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   OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00   

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https://dejure.org/2000,9148
OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00 (https://dejure.org/2000,9148)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 U 14/00 (https://dejure.org/2000,9148)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 U 14/00 (https://dejure.org/2000,9148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 347 Satz 2; ; BGB § 347 Satz 3; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 987 Abs. 1; ; HGB § 377 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen des Begriffs "Ablieferung" i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB; Verwirkung des Wandelungsrechts bei Weitergebrauch einer Verpackungsanlage nach Feststellung des Mangels bis zur Entscheidung des Rechtsstreits über das Wandlungsbegehren; Ermittlung des Nutzungswertes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 20.09.1989 - 1 U 58/88

    Berechnung abzugeltender Gebrauchsvorteile bei Rücktritt von einem Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Die vom BGH bei der Wandlung von Kraftfahrzeugen zur Nutzungswertermittlung verwandte lineare Wertschwundtheorie, vgl. BGH WM 95, 1145; s.a. Reinking-Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl. 1996, Rdnr. 812 ff, ist prinzipiell auch bei der Nutzungswertermittlung für andere Sachen anwendbar, Palandt-Heinrichs a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW-RR 90, 493.
  • BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92

    Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Ebenso wie eine Werkleistung, die die Herstellung von Software zum Gegenstand hat, nicht vollständig erbracht ist, solange die Aushändigung des dazugehörigen Handbuches an den Besteller noch aussteht, vgl. BGH NJW 1993, 2436, ist auch die Werkleistung der Erstellung einer umfangreichen, aus zahlreichen Einzelkomponenten bestehenden Verpackungsanlage nicht vollständig erbracht, wenn gut ein Drittel der dazugehörigen Bedienungsanleitung fehlt.
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91

    Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Grundsätzlich richtet sich die Pflicht des Wandlungsberechtigten zur Herausgabe der Nutzungen bis zur Kenntnis des Wandlungsgrundes nach Bereicherungsrecht, § 812 ff. BGB, und danach gem. § 347 Satz 3 und Satz 2 BGB nach § 987 Abs. 1 BGB, vgl. BGH NJW 1992, 1965; s.a. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 347 Rdnr. 9. Da hier besondere bereicherungsrechtliche Probleme nicht zum Tragen kommen und die Bemessung des Nutzungswertes nach beiden vorgenannten Regelungskomplexen prinzipiell gleich ist, kann hier eine durchgehend einheitliche Berechnung des Nutzungswertes vom 7.6.1998 bis zum 6.9.2000 vorgenommen werden.
  • OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 47/72

    Gebrauchtwagenhandel; Sachmängelhaftung; Freizeichnung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn durch Verhandlungen über Sachmängelgewährleistung der Käufer den Verkäufer zu erheblichen Aufwendungen veranlaßt und der Käufer danach wegen anderer Mängel Wandlung fordert, vgl. OLG Köln MDR 73, 314, oder wenn ein Kfz in unangemessenem Umfang weiter genutzt wird, vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 94, 120.
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 158/57
    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Gleiches gilt für die Zeit nach dem Wandlungsbegehren, wenn der zu ersetzende Gebrauchsvorteil auch im Interesse des Verkäufers liegen kann, vgl. BGH NJW 58, 1773.
  • OLG Frankfurt, 23.07.1993 - 24 U 168/92
    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn durch Verhandlungen über Sachmängelgewährleistung der Käufer den Verkäufer zu erheblichen Aufwendungen veranlaßt und der Käufer danach wegen anderer Mängel Wandlung fordert, vgl. OLG Köln MDR 73, 314, oder wenn ein Kfz in unangemessenem Umfang weiter genutzt wird, vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 94, 120.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60
    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Sie liegt erst vor, wenn der Lieferant, der die Aufstellung einer Maschinenanlage übernommen hat, diese betriebsfertig hergestellt und dies dem Erwerber mitgeteilt hat, vgl. Staub-Brüggemann, Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 377 Rdnr. 78; BGH NJW 61, 730; s.a. BGH NJW-RR 90, 1462 ff, 1464.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    So begründet die übliche Benutzung einer Sache von der Feststellung des Mangels bis zum Wandlungsbegehren, selbst wenn sie zur Abnutzung führt, i.d.R. keine Verwirkung, BGHZ 115, 47.
  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 72/89

    Rechte des Käufers bei Verpflichtung des Verkäufers zur Umrüstung des zu

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00
    Sie liegt erst vor, wenn der Lieferant, der die Aufstellung einer Maschinenanlage übernommen hat, diese betriebsfertig hergestellt und dies dem Erwerber mitgeteilt hat, vgl. Staub-Brüggemann, Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 377 Rdnr. 78; BGH NJW 61, 730; s.a. BGH NJW-RR 90, 1462 ff, 1464.
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