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   OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92   

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https://dejure.org/1992,4183
OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Abkommen von der Fahrbahn als Fahrerverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn für ein Verschulden des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Verschulden; Fahrer; Beweis; Ungeklärt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 229 (Ls.)
  • VersR 1994, 698
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    So spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Fahrzeugführers, wenn dieser von der Fahrbahn bzw. von seinem Fahrstreifen abkommt, ohne dass besondere Umstände hierfür vorliegen (BGHZ 8, 239; BGH VersR 1984, 44 ; OLG Köln, VersR 1989, 526 ; OLG Karlsruhe VRS 1994, 85; Henschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Einleitung Rdn. 157 a m. zahlr. w. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Sofern hingegen außer dem Abkommen von der Fahrbahn weiter nichts feststeht und auch nicht - im Wege einer Beweisaufnahme - festgestellt werden kann, bleibt es bei dem Anscheinsbeweis für einen vermeidbaren Fahrfehler (vgl. auch OLG Karlsruhe, VRS 86, 85).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 3217/00

    Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der

    aa) Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Lebenserfahrung grundsätzlich für das Verschulden eines Kraftfahrers spricht, wenn er auf übersichtlicher, gerader Straße von der Fahrbahn abkommt und dadurch einen Unfall verursacht (BGH VersR 1967, 1162; OLG Frankfurt a.M., VRS 1991, 401; OLG Karlsruhe NZV 1994, 229; OLG Köln, VersR 1990, 390; OLG Hamm, MDR 1993, 516).
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