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   OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - I-1 U 148/05   

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https://dejure.org/2006,4942
OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung von Indizien, die den Schluss auf einen provozierten Verkehrsunfall zulassen; Voraussetzungen dafür, die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs hinter das unfallursächliche Verschulden eines Dritten zurücktreten zu lassen; Voraussetzungen für die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 433).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Im übrigen fehlt es an gewichtigen weiteren einschlägigen Indizien für eine Unfallprovokation (ein Anscheinsbeweis kommt nicht in Betracht, vgl. Senat NZV 1996, 321).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Davon, dass der Kläger den Sachverständigen nicht über Vorschäden aufgeklärt hat (vgl. dazu: KG, DAR 2004, 352; Landgericht Regensburg, NJW-RR 2004, 1474), kann nicht ausgegangen werden.
  • LG Regensburg, 25.11.2003 - 1 O 348/03

    Benzinrest als Schadensposition

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Davon, dass der Kläger den Sachverständigen nicht über Vorschäden aufgeklärt hat (vgl. dazu: KG, DAR 2004, 352; Landgericht Regensburg, NJW-RR 2004, 1474), kann nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Der Geschädigte darf in diesen Fällen jedenfalls fiktiv abrechnen, wenn er nur sein Fahrzeug in Weiterbenutzungsabsicht (bzw. wenn er es weiter benutzt) in einer Weise instandgesetzt hat, dass es im Straßenverkehr sicher benutzt werden kann (BGH, DAR 2003, 372).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Jedoch muss der Geschädigte den Umfang des Schadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05).

    Jedoch muss der Geschädigte den Umfang des Schadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05).

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Fehlt es an dem nach den vorstehenden Ausführungen erforderlichen Vortrag des Geschädigten bzw. gelingt ihm gegebenenfalls der erforderliche Beweis zur Reparatur oder zum Nichtvorhandensein der Vorschäden nicht, dann ist ein Schadensersatzanspruch für die Beschädigungen seines Pkw in solchen Bereichen, die von geltend gemachten Vorschäden betroffen waren, zu verneinen, sofern nicht im Einzelnen der positive Nachweis ihrer Unfallbedingtheit erbracht ist, siehe dazu unter 3.c. Ein Schadensersatzanspruch scheidet mithin auch für an sich unfallkompatible Schäden aus, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne dass der positive Nachweis der Unfallverursachung erbracht wird oder durch den Geschädigten eine ausreichende Aufklärung erfolgt (so KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007 - 12 U 57/06, juris Rn. 6, NZV 2008, 297; Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09, juris Rn. 4, NZV 2010, 348; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2006 - 1 U 148/05, juris Rn. 10, DAR 2006, 324; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015 - 22 U 150/14, juris Rn. 10, NZV 2016, 436; OLG Köln, Urteil - 11 -.
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    Der Kläger hat lediglich Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, in dem sich das Fahrzeug vor der Beschädigung durch den streitgegenständlichen Unfall befand (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamburg RuS 2001, 455, 456).
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