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   OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44   

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OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen entnommenen Geldbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Saarbrücken, 22.03.2012 - 14 O 381/10
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. März 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 381/10 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 22.03.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken zu Az. 14 O 381/10 die Klage abzuweisen;.

  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07

    Zur Frage, ob ein Betreuer einem Beauftragten im Sinne von § 667 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).

    Was die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder anbelangt, so trägt der Betreuer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VVM 1987, 79; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Sie ist jedoch dann zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (BGH, Urteil vom 07.07.2013 - VII ZR 223/11).
  • LG München I, 08.04.2009 - 34 O 17817/08

    Rechtliche Betreuung: Entlastungserklärung gegenüber dem Betreuer als Verzicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Klägers kann hierin kein Verzicht auf noch unbekannte Haftungsansprüche gesehen werden (Engler, in Staudinger, BGB, Neubearb. 2004, § 1892 Rz. 21; LG München I, Urteil vom 08.04.2009 - 34 O 17817/08).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Das festzustellende Rechtsverhältnis, mithin eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache (BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07), ist vorliegend die Frage, ob die Beklagte oder der SKFM Betreuerin des Klägers war.
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die Erhebung der Widerklage im Berufungsrechtszug in Gestalt des § 256 Abs. 2 ZPO ist auch ohne die Einschränkungen des § 533 ZPO zulässig (BGHZ 53, 92).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Dabei besteht das Rechtsschutzbedürfnis schon bei der bloßen Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die materielle Beweiskraft der Quittung kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei der Gegenbeweis bereits dann geführt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache, also dem Empfang der Leistung, erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird oder sich nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (BGH NJW-RR 1988, 881; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 386 Rz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01

    Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
  • OLG Naumburg, 05.08.2005 - 4 W 19/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Auch soweit man das Auftragsrecht auf das Verhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten anwenden würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 157/12) und daraus einen Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB ableiten würde, der gemäß § 1922 BGB den Erben zustünde, wäre ein solcher Anspruch der Erbengemeinschaft verjährt.
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 6 W 53/20
    Der Betreuer hat aber einem Beauftragten vergleichbare Rechte und Pflichten (s. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2013 - 1 U 157/12).
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OLG Dresden - 1 U 157/12 (https://dejure.org/9999,11855)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 16.07.2012)

    Amtshaftung wegen unzureichender Unterrichtung über die Festlegung eines Planungsgebietes

Verfahrensgang

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