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   OLG Zweibrücken, 18.02.2000 - 1 U 139/99   

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OLG Zweibrücken, 18.02.2000 - 1 U 139/99 (https://dejure.org/2000,28001)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.02.2000 - 1 U 139/99 (https://dejure.org/2000,28001)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 1 U 139/99 (https://dejure.org/2000,28001)
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  • OLG Stuttgart, 16.10.1987 - 2 U 35/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2000 - 1 U 139/99
    Ob eine derartige Pauschale überhaupt verlangt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. die Zusammenstellung von Urteilen ZfS 1991, 194; dagegen: OLG Koblenz ZfS 1990, 83).
  • AG Köln, 05.12.1984 - 265 C 538/83

    Schadensersatz; Kfz-Schaden; Ersatzteile; Automobilfabrik; Werksangehöriger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2000 - 1 U 139/99
    Es ist deshalb davon auszugehen, dass der von dem Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert Kosten für eine Werkstattgarantie eines technisch geprüften Ersatzwagens beinhaltet (vgl. OLG Frankfurt ZfS 1985, 10).
  • LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Dass der Wiederbeschaffungswert die Kosten einer Werkstattgarantie enthält, hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken in seinem Urteil vom 18.02.2000, 1 U 139/99 (juris) = Schaden-Praxis 2001, 204, vertreten.
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