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   OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - I-1 U 139/03   

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https://dejure.org/2003,5824
OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - I-1 U 139/03 (https://dejure.org/2003,5824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2003 - I-1 U 139/03 (https://dejure.org/2003,5824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - I-1 U 139/03 (https://dejure.org/2003,5824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Neuwagenabrechnung eines Schadens auf fiktiver Basis; Voraussetzungen der Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis; Anforderungen an Zumutbarkeit, Erheblichkeit und Ausmaß eines Schadens; Anspruch auf volle Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter Totalschaden)

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 1
    Voraussetzungen der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis abgelehnt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Mit dem vorliegenden Streitfall vergleichbar ist die Fallgestaltung, die Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 04. März 1976 (NJW 1976, 1202 = DB 1976, 956 = VRS 51, 1 ff.) gewesen ist.

    Von einer solchen Gefährdung war in dem Fall, der Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 04. März 1976 (NJW 1976, 1202) ist, nach den dazu getroffenen Feststellungen auszugehen.

    Im konkreten Fall hat er dies mit der Begründung bejaht, es handele sich nicht nur um die Beschädigung von Teilen, durch deren spurenlose Auswechselung der frühere Zustand voll hätte wieder hergestellt werden können (NJW 1976, 1202).

    Einer von mehreren Gesichtspunkten bei der Beurteilung eines "Grundfalles" (Laufleistung bis 1000 km) ist die "spurenlose Auswechselbarkeit" des beschädigten Fahrzeugteils (vgl. BGH NJW 1976, 1202).

  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01

    Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Um den Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis abrechnen zu können, ist indessen weiterhin eine Beschädigung notwendig, die in der Rechtsprechung allgemein mit dem Attribut "erheblich" beschrieben wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1381; OLG Celle OLGR 2002, 278; LG Heilbronn NZV 2003, 95; OLG Hamm NZV 2001, 478 jeweils m.w.N.).

    Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 03.07.2001, NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632 liegt eine erhebliche Beschädigung nicht vor, wenn nach spurenlosem Auswechseln von zwei Türen nur noch geringfügige Karosseriearbeiten durchzuführen sind (PKW Audi A 6, 6 Tage zugelassen, 644 km gelaufen).

    Auch die Reparaturtechnik hat sich in beiden Bereichen inzwischen dahin entwickelt, dass eine optimale Farbtongenauigkeit auch bei einer derartigen Metalliclackierung erzielbar ist (vgl. auch LG Heilbronn NZV 2003, 95; zum Lackierungsproblem s. auch OLG Celle OLGR 2002, 278 und OLG Hamm NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632).

  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 268/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls; Zulässigkeit der Abrechung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Um den Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis abrechnen zu können, ist indessen weiterhin eine Beschädigung notwendig, die in der Rechtsprechung allgemein mit dem Attribut "erheblich" beschrieben wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1381; OLG Celle OLGR 2002, 278; LG Heilbronn NZV 2003, 95; OLG Hamm NZV 2001, 478 jeweils m.w.N.).

    Das OLG Celle hat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2003 (NJW-RR 2003, 1381) unter Hinweis auf sein Urteil vom 20. Juni 2002 (OLGR 2002, 278) ausgeführt, dass eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur in Betracht komme, wenn der Unfall nicht ausschließlich solche Teile eines PKW betroffen habe, durch deren spurenlose Auswechselung der frühere Zustand voll wieder hergestellt werden könne.

  • LG Heilbronn, 25.07.2002 - 3 O 182/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Grenzen einer Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Um den Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis abrechnen zu können, ist indessen weiterhin eine Beschädigung notwendig, die in der Rechtsprechung allgemein mit dem Attribut "erheblich" beschrieben wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1381; OLG Celle OLGR 2002, 278; LG Heilbronn NZV 2003, 95; OLG Hamm NZV 2001, 478 jeweils m.w.N.).

    Auch die Reparaturtechnik hat sich in beiden Bereichen inzwischen dahin entwickelt, dass eine optimale Farbtongenauigkeit auch bei einer derartigen Metalliclackierung erzielbar ist (vgl. auch LG Heilbronn NZV 2003, 95; zum Lackierungsproblem s. auch OLG Celle OLGR 2002, 278 und OLG Hamm NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632).

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Insgesamt lässt die Rechtsprechung des BGH erkennen, dass es ihm nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, auf die Schwere der Beschädigungen ankommt, vielmehr dürfte für ihn entscheidend sein, in welchem Zustand sich das Fahrzeug nach einer fachgerechten Reparatur befindet (vgl. BGH VersR 1984, 46).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03
    Zur Begründung verweist das Kammergericht auf die Entscheidung des BGH vom 3. November 1981, abgedruckt in NJW 1982, 433.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Insoweit sind die Schwere der eingetretenen Unfallbeschädigung, das Verhältnis der Reparaturkosten zu dem Kaufpreis, ob der Sachverständige eine merkantile Wertminderung ermittelt hat (zur indiziellen Bedeutung: LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244) und ob der Geschädigte im Fall einer fachgerechten Reparatur bei einem Weiterverkauf offenbarungspflichtig ist, nachrangig (vgl. Senat, Urteil vom 19.12.2003, 1 U 139/03, SP 2004, 158).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Ein erheblicher Schaden liegt vor, wenn Karosserie und/oder Fahrwerk des Pkw so beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2003, Az. 1 U 139/03, veröffentlicht in Schaden-Praxis 2004, 158; so auch OLG Celle Verkehrsrecht und OLG Celle NZV 2004, 586 aktuell 2002, 163).
  • LG Hamburg, 13.04.2007 - 331 O 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Danach ist insbesondere erforderlich, dass Karosserie oder Fahrwerk des Fahrzeugs so stark beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind, selbst wenn dies mit einer Teillackierung der Karosserie einhergeht (OLG Celle, NZV 2004, 586 und OLGR 2002, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2003 - 1 U 139/03; OLG Hamm, NZV 2001, 478; LG Heilbronn, NZV 2003, 95).
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