Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - I-1 U 152/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfallursächliches Fahrverhalten; Anscheinsbeweis für ein Auffahrverschulden ; Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ; Grundloses Abbremsen
- Judicialis
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall nach Abbremsmanöver des Vorausfahrenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auffahrunfall und Anscheinsbeweis
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.07.2003 - 13 O 561/02
- OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - I-1 U 152/03
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 152/03
Danach hat derjenige, der mit seinem Fahrzeug auf den Vordermann auffährt, den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO) oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO; vgl. der Senat, Urteil vom 10. März 2003, AZ 1 U 111/02; Urteil vom 10. November 2003, AZ 1 U 28/02; zuletzt Urteil vom 16. Februar 2004, AZ 1 U 108/03).Ob ein solcher das Auffahrverschulden des Widerklägers in Frage stellender Geschehensablauf dann zu bejahen wäre, wenn die vor ihm fahrende Widerbeklagte grundlos und zudem stark abgebremst hätte, kann dahinstehen (dazu der Senat Urteil vom 10. November 2003, AZ 1 U 28/02; Urteil vom 16. Februar 2004, AZ 1 U 108/03).
- AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem …
Dabei dürfen neben unstreitigen Tatsachen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bewiesen sind oder aber auf die sich eine Partei selbst berufen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2004 - 1 U 152/03, SVR 2005, 28, juris Rn. 5).Allenfalls dann, wenn ausschließlich ein Anscheinsbeweis zu Lasten eines Unfallbeteiligten spricht (…s. hierzu KG, Urt. v 20.01.1994 - 12 U 4863/93, juris: behaupteter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO durch grundloses Abbremsen des Vorausfahrenden; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2004 - 1 U 152/03, SVR 2005, 28) oder einer der Unfallbeteiligten den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu wiederlegen vermag (…KG, Urt. v. 01.12.1975 - 12 U 1279/75, DAR 1976, 74), kann von einer Alleinhaftung bzw. einer überwiegenden Haftung des andere Verkehrsteilnehmers ausgegangen werden.
- OLG München, 25.10.2013 - 10 U 964/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Bloße Teilüberdeckung von Heck und Front macht den Ablauf nicht atypisch (KG v. 02.10.2003 - 12 U 53/02 = KGR 2004, 106 = VRS 106 [2004] 23; OLG Düsseldorf vom 08.03.2004 - 1 U 152/03). - OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der …
Bloße Teilüberdeckung von Heck und Front macht den Ablauf nicht atypisch (KG 2.10.03, 12 U 53/02 = KGR 2004, 106 = VRS 106 [2004] 23; OLG Düsseldorf 8.3.04, 1 U 152/03). - AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10
Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der …
Bei der Ermittlung der sich hiernach ergebenden Haftungsquote gemäß § 17 Abs. 1 StVG dürfen neben unstreitigen Tatsachen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bewiesen sind oder aber auf die sich eine Partei selbst berufen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2004 - 1 U 152/03, SVR 2005, 28, juris Rn. 5). - LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr
Zwar kann eine Behinderung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO schon darin liegen, dass der Vorausfahrende in einer Verkehrssituation grundlos abbremst, in der der hinter ihm fahrende Folgeverkehr - für ihn bei ordnungsgemäßer Beobachtung und Rückschau erkennbar - einen ausreichenden Sicherheitsabstand (noch) nicht aufgebaut hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. März 2004 - 1 U 152/03 -, juris).