Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 20.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11601
OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,11601)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.04.2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,11601)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. April 2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,11601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sortenschutz: Inhaltliche Reichweite des Auskunftsanspruchs beim Nachbau national geschützter Sorten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Reichweite eines Auskunftsanspruchs; Auskunftspflichtigkeit von Landwirten beim Nachbau von national geschützten Sorten; Notwendigkeit des Vorliegens von Anhaltspunkten über das tatsächliche Betreiben eines Nachbaus durch einen Landwirt; Folgen eines ...

  • Judicialis

    SortenG § 10a; ; SortenG § 10a Abs. 6; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; UrhG § 49; ; UrhG § 49 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
    Hieraus folgt, dass allein der Umstand, dass es sich bei dem Beklagten um einen Landwirt handelt, dem Inhaber des Sortenschutzes noch keinen Anspruch auf Auskunft gibt; der Anspruch hat vielmehr zur Voraussetzung, dass Anhaltspunkte gegeben sind, die den Schluss darauf zulassen, dass der Landwirt tatsächlich Nachbau betreibt (vgl. dazu BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 Nr. 13 f. = Bl. 331 f. d.A. -).

    Eine solche Sonderbeziehung hätte vorliegend indes nur dadurch entstehen können, dass der Beklagte über die unter B I 1) genannten Sorten hinaus tatsächlich Nachbau betrieben hat oder betreibt (vgl. dazu BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 -, S. 17 ff. = Bl. 335 ff. d.A.).

    Demnach muss auch hier eine Verletzungshandlung vorliegen (vgl. BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 -, S. 20 f. = Bl. 338 f. d.A.).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung auch dann bestehen kann, wenn derjenige, der die Auskunft begehrt, in entschuldbarer Weise nicht nur über den Umfang, sondern auch über das Bestehen seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (vgl. BGHZ 95, 274, 278 f.; GRUR 1988, 604, 605).

    dd) Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten GEMA-Vermutung berufen (vgl. BGHZ 95, 274, 278 ff.; 285, 288 ff.).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
    Nach den Erwägungen des OLG Düsseldorf, denen der Senat uneingeschränkt beitritt, ist der Auskunftsanspruch (dort: gem. Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1768/95) auf Nachbauhandlungen mit der Sorte beschränkt, mit der der Landwirt bereits Nachbauhandlungen betrieben hat bzw. für deren Nachbau "Anhaltspunkte" im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 10.4.2003 (C-305/00 - GRUR 2003, 868 ff.) vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 2 U 56/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung 2 U 56/00 vom 15.7.2004 (Bl. 152 ff. d.A.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 6 U 25/00

    Vorlage zum EuGH: Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nachbaus geschützter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
    Das OLG Düsseldorf weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass bereits das OLG Frankfurt in seinem zu der genannten Entscheidung des EuGH führenden Vorlagebeschluss vom 1.8.2000 (GRUR Int. 2000, 1015) mit der Formulierung seiner Vorlagefrage klar zu erkennen gegeben hat, dass nach seiner Auffassung eine Auskunftsverpflichtung nur für die "fragliche Sorte" in Betracht kommt, hinsichtlich deren Anhaltspunkte für einen Nachbau bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, Seite 34 = Bl. 185 d.A.).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04

    Inhaltliche Reichweite eines Auskunftsanspruchs nach § 10a Abs. 6 SortenG

    1 U 920/00 1 U 144/04.
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14

    Stufenklage wegen Entschädigungsansprüchen des Sortenrechtsinhabers:

    In einem solchen Fall liegt der Schluss nahe, dass der Landwirt einen Teil des Ernteguts mit dem Ziel einer erneuten Aussaat zurückbehalten und diesen, nach erneuter Aufbereitung, dann entsprechend verwendet hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Urteil vom 20. April 2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04, zitiert nach juris Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19279
OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,19279)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.04.2005 - 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,19279)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. April 2005 - 1 U 144/04 (https://dejure.org/2005,19279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Reichweite eines Auskunftsanspruchs ; Auskunftspflichtigkeit von Landwirten beim Nachbau von national geschützten Sorten ; Notwendigkeit des Vorliegens von Anhaltspunkten über das tatsächliche Betreiben eines Nachbaus durch einen Landwirt ; Folgen eines ...

  • Judicialis

    SortenG § 10a; ; SortenG § 10a Abs. 6; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; UrhG § 49; ; UrhG § 49 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Reichweite eines Auskunftsanspruchs nach § 10a Abs. 6 SortenG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    Hieraus folgt, dass allein der Umstand, dass es sich bei dem Beklagten um einen Landwirt handelt, dem Inhaber des Sortenschutzes noch keinen Anspruch auf Auskunft gibt; der Anspruch hat vielmehr zur Voraussetzung, dass Anhaltspunkte gegeben sind, die den Schluss darauf zulassen, dass der Landwirt tatsächlich Nachbau betreibt (vgl. dazu BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 Nr. 13 f. = Bl. 331 f. d.A. -).

    Eine solche Sonderbeziehung hätte vorliegend indes nur dadurch entstehen können, dass der Beklagte über die unter B I 1) genannten Sorten hinaus tatsächlich Nachbau betrieben hat oder betreibt (vgl. dazu BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 -, S. 17 ff. = Bl. 335 ff. d.A.).

    Demnach muss auch hier eine Verletzungshandlung vorliegen (vgl. BGH Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00 -, S. 20 f. = Bl. 338 f. d.A.).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung auch dann bestehen kann, wenn derjenige, der die Auskunft begehrt, in entschuldbarer Weise nicht nur über den Umfang, sondern auch über das Bestehen seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (vgl. BGHZ 95, 274, 278 f.; GRUR 1988, 604, 605).

    dd) Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten GEMA-Vermutung berufen (vgl. BGHZ 95, 274, 278 ff.; 285, 288 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 2 U 56/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung 2 U 56/00 vom 15.7.2004 (Bl. 152 ff. d.A.).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    Nach den Erwägungen des OLG Düsseldorf, denen der Senat uneingeschränkt beitritt, ist der Auskunftsanspruch (dort: gem. Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1768/95) auf Nachbauhandlungen mit der Sorte beschränkt, mit der der Landwirt bereits Nachbauhandlungen betrieben hat bzw. für deren Nachbau "Anhaltspunkte" im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 10.4.2003 (C-305/00 - GRUR 2003, 868 ff.) vorliegen.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 6 U 25/00

    Vorlage zum EuGH: Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nachbaus geschützter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    Das OLG Düsseldorf weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass bereits das OLG Frankfurt in seinem zu der genannten Entscheidung des EuGH führenden Vorlagebeschluss vom 1.8.2000 (GRUR Int. 2000, 1015) mit der Formulierung seiner Vorlagefrage klar zu erkennen gegeben hat, dass nach seiner Auffassung eine Auskunftsverpflichtung nur für die "fragliche Sorte" in Betracht kommt, hinsichtlich deren Anhaltspunkte für einen Nachbau bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, Seite 34 = Bl. 185 d.A.).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00

    Sortenschutz: Inhaltliche Reichweite des Auskunftsanspruchs beim Nachbau national

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 144/04
    1 U 920/00 1 U 144/04.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 1 U 51/05

    Ermittlung des dem Geschädigten zu ersetzenden behinderungsbedingten

    So war in vielen Fällen eine Beweisaufnahme schon nicht erforderlich, weil der notwendige Pflegebedarf zwischen den Parteien unstreitig war (etwa 1 U 144/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht