensanteils an der Entstehung eines Kollisionsereignisses; Schmerzensgeldforderung dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 50 v.H.; Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Eine das Überholen verbietende Verkehrslage entsteht nur, wenn Umstände hinzutreten, die für ein unmittelbar folgendes Linksabbiegen sprechen können, wie etwa eine Fahrtrichtungsanzeige (Senat, Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: 1 U 167/11 mit weiteren Nachweisen; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 35).

    Andernfalls wäre ein Überholen langsam fahrender Fahrzeuge in der üblichen Fahrweise überhaupt nicht mehr möglich (Senat, Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: I-1 U 167/11).

  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 9. November 2006, Az.: VII ZR 151/05, NJW-RR 2007, 305, Rdnr. 11 - zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 15.06.1972 - 5 U 213/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Die für den Erlass eines Teilurteils erforderliche Zulässigkeitsvoraussetzung der Teilbarkeit des Streitgegenstandes fehlt bei einem einheitlichen Schmerzensgeldanspruch (Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl., § 301, Rdnr. 3 mit Hinweis auf OLG Celle VersR 1973, 60; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2334).
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 151/12

    Schadensersatzprozess nach Fußgängerunfall bei Eisglätte: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Eine unklare Verkehrslage ist dann gegeben, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich, z.B. bei einem linken Blinkzeichen des Vorausfahrenden ohne Linkseinordnen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 19. März 2013, Az.: I-1 U 151/12 mit Hinweis auf Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 5 StVO, Rdnr. 34).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Bei einer einheitlichen, aus mehreren Einzelposten errechneten Schadensersatzforderung kann die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach festgestellt und dem Betragsverfahren die Prüfung vorbehalten werden, ob und inwieweit einzelne Schadensposten auf die schadensstiftende Handlung zurückzuführen sind (BGH, Urteil vom 12. Juli 1989, Az.: VIII ZR 286/88, NJW 1989, 2745, Rdnr. 11 - zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Ohne Rüge zu prüfen ist die Gewährung rechtlichen Gehörs, auch unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit eines Teil- oder Grundurteils (Prütting/Gehrlein, Kommentar zur ZPO, § 529, Rdnr. 20 mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 1572 sowie BGH NJW 2000, 1498; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 71. Aufl., § 529, Rdnr. 12).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Ohne Rüge zu prüfen ist die Gewährung rechtlichen Gehörs, auch unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit eines Teil- oder Grundurteils (Prütting/Gehrlein, Kommentar zur ZPO, § 529, Rdnr. 20 mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 1572 sowie BGH NJW 2000, 1498; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 71. Aufl., § 529, Rdnr. 12).
  • BGH, 27.02.1968 - VI ZR 173/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12
    Dabei verkennt die Beklagte, dass die Überholverbote des § 5 Abs. 3 StVO nur den Gegenverkehr, den vorausfahrenden sowie den nachfolgenden Verkehr schützen (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 5 StVO sowie Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 33 jeweils mit Hinweis auf BGH VersR 1968, 578), nicht also den Querverkehr von rechts oder links.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine

    Eine unklare Verkehrslage ist dann gegeben, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich wird, z.B. bei einem linken Blinkzeichen des Vorausfahrenden ohne Linkseinordnen (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 10. Mai 2016, Az.: I-1 U 112/15; Urteil vom 30. April 2013, Az.: I-1 U 131/12; ebenso König a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 34).

    Eine das Überholen verbietende Verkehrslage entsteht nur dann, wenn Umstände hinzu treten, die für ein unmittelbar folgendes Linksabbiegen sprechen können, wie etwa eine Fahrtrichtungsanzeige (Senat, Urteil vom 30. April 2013, Az.: I-1 U 131/12 sowie Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: I-1 U 167/11 mit weiteren Nachweisen; so auch König a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 112/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Unklar ist eine Verkehrslage dabei immer dann, wenn angesichts der Verkehrssituation nicht mit einem ungefährdeten Überholen gerechnet werden darf (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 5 StVO Rdn 34 m.w.N.), etwa weil sich - nach objektiven Maßstäben - nicht verlässlich beurteilen lässt, wie sich der Vorausfahrende gleich verhalten wird (Senat, Urteil vom 17.12.2013, I-1 U 30/13; Urteil vom 30.04.2013, I-1 U 131/12).

    Dass eine Verkehrssituation in diesem Sinne unklar ist, wenn sich ein vorausfahrendes Fahrzeug zwar links einordnet, aber nicht den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt, hat der Senat bereits wiederholt entschieden und hält hieran fest (Senat, Urteil vom 30.04.2013, I-1 U 131/12; Urteil vom 20.11.2006, I-1 U 98/06; Urteil vom 21.01.2002; I-1 U 86/01; Urteil vom 18.06.2001, I-1 U 106/00; ebenso Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 5 StVO Rdn 34 und Rdn 67; BayObLG …

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