Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Straßenverkehrsunfall; Schadensersatz; Verlust der Gebrauchsmöglichkeit; Unfallbeschädigtes Wohnmobil; Ausgleich
- Judicialis
BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 849; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; PflVG § 3
"Abstrakte" Nutzungsentschädigung auch für Ausfall eines Wohnmobils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der unfallbedingte Ausfall eines Wohnmobils (Reisemobils) stellt einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese wie ein Pkw laufend benutzt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 28.04.1999 - 6 O 33/98
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 208
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Damit sei die vom Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 212) geforderte Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung einer "abstrakten" Nutzungsausfallentschädigung nicht erfüllt.In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).
Daran hat die Entscheidung des Großen Senats vom 9. Juli 1986 (a.a.O.) nichts geändert.
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Die entzogene Nutzbarkeit läßt sich heute nicht mehr als "individuelle Genußschmälerung" (vgl. BGHZ 89, 60, 64 - Motorsportboot) qualifizieren. - OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88
Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).
- BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Zwar ist mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung eine Nutzungsentschädigung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug ungenutzt gelassen hat (vgl. BGH VersR 1976, 170;… Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 20. Auflage, D 64 m.w.N.). - AG Sinzig, 20.07.1988 - 7 C 288/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169). - OLG Hamm, 01.03.1984 - 27 O 421/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Daß der Kläger nach den Bekundungen der Zeugin K nach dem Unfall auch ihr Fahrzeug nutzen konnte bzw. sie, die Zeugin, den größten Teil seiner Einkäufe, für die er vor dem Unfall das Wohnmobil genommen hat, erledigt hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. BGH MDR 1970, 578; OLG Hamm ZfS 1984, 230).
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 2001, 208 ff.), das unabhängig vom Benutzungszweck einen Anspruch auf abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung bejahe, lasse außer Betracht, dass der Eigentümer eines Wohnmobils, der daneben über einen seine alltägliche Mobilität gewährleistenden weiteren Pkw verfüge, auf sein Freizeitgefährt für die eigenwirtschaftliche Lebensführung nicht typischerweise angewiesen sei. - OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (Senat, VersR 2001, 208; BGH VersR 1976, 170). - OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11
Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung
Im Ansatz hat der Senat seinerzeit darauf abgestellt, eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung sei mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte über ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug habe disponieren können, dessen Nutzung ihm zumutbar gewesen sei (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Senat, VersR 2001, 208 sowie BGH, VersR 1976, 170).
- OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03
Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des …
Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt. - OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03
Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn es sich bei dem unfallbedingt beschädigten Kraftfahrzeug - wie vorliegend - um ein Wohnmobil (= Reisemobil) handelt (dazu der Senat VersR 2001, 208 - 210). - OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines …
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (VersR 2001, 208 ff.; Urteil v. 26.04.2004, I-1 U 177/03, in juris dokumentiert), das generell einen Anspruch auf eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile unabhängig von deren Benutzung zu freizeitlichen oder alltäglichen Transportzwecken annimmt, vermag der Senat nicht zu folgen. - LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08
Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …
Die Benutzung dieses Kleinwagens mit der Familie war der Klägerin nicht zuzumuten, (…vgl. insoweit zu den Kriterien für den Nutzungsausfall bei der Verfügbarkeit mehrerer Fahrzeuge OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, 1 U 198/07, Abs. 20 ff. mwN.; widerstreitend, aber instruktiv bezüglich der Kriterien OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1989, 6 U 253/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.08.2000, 1 U 157/99, Abs. 29 ff., besonders Abs. 35).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99 - 31 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit des Gährleistungsausschlusses im Falle eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels; Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Pflicht des Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung des Käufers über das ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.01.1999 - 10 O 57/98
- OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99 - 31
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 9
- MDR 2000, 515
- NZM 2000, 886
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.1991 - V ZR 193/90
Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99
Der Eintritt von Feuchtigkeit stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333 f; BGH NJW-RR 1992, 334).Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiss oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 334; BGH NJW 1990, 42).
- BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99
Der Eintritt von Feuchtigkeit stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333 f; BGH NJW-RR 1992, 334). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiss oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 334; BGH NJW 1990, 42).
- LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag
Da sich die Höhe der Instandhaltungsrücklage jedoch jederzeit ändern kann, kann der Käufer auf Grund der Angabe im Kaufvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB nicht davon ausgehen, dass dieser Bestand auch etwa drei Monate später am Tag des Vertragsschlusses noch vorhanden war und daher als vereinbarte Eigenschaft der Kaufsache im Sinne des § 434 BGB zu verstehen ist (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 U 157/99 -, juris Rn. 30), die von dem zwischen den Parteien vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ausgenommen ist. - OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13
Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der …
Denn dieser Tatbestand hindert die Parteien nicht, für den Übergang dieses Anspruches einen gesonderten Kaufpreis zu vereinbaren (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99, MDR 2000, 515 f.) und demzufolge - wie hier in § 5 Nr. 4 des Notarvertrages geschehen - im Gegenzug eine rechtsgeschäftliche Abtretung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage. - OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22
Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis …
Außerdem kann der Käufer, der aus vorstehenden Gründen stets mit einer bereits erfolgten Verwendung einer angesammelten Instandsetzungsrücklage rechnen muss, nicht erwarten, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs solche Gemeinschaftsmittel tatsächlich (noch) vorhanden sind (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99, Rn. 29 f., juris).