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   OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98 (Baul)   

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https://dejure.org/1999,5868
OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98 (Baul) (https://dejure.org/1999,5868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.1999 - 1 U 1321/98 (Baul) (https://dejure.org/1999,5868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 1 U 1321/98 (Baul) (https://dejure.org/1999,5868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch; Bebauungsplan; Wirksamkeit; Nichtigkeit; Ausfertigung; Verkündung

  • Judicialis

    BauGB § 39; ; BauGB § 44 Abs. 4; ; BauGB § 221 Abs. 1; ; BauGB § 221 Abs. 1; ; BauGB § 228 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 2 O (Bal) 8/97
  • OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98 (Baul)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98
    Eine Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzungsberechtigte, hier der Antragsteller zu 1), zwar auf die Festsetzungen eines Bebauungsplanes vertraut hat, dieser Plan jedoch formell oder materiell rechtswidrig und damit nichtig war und er auch nicht "geheilt" worden ist (BGHZ 84, 292 ; Battis, Krautzberger, Löhr, BauGB, 6. Aufl., § 39 Rdn. 6 - m.w.N., Ernst - Zinkahn - Bielenberg, BauGB, § 39 Rdnr. 16).

    Eine entsprechende Anwendung dieser abschließenden, nicht erweiterungsfähigen Regelung scheidet aus (BGHZ 84, 292 ).

    Sowohl ein sogenannter Plangewährleistungsanspruch wie auch Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff liegen im vorliegenden Fall nicht vor (vgl. zu den Voraussetzungen auch BGHZ 84, S. 292 ; Battis u.a., a.a.O.).

    Eine Amtspflicht der Gemeinderatsmitglieder, hier auch des Bürgermeisters von G., gegenüber allen planunterworfenen, auf die Wirksamkeit des Plans vertrauenden Bürgern mit dem Inhalt, dass der Bürger, hier der Antragsteller zu 1), vor wertlosen Aufwendungen im Hinblick auf einen nichtigen Bebauungsplan bewahrt werde, besteht zugunsten des Antragstellers zu 1) nicht (so auch Battis u.a., a.a.O. - mit Hinweis auf BGHZ 84, 292, 295).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98
    Die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes "Westerberg" folgt daraus, dass dieser nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz fehlerhaft ausgefertigt worden ist (vgl. Entscheidungen des OVG Koblenz vom 9. August 1989 - 10 C 36/88.OVG -, vom 15. Mai 1991 - 10 C 11683/90.OVG -, vom 23. Oktober 1997 - 1 A 12163/96.OVG - und vom 11. Mai 1994 - 1 C 10272/93.OVG ).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98
    Damit gingen auch die späteren Teiländerungen dieses Planes, insbesondere die dritte Änderung, gleichsam ins Leere und waren ebenso unwirksam (vgl. BVerwG, NVwZ 1996 Seite 890).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98
    Er hat gerade dann kein Wahlrecht zwischen dieser verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und zivilrechtlichen Entschädigungs- und Ersatzansprüchen (BVerfGE 58, 300 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Eine entsprechende Anwendung der abschließenden, nicht erweiterungsfähigen Regelung des § 39 BauGB auf Fälle wie den eines längere Zeit unerkannt nichtigen Bebauungsplan ist abzulehnen (BGHZ 84, 292, 296 f; OLG Koblenz OLGR 2000, 285, 286).
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