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OLG Dresden, 24.07.2015 - 1 U 1531/14 |
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Sonstiges (2)
- kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zur Haftung des Zweckverbandsvorsitzenden und des Zweckverbandes
- kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zur Haftung des Zweckverbandsvorsitzenden und des Zweckverbandes
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 19.09.2014 - 5 O 4076/10
- OLG Dresden, 24.07.2015 - 1 U 1531/14
- BGH, 01.09.2016 - III ZR 271/15
- BGH, 02.03.2017 - III ZR 271/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.09.2016 - III ZR 271/15
Beschränkung der Revisionszulassung durch das Berufungsgericht
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Juli 2015 - 1 U 1531/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Beschwerde die Forderung gegen den Beklagten zu 2 in Höhe von 1.761,08 EUR wegen außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten betrifft.Auf die Beschwerde des Beklagten zu 2 wird im Umfang seiner Verurteilung die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Juli 2015 - 1 U 1531/14 - zugelassen.